bin alleinerziehend geworden- Welche Leistung nach Elterngeld
24.05.2009 09:55
Ich konnte heute nacht kaum schlafen, weil mir die ganze Zeit das finanzielle durch den Kopf ging, ich hab mich nun getrennt wärend der Elternzeit, werde demnächst ausziehen.
So nun der Mist mein Chef meinte ich solle meinen Erziehungsurlaub verlängern da vielleicht noch Personalentlassungen kommen (Automobilbranche) d.h. ich bekomme ja kein Geld mehr nach dem Jahr.
Kann mir jemand sagen was ich alles beantragen kann? Ich meine mit Kindergeld 164 Euro kann ich ja net leben, keine Miete zahlen und und und.
Geh ich arbeiten verlier ich vielleicht den Job.
Poah was soll ich machen.
So nun der Mist mein Chef meinte ich solle meinen Erziehungsurlaub verlängern da vielleicht noch Personalentlassungen kommen (Automobilbranche) d.h. ich bekomme ja kein Geld mehr nach dem Jahr.
Kann mir jemand sagen was ich alles beantragen kann? Ich meine mit Kindergeld 164 Euro kann ich ja net leben, keine Miete zahlen und und und.
Geh ich arbeiten verlier ich vielleicht den Job.
Poah was soll ich machen.
24.05.2009 10:46
Halöchen.... aber warum solltest du denn zu Hause bleiben??? Du hast immer noch Kündigungsschutz und zwar bis 3 Monate nach der Elternzeit.... Und du kannst dir sogar aussuchen, ob du weiterhin in Vollzeit oder ab sofort lieber in Teilzeit arbeiten möchtest.... Immer vorausgesetzt eure Firma ist groß genug dafür....
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Und auch danach kann dich dein Chef nicht so einfach kündigen....Ist bei euch im Moment Kurzarbeit angesagt??? Wenn ja, dann wirst du das wohl auch erst mal machen dürfen.... Aber bleibe bloß nicht einfach so zu Hause, bloß weil dein Chef des möchte...
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Hab keine Angst, so einfach bist du deinen Job jedenfalls nicht los...
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So und nun noch zu den Geldern.... Also, du könntest Wohngeld und den Kindergeldzuschlag beantragen..... Ach, und du bekommst Unterhalt von dem Kindsvater (muss er dir zahlen). Sollte er nicht zahlen gehst du zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuss...
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Wann ist denn dein Erziehungsjahr zu Ende??? Hast du schon einen Kita-Platz??? Und hast du schon eine Wohnung???
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lg Manu
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Und auch danach kann dich dein Chef nicht so einfach kündigen....Ist bei euch im Moment Kurzarbeit angesagt??? Wenn ja, dann wirst du das wohl auch erst mal machen dürfen.... Aber bleibe bloß nicht einfach so zu Hause, bloß weil dein Chef des möchte...
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Hab keine Angst, so einfach bist du deinen Job jedenfalls nicht los...
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So und nun noch zu den Geldern.... Also, du könntest Wohngeld und den Kindergeldzuschlag beantragen..... Ach, und du bekommst Unterhalt von dem Kindsvater (muss er dir zahlen). Sollte er nicht zahlen gehst du zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuss...
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Wann ist denn dein Erziehungsjahr zu Ende??? Hast du schon einen Kita-Platz??? Und hast du schon eine Wohnung???
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lg Manu
24.05.2009 10:52
Zitat von NochOhne32:
Halöchen.... aber warum solltest du denn zu Hause bleiben??? Du hast immer noch Kündigungsschutz und zwar bis 3 Monate nach der Elternzeit.... Und du kannst dir sogar aussuchen, ob du weiterhin in Vollzeit oder ab sofort lieber in Teilzeit arbeiten möchtest.... Immer vorausgesetzt eure Firma ist groß genug dafür....
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Und auch danach kann dich dein Chef nicht so einfach kündigen.... Ist bei euch im Moment Kurzarbeit angesagt??? Wenn ja, dann wirst du das wohl auch erst mal machen dürfen.... Aber bleibe bloß nicht einfach so zu Hause, bloß weil dein Chef des möchte...
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Hab keine Angst, so einfach bist du deinen Job jedenfalls nicht los...
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So und nun noch zu den Geldern.... Also, du könntest Wohngeld und den Kindergeldzuschlag beantragen..... Ach, und du bekommst Unterhalt von dem Kindsvater (muss er dir zahlen). Sollte er nicht zahlen gehst du zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuss...
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Wann ist denn dein Erziehungsjahr zu Ende??? Hast du schon einen Kita-Platz??? Und hast du schon eine Wohnung???
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lg Manu
also so einfach ist das nicht... der Chef kann sie nach den 3 Monaten kündigen. Sie schrieb ja dass es generell Entlassungen geben wird und wenn es der Sozialplan vorsieht, kann der Chef kündigen.
Elternzeit verlängern ist also da gar nichtmal das schlechteste, da du während der Elternzeit ja bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten gehen darfst und das nicht in der Firma sein muß, wo du angestellt bist.
24.05.2009 10:53
ALso ich müsste im September wieder arbeiten würde dann in Teilzeit arbeiten. Allerdings wie Du schon fragtest ist bei uns Kurzarbeit angesagt.
Ich will ja keine Kündiugngsfrist ich will ja nicht gekündigt werden, er meinte das ich nur 4 Monate oder so verlängern soll bis die evtl. Personalkürzungen vorüber sind, er entscheidet das ja nicht (großer Konzern) er will mich ja nur davor schützen das ich evtl in die Kündigungen reinkomm.
Angenommen ich verlängere hab ich dann wirklich Recht auf Wohngeld?
Und unterhalt wird ja auch nicht die Welt sein ich schätze mal 200-250 Euro das reicht ja hinten und vorne nicht.
Ich will ja keine Kündiugngsfrist ich will ja nicht gekündigt werden, er meinte das ich nur 4 Monate oder so verlängern soll bis die evtl. Personalkürzungen vorüber sind, er entscheidet das ja nicht (großer Konzern) er will mich ja nur davor schützen das ich evtl in die Kündigungen reinkomm.
Angenommen ich verlängere hab ich dann wirklich Recht auf Wohngeld?
Und unterhalt wird ja auch nicht die Welt sein ich schätze mal 200-250 Euro das reicht ja hinten und vorne nicht.
24.05.2009 10:55
wieviel wohngeld ist das?
Und mit dem Kita-Platz bekomm ich den auch ?
Und mit dem Kita-Platz bekomm ich den auch ?
24.05.2009 11:17
Zitat von Mysunlight:
wieviel wohngeld ist das?
Und mit dem Kita-Platz bekomm ich den auch ?
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Wieviel das ist, hängt wohl von einigen Faktoren ab.... da müsstest du dich mal kundig machen.... Und den Kita-Platz müsstest du eigentlich schon längst beantragt haben.... Bei uns hier (Land Brandenburg-Kreis Teltow-Fläming) ist des sogar so, dass du, sobald das Kind geboren ist den Platz beantragen musst... Man kommt hier auf so ne Warteliste und hofft halt, dass bis zum Ende des Erziehungsjahres was frei geworden ist....
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Weiß nicht wie es bei euch ist, aber darum solltest du dich schnell kümmern... Habt ihr bei euch ProFamilia oder die AWO??? Da kannst du hingehen und die beraten dich dann kostenlos und können dir sehr gut weiterhelfen...
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Manu
24.05.2009 11:24
Zitat von Dani1303:
also so einfach ist das nicht... der Chef kann sie nach den 3 Monaten kündigen. Sie schrieb ja dass es generell Entlassungen geben wird und wenn es der Sozialplan vorsieht, kann der Chef kündigen.
Elternzeit verlängern ist also da gar nichtmal das schlechteste, da du während der Elternzeit ja bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten gehen darfst und das nicht in der Firma sein muß, wo du angestellt bist.
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Das meinte ich ja, mit dem nicht so einfach kündigen..... und wenn sie einen Betriebsrat haben, dann glaub mir, dass sie ne Alleinerziehende Mutter mit Kleinkind unter 2 Jahren nicht so schnell rausschmeißen....
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Sie muss die Elternzeitverlängerung aber rechtzeitig beantragen und ich bin mir nicht sicher, ob sie des jetzt noch machen darf?!?
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Ich kenn es von einer Bekannten, die hat von Anfang an gesagt, dass sie 2 Jahre nimmt. Aber sie hat nur im 1. Jahr Elterngeld bekommen, da sie im 2. Jahr in Teilzeit bei ihrer Firma gearbeitet hat und dadurch hatte sie automatisch 2 Jahre Kündigungsschutz...
24.05.2009 12:09
Zitat von Mysunlight:
2 jahre kündigungsschutz wie geht das denn?
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Hab ich mich falsch ausgedrückt... Sorry....
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Sie hat ja von Anfang an 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im 1. Jahr war sie komplett zu Hause und hat in dieser Zeit ja auch ihr Elterngeld bekommen. Elterngeld hat sie auch nur für 12 Monate beantragt. Im 2. Jahr hat sie auch noch Elternzeit gemacht, aber geht Teilzeit (30 h) arbeiten. Im Juli ist es soweit.... da geht die Kleine dann in den KiGa und sie geht wieder arbeiten... Aber da sie ja immer noch in Elternzeit ist, kann sie in diesem Jahr NICHT gekündigt werden, da sie ja immer noch den Kündigungsschutz geniesst.... Mhmmm... hat man des jetzt verstehen können???
17.06.2009 20:12
war gestern bei der schwangerenberatung, also nach langen hin und her gerechne und zusammensammeln von Unterlagen bekomme ich jetzt 164 euro Kindergeld, 199 euro Unterhalt und 150 euro Landeserziehungsgeld. also ca 500 euro.
so davon kann ich net wirklich leben, aber ich muss wohl einige Versicherungen auflösen und mein auto verkaufen.
so davon kann ich net wirklich leben, aber ich muss wohl einige Versicherungen auflösen und mein auto verkaufen.
27.06.2009 12:45
diese 30 stunden in der Woche müssen die auf 400 euro basis sein?
27.06.2009 12:50
Nein, 30 Std./Woche gilt als Teilzeitstelle und du hast im Schnitt da einen Verdienst von 800-900 Euro, je nach dem. 400 Basis belufen sich meist Jobs mit einer STD-Zahl von 15/Woche.
27.06.2009 13:03
wie läuft das dann ab, ich meine bin ich sozialversichert bin ich fest angestellt? ich meine ich würde in meinem fall ja nicht bei meinem AG arbeiten sondern woanders
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