Mütter- und Schwangerenforum

Brief von Elterngeldstelle- was meinen die damit?

17.01.2013 18:40
Halli Hallo

Hätte mal wieder eine Frage. Und zwar kam heute ein Brief von der Elterngeldstelle aber igw versteh ich nicht was die damit meinen:

Aus den übersandten Verdienstabrechnungen für die Monate November 2011 bis Juli 2012 sind Nachverrechnungen für Vormonate ersichtlich. Bitte übersenden Sie noch eine Kopie aller Rückrechnungen

Ich muss dazu sage ich habe zu der zeit im einzelhandel gearbeitet und diese nachverrechnungen kamen daher wenn ich spät gearbeitet habe das waren dann so zuschläge. Was meinen die jetzt mir Rückrechnungen? was ist das? versteh ich igw nicht :/

Dann wollte ich das Elterngeld für 2 Jahere haben und dann schrieben die den satz:

Sie haben Elterngeld für die Zeit vom 1-24 Lebensmonat beantragt. Dies ist so nicht möglich da Elterngeld längstens für die 12 Lebensmonate bewilligt werrden kann. Die Halbierung der Zeitbeträge verlängert nur den Auszahlungszeitraum, nicht den Bezugszeitraum.

Ich stelle Ihnen daher anheim, Elterngeld für die Zeit vom 1-12 Lebensmonat zu beantragen.


Also heißt das ich beantrage für 12 Monate halbiere dann aber insgesamt auf 24 monate?
Sry wenn ich so doof frage, aber komme mir diesem Behördendeutsch kaum klar, hatte schon problöeme beim Antrag ausfüllen.

Wollte morgen zwar auf der Stewelle anrufen, aber vielleicht kann mir ja einer schon erklären was die von mir wollen das ich ggf Unterlagen rauslegen kann.

GLG Kitty
17.01.2013 18:46
Zu Punkt 1: Ruf Deinen Arbeitgeber an und lies ihm das vor. Er müsste Dir die passenden Unterlagen geben können.

Zu Punkt 2: Ruf beim Amt an und erkläre denen, daß Du das Elterngeld auf zwei Jahre ausgezahlt bekommen möchtest.
Angenommen Du bekämst 12 Monate lang 1000 Euro Elterngeld, dann bekommst Du bei der Verlängerung halt jeden Monat 500 Euro.
17.01.2013 18:48
Ich habe ja keinen Arbeitsgeber mehr.

17.01.2013 18:50
Dann Ruf bei deiner Elterngeldstelle an Die sind eigentlich total nett am Telefon
blueberry-dream
3323 Beiträge
17.01.2013 18:51
Trotzdem kannst du den ja anrufen.
17.01.2013 18:54
Zitat von Kitty1991:

Ich habe ja keinen Arbeitsgeber mehr.



Dann ruf Deinen Ex-Arbeitgeber an. Der, oder sein Steuerbüro, wird Dir ja die Abrechnungen ausgestellt haben.
Honey16101
1503 Beiträge
17.01.2013 18:55
Also ich krieg jeden Monat 150,- Euro Elterngeld statt 300,-Euro da ich es splitten lassen hab auf 2 Jahre
17.01.2013 19:02
Zitat von Kitty1991:

Halli Hallo

Hätte mal wieder eine Frage. Und zwar kam heute ein Brief von der Elterngeldstelle aber igw versteh ich nicht was die damit meinen:

Aus den übersandten Verdienstabrechnungen für die Monate November 2011 bis Juli 2012 sind Nachverrechnungen für Vormonate ersichtlich. Bitte übersenden Sie noch eine Kopie aller Rückrechnungen

Ich muss dazu sage ich habe zu der zeit im einzelhandel gearbeitet und diese nachverrechnungen kamen daher wenn ich spät gearbeitet habe das waren dann so zuschläge. Was meinen die jetzt mir Rückrechnungen? was ist das? versteh ich igw nicht :/

Dann wollte ich das Elterngeld für 2 Jahere haben und dann schrieben die den satz:

Sie haben Elterngeld für die Zeit vom 1-24 Lebensmonat beantragt. Dies ist so nicht möglich da Elterngeld längstens für die 12 Lebensmonate bewilligt werrden kann. Die Halbierung der Zeitbeträge verlängert nur den Auszahlungszeitraum, nicht den Bezugszeitraum.

Ich stelle Ihnen daher anheim, Elterngeld für die Zeit vom 1-12 Lebensmonat zu beantragen.


Also heißt das ich beantrage für 12 Monate halbiere dann aber insgesamt auf 24 monate?
Sry wenn ich so doof frage, aber komme mir diesem Behördendeutsch kaum klar, hatte schon problöeme beim Antrag ausfüllen.

Wollte morgen zwar auf der Stewelle anrufen, aber vielleicht kann mir ja einer schon erklären was die von mir wollen das ich ggf Unterlagen rauslegen kann.

GLG Kitty


Du hast es wahrscheinlich falsch angekreuzt, du mußt für 12 Monate beantragen ( da dir nur 12 Monate zustehen) und irgendwo weiter unten gibt es einen Passus- Auszahlungsbetrag halbieren - das kreuzt du an und dann bekommst du deine 12 Monate Elternzeit
[ i] F e s t l e g u n g d e s B e z u g s z e i t r a ums
[color=#FB0034]Ich beantrage Elterngeld für folgende Lebensmonate (LM) des Kindes:
1. - 12. Lebensmonat oder andere Aufteilung der Bezugsmonate
- Lebensmonat
- Lebensmonat
- Lebensmonat
- Lebensmonat
(maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensmonat des Kindes)
[/color]

A u s z a h l u n g s v a r i a n t e
Ich beantrage das Elterngeld wie folgt auszuzahlen:
ganzer Monatsbetrag halber Monatsbetrag bei doppeltem Auszahlungszeitraum
(Sofern nur einzelne Monate verdoppelt werden sollen, bitte gesonderte
Aufstellung beifügen)
17.01.2013 19:16
Anrufen wollt ich ja morgen, schrieb ich ja bereits
Hätte ja nur sein können es weiss jemand was damit gemeint ist das ich ggf danach suchen hätte können
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