Mütter- und Schwangerenforum

brauche hilfe beim wohngeldantrag

beljana
23386 Beiträge
17.03.2011 10:49
hallo, ich brauche eine kleine hilfe beim wohngeldantrag. (formular für niedersachsen)

unter punkt 18 wird gefragt, ob ich werbungskosten geltend machen will.
Was muss ich daunter verstehen? Und wie hoch ist diese pauschale? Was beinhalten denn diese werbungskosten?

Muss das kindergeld als einkommen angegeben werden?
EnqeL
1410 Beiträge
17.03.2011 10:52
das weiß ich leider nicht das erste. und ja kindergeld ist einkommen
Kruemelchen07
1652 Beiträge
17.03.2011 10:53
Werbungskosten sind Einkünfte aus nichtselbstäniger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung..

Ja, Kindergeld musste als Einkommen angeben
beljana
23386 Beiträge
17.03.2011 10:59
Zitat von Superbia:

werbungskosten:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__9.html



das heisst, ich kann das Fahrgeld von meinem Mann als werbungskosten angeben?
Also dasselbe, wie bei der steuererklärung?
17.03.2011 10:59
genau!
17.03.2011 11:03
Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen gerechnet!
beljana
23386 Beiträge
17.03.2011 11:09
Zitat von Superbia:

genau!


ok, ich hab jetzt die wege zwischen zu hause und arbeit meines mannes ausgerechnet, dann hab ich noch pauschla 100€ reinigungsgeld im jahr für die arbeitskleidungsreinigung und den kammerbeitrag (mein mann arbeitet in bremen und muss kammerbeitrag abführen) angegeben.
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