brauche euren rat wegen bafög???
25.08.2009 13:20
huhu mädels ich bin 23 und fange im sep ne lehre an als krankenpfleger und nu musste ich bafög beantragen und habe bis jetzt hartz 4 bezogen und nun neue berechnung und mir steht nichts zu jetzt zu meiner frage da meine berechnung für bafög noch dauert da mein vater nicht auffindbar ist und der jetzt von der bafög stelle gesucht wird und nun zu meiner frage da ich schul geld zahlen muss würde ich gerne wissen wie es jetzt ist was ich für geld beatragen kann um das zu überbrücken?? bin verheiratet und habe nen 4 jährigen sohn und " mein mann IST arbeitslos!!" und nu wo was soll ich leben?? hilft mir bitte
doreen
doreen
25.08.2009 13:34
Also wer BaföG bekommt, hat normalerweise keinen Anspruch mehr auf Hartz IV, es sei denn, dass das BaföG nicht den Mindestbedarf deckt, dann bekommst du weiterhin einen Anteil Hartz IV (Differenz).
Da dein BaföG noch nicht durch ist (Antrag) steht dir aber noch Hartz IV zu. Normalerweise müsste es so laufen, dass du weiterhin Hartz IV bekommst bis der BaföG Antrag bearbeitet ist. Die BaföG-Nachzahlung (BaföG was dir von Antragstellung bis zur 1. Auszahlung zusteht) würde dann eigentlich mit der ARGE verrechnet werden. Heißt: Wenn du für die Zeit, wo du eigentlich schon hättest BaföG bekommen sollen noch Hartz IV bezogen hast, musst du das Geld an die ARGE erstatten.
Auf jeden Fall nochmal mit der ARGE sprechen, denn die können dich ja nicht ohne Geld dastehen lassen nur weil dein Vater nicht auffindbar ist. Würde mich da auch nicht abwimmeln lassen.
Da dein BaföG noch nicht durch ist (Antrag) steht dir aber noch Hartz IV zu. Normalerweise müsste es so laufen, dass du weiterhin Hartz IV bekommst bis der BaföG Antrag bearbeitet ist. Die BaföG-Nachzahlung (BaföG was dir von Antragstellung bis zur 1. Auszahlung zusteht) würde dann eigentlich mit der ARGE verrechnet werden. Heißt: Wenn du für die Zeit, wo du eigentlich schon hättest BaföG bekommen sollen noch Hartz IV bezogen hast, musst du das Geld an die ARGE erstatten.
Auf jeden Fall nochmal mit der ARGE sprechen, denn die können dich ja nicht ohne Geld dastehen lassen nur weil dein Vater nicht auffindbar ist. Würde mich da auch nicht abwimmeln lassen.
25.08.2009 15:27
Zitat von Maja0407:
Also wer BaföG bekommt, hat normalerweise keinen Anspruch mehr auf Hartz IV, es sei denn, dass das BaföG nicht den Mindestbedarf deckt, dann bekommst du weiterhin einen Anteil Hartz IV (Differenz).
Da dein BaföG noch nicht durch ist (Antrag) steht dir aber noch Hartz IV zu. Normalerweise müsste es so laufen, dass du weiterhin Hartz IV bekommst bis der BaföG Antrag bearbeitet ist. Die BaföG-Nachzahlung (BaföG was dir von Antragstellung bis zur 1. Auszahlung zusteht) würde dann eigentlich mit der ARGE verrechnet werden. Heißt: Wenn du für die Zeit, wo du eigentlich schon hättest BaföG bekommen sollen noch Hartz IV bezogen hast, musst du das Geld an die ARGE erstatten.
Auf jeden Fall nochmal mit der ARGE sprechen, denn die können dich ja nicht ohne Geld dastehen lassen nur weil dein Vater nicht auffindbar ist. Würde mich da auch nicht abwimmeln lassen.
Hi, kann dir dazu leider nichts sagen aber ich schubs mal.
Aber mal ne andere Frage,wenn du doch weisst das du im September eine Ausbildung anfängst warum wirst du dann geplant schwanger?
26.08.2009 15:02
das Bafögamt zahlt Dir manchmal auch einen Vorschuss, wenn sie ungefähr abschätzen können, was Du bekommst. Frag einfach mal bei Deiner Bearbeiterin nach.
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