Bürgergeld und Halbwaisenrente
22.05.2024 12:33
Hallo ,
Ich bekomme seit März 2024 Bürgergeld und hab jetzt halbwaisenrente nachgezahlt bekommen …
Das Jobcenter hat das bereits zurück gezahlt bekommen was sie in vorkasse gegangen sind und jetzt wollen die die restliche Nachzahlung auch noch obwohl es die Waisenrente aus dem Zeitraum ist wo ich gearbeitet habe und kein Bürgergeld bekommen habe…, demnach mir monatlich die Leistung der waisenrente gefehlt hatte … darf das Jobcenter mir das jetzt weg nehmen ?
Ich bekomme seit März 2024 Bürgergeld und hab jetzt halbwaisenrente nachgezahlt bekommen …
Das Jobcenter hat das bereits zurück gezahlt bekommen was sie in vorkasse gegangen sind und jetzt wollen die die restliche Nachzahlung auch noch obwohl es die Waisenrente aus dem Zeitraum ist wo ich gearbeitet habe und kein Bürgergeld bekommen habe…, demnach mir monatlich die Leistung der waisenrente gefehlt hatte … darf das Jobcenter mir das jetzt weg nehmen ?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Es mir unangenehm ist jetzt arbeitslos zu sein.
22.05.2024 12:46
Ich glaube ja, da das Zuflussprinzip gilt. Also alles was du an Einnahmen hast während du Bürgergeld beziehst wird da auch angerechnet. Unerheblich ob es Nachzahlungen aus Zeiten ohne Bezug sind.
Ob es für Waisenrenten Sonderregelungen gilt weiß ich nicht. Das wäre was du einfach mal nachfragen solltest.
Ob es für Waisenrenten Sonderregelungen gilt weiß ich nicht. Das wäre was du einfach mal nachfragen solltest.
22.05.2024 13:03
Ja, da gilt das Zuflussprinzip. Gelder (Einkommen) müssen in dem Monat angerechnet werden,in dem es zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen kann ein Einkommen auf 6 Monate verteilt werden, wenn sonst eine Ablehnung auf Grund von Einkommen erfolgen würde.
Lg
Lg
22.05.2024 14:37
Zitat von Püppiline84:
Ja, da gilt das Zuflussprinzip. Gelder (Einkommen) müssen in dem Monat angerechnet werden,in dem es zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen kann ein Einkommen auf 6 Monate verteilt werden, wenn sonst eine Ablehnung auf Grund von Einkommen erfolgen würde.
Lg
Das ist richtig aber die können mir doch die Waisenrente auf deutsch nicht weg nehmen demnach habe ich dann ja nur Kindergeld für sie bekommen obwohl ihr ja auch Unterhalt / Waisenrente zusteht
22.05.2024 14:44
Zitat von Anonym 1 (211214):
Hallo ,
Ich bekomme seit März 2024 Bürgergeld und hab jetzt halbwaisenrente nachgezahlt bekommen …
Das Jobcenter hat das bereits zurück gezahlt bekommen was sie in vorkasse gegangen sind und jetzt wollen die die restliche Nachzahlung auch noch obwohl es die Waisenrente aus dem Zeitraum ist wo ich gearbeitet habe und kein Bürgergeld bekommen habe…, demnach mir monatlich die Leistung der waisenrente gefehlt hatte … darf das Jobcenter mir das jetzt weg nehmen ?
Einfach weg nehmen können Sie es nicht. ( von der Zeit mit der Arbeit )
Aber danach wird es im vollen Umfang angerechnet..
22.05.2024 14:50
Zitat von Blue83:ja ab März ab da an hab ich Bürgergeld erhalten und für diesen Zeitraum hat das Amt bereits das Geld der Waisenrente zurück erstattet bekommen die Nachzahlung die ich Erhalten hab ist der Rest was übrig blieb .
Zitat von Anonym 1 (211214):
Hallo ,
Ich bekomme seit März 2024 Bürgergeld und hab jetzt halbwaisenrente nachgezahlt bekommen …
Das Jobcenter hat das bereits zurück gezahlt bekommen was sie in vorkasse gegangen sind und jetzt wollen die die restliche Nachzahlung auch noch obwohl es die Waisenrente aus dem Zeitraum ist wo ich gearbeitet habe und kein Bürgergeld bekommen habe…, demnach mir monatlich die Leistung der waisenrente gefehlt hatte … darf das Jobcenter mir das jetzt weg nehmen ?
Einfach weg nehmen können Sie es nicht. ( von der Zeit mit der Arbeit )
Aber danach wird es im vollen Umfang angerechnet..
22.05.2024 15:34
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von Püppiline84:
Ja, da gilt das Zuflussprinzip. Gelder (Einkommen) müssen in dem Monat angerechnet werden,in dem es zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen kann ein Einkommen auf 6 Monate verteilt werden, wenn sonst eine Ablehnung auf Grund von Einkommen erfolgen würde.
Lg
Das ist richtig aber die können mir doch die Waisenrente auf deutsch nicht weg nehmen demnach habe ich dann ja nur Kindergeld für sie bekommen obwohl ihr ja auch Unterhalt / Waisenrente zusteht
Sie nehmen es nicht weg, sie rechnen es als Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft an und mindern um dieses das Bürgergeld.
22.05.2024 15:57
Zitat von nilou:ja also wird’s weg genommen Ende des Tages … also hat meine Tochter 2 Jahre lang kein Unterhalt und keine Waisenrente bekommen… wenn man es so sieht
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von Püppiline84:
Ja, da gilt das Zuflussprinzip. Gelder (Einkommen) müssen in dem Monat angerechnet werden,in dem es zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen kann ein Einkommen auf 6 Monate verteilt werden, wenn sonst eine Ablehnung auf Grund von Einkommen erfolgen würde.
Lg
Das ist richtig aber die können mir doch die Waisenrente auf deutsch nicht weg nehmen demnach habe ich dann ja nur Kindergeld für sie bekommen obwohl ihr ja auch Unterhalt / Waisenrente zusteht
Sie nehmen es nicht weg, sie rechnen es als Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft an und mindern um dieses das Bürgergeld.
22.05.2024 16:29
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von nilou:ja also wird’s weg genommen Ende des Tages … also hat meine Tochter 2 Jahre lang kein Unterhalt und keine Waisenrente bekommen… wenn man es so sieht
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von Püppiline84:
Ja, da gilt das Zuflussprinzip. Gelder (Einkommen) müssen in dem Monat angerechnet werden,in dem es zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen kann ein Einkommen auf 6 Monate verteilt werden, wenn sonst eine Ablehnung auf Grund von Einkommen erfolgen würde.
Lg
Das ist richtig aber die können mir doch die Waisenrente auf deutsch nicht weg nehmen demnach habe ich dann ja nur Kindergeld für sie bekommen obwohl ihr ja auch Unterhalt / Waisenrente zusteht
Sie nehmen es nicht weg, sie rechnen es als Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft an und mindern um dieses das Bürgergeld.
Nein,es wird in die Rechnung miteinbezogen damit die Sozialleistungen richtig errechnet werden.
Wenn dein Kind seit 2 Jahren keine bekommen hat frage ich mich warum du nicht beim Amt nachgehakt hast.
22.05.2024 16:31
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von nilou:ja also wird’s weg genommen Ende des Tages … also hat meine Tochter 2 Jahre lang kein Unterhalt und keine Waisenrente bekommen… wenn man es so sieht
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von Püppiline84:
Ja, da gilt das Zuflussprinzip. Gelder (Einkommen) müssen in dem Monat angerechnet werden,in dem es zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen kann ein Einkommen auf 6 Monate verteilt werden, wenn sonst eine Ablehnung auf Grund von Einkommen erfolgen würde.
Lg
Das ist richtig aber die können mir doch die Waisenrente auf deutsch nicht weg nehmen demnach habe ich dann ja nur Kindergeld für sie bekommen obwohl ihr ja auch Unterhalt / Waisenrente zusteht
Sie nehmen es nicht weg, sie rechnen es als Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft an und mindern um dieses das Bürgergeld.
Bürgergeld ist Grundsicherung, sprich das letzte Auffangnetz. Da wird einfach fast alles an Einkommen angerechnet.
Der Knackpunkt bei euch ist eher, warum für 2 Jahre nachgezahlt wurde, das ist ungewöhnlich lang. Bei den Beträgen dürfte auch die Verteilung auf 6 Monate sein, da bei einem Monat ihr den Anspruch auf Bürgergeld verlieren dürftet.
22.05.2024 16:48
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von nilou:ja also wird’s weg genommen Ende des Tages … also hat meine Tochter 2 Jahre lang kein Unterhalt und keine Waisenrente bekommen… wenn man es so sieht
Zitat von Anonym 1 (211214):
...
Sie nehmen es nicht weg, sie rechnen es als Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft an und mindern um dieses das Bürgergeld.
Bürgergeld ist Grundsicherung, sprich das letzte Auffangnetz. Da wird einfach fast alles an Einkommen angerechnet.
Der Knackpunkt bei euch ist eher, warum für 2 Jahre nachgezahlt wurde, das ist ungewöhnlich lang. Bei den Beträgen dürfte auch die Verteilung auf 6 Monate sein, da bei einem Monat ihr den Anspruch auf Bürgergeld verlieren dürftet.
Weil Ämter halt so lange arbeiten. Hier ist es gerade das Kindergeld, dass Monate braucht um zu berechnen.
22.05.2024 17:01
Zitat von Maisie-Mama:
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211214):
Zitat von nilou:ja also wird’s weg genommen Ende des Tages … also hat meine Tochter 2 Jahre lang kein Unterhalt und keine Waisenrente bekommen… wenn man es so sieht
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Bürgergeld ist Grundsicherung, sprich das letzte Auffangnetz. Da wird einfach fast alles an Einkommen angerechnet.
Der Knackpunkt bei euch ist eher, warum für 2 Jahre nachgezahlt wurde, das ist ungewöhnlich lang. Bei den Beträgen dürfte auch die Verteilung auf 6 Monate sein, da bei einem Monat ihr den Anspruch auf Bürgergeld verlieren dürftet.
Weil Ämter halt so lange arbeiten. Hier ist es gerade das Kindergeld, dass Monate braucht um zu berechnen.
Waisenrente zahlt die RV. Eine Bearbeitungsdauer von 2 Jahren kann ich wirklich kaum glauben. Max. das sie erst 1 Jahr nach Tod (so lange wird rückwirkend gezahlt) beantragt wurde und dann knapp 1 Jahr Bearbeitungsdauer. Und selbst da muss irgendwas schiefgegangen sein.
Man kann sich bei einer zu langen Bearbeitungsdauer beschweren. Ab 6 Monaten auch eine Untätigkeitsklage erheben.
22.05.2024 17:28
Zitat von nilou:
Zitat von Maisie-Mama:
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211214):
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Bürgergeld ist Grundsicherung, sprich das letzte Auffangnetz. Da wird einfach fast alles an Einkommen angerechnet.
Der Knackpunkt bei euch ist eher, warum für 2 Jahre nachgezahlt wurde, das ist ungewöhnlich lang. Bei den Beträgen dürfte auch die Verteilung auf 6 Monate sein, da bei einem Monat ihr den Anspruch auf Bürgergeld verlieren dürftet.
Weil Ämter halt so lange arbeiten. Hier ist es gerade das Kindergeld, dass Monate braucht um zu berechnen.
Waisenrente zahlt die RV. Eine Bearbeitungsdauer von 2 Jahren kann ich wirklich kaum glauben. Max. das sie erst 1 Jahr nach Tod (so lange wird rückwirkend gezahlt) beantragt wurde und dann knapp 1 Jahr Bearbeitungsdauer. Und selbst da muss irgendwas schiefgegangen sein.
Man kann sich bei einer zu langen Bearbeitungsdauer beschweren. Ab 6 Monaten auch eine Untätigkeitsklage erheben.
Richtig..und da das Kind unter 18 ist gibt es da keine Schulbescheinigungen oder ähnliches zu fordern so dass die Bearbeitung ( bei einem geklärten Versicherungskonto) schnell von statten geht.
22.05.2024 17:30
Zitat von anja1181:
Zitat von nilou:
Zitat von Maisie-Mama:
Zitat von nilou:
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Weil Ämter halt so lange arbeiten. Hier ist es gerade das Kindergeld, dass Monate braucht um zu berechnen.
Waisenrente zahlt die RV. Eine Bearbeitungsdauer von 2 Jahren kann ich wirklich kaum glauben. Max. das sie erst 1 Jahr nach Tod (so lange wird rückwirkend gezahlt) beantragt wurde und dann knapp 1 Jahr Bearbeitungsdauer. Und selbst da muss irgendwas schiefgegangen sein.
Man kann sich bei einer zu langen Bearbeitungsdauer beschweren. Ab 6 Monaten auch eine Untätigkeitsklage erheben.
Richtig..und da das Kind unter 18 ist gibt es da keine Schulbescheinigungen oder ähnliches zu fordern so dass die Bearbeitung ( bei einem geklärten Versicherungskonto) schnell von statten geht.
Das Kind kann auch über 18 Jahre sein. Bis Max 27 wenn Ausbildung/Studium. Aber selbst da, mehr als 6 Monate halte ich für ungewöhnlich.
23.05.2024 06:13
Warum so lange weil die RV Daten vom Vater wollte die ich nicht hatte er hat sich nie um das Kind gekümmert hab auch erst ziemlich spät vom Tod erfahren … immer wieder wurden mir andere Anträge zugeschickt hätte nicht gedacht das es da sooo viel gibt zwischenzeitlich hab ich sehr viel gearbeitet und wie gesagt es war ein Kampf.
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