Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld???
18.08.2013 20:07
Huhu,
ich dachte ich hab Betreuungsgeld beantragt, das war aber das Landeserziehungsgeld...Ich kam da total durcheinander ....
Wisst ihr ob mir zum Landeserziehungsgeld ( Bekomm ich für 6 Monate) noch das Betreuungsgeld zu steht, wenn ich zuhause bin und Finn in keine Krippe bzw Kiga geht??
ich dachte ich hab Betreuungsgeld beantragt, das war aber das Landeserziehungsgeld...Ich kam da total durcheinander ....
Wisst ihr ob mir zum Landeserziehungsgeld ( Bekomm ich für 6 Monate) noch das Betreuungsgeld zu steht, wenn ich zuhause bin und Finn in keine Krippe bzw Kiga geht??
18.08.2013 20:27
Hab gerade mal im Internet geguckt, auf der Seite für Bayern steht, dass man beides beantragen kann. Denke mal, dass das in den anderen Bundesländern dann genauso ist...
Zitat
Gibt es neben dem Betreuungsgeld noch das Bayerische Landeserziehungsgeld?
Das Betreuungsgeld unterliegt anderen Voraussetzungen als das Landeserziehungsgeld. Beide Leistungen beeinflussen sich gegenseitig nicht, sie können daher unabhängig voneinander und gleichzeitig bezogen werden.
Zitat
Gibt es neben dem Betreuungsgeld noch das Bayerische Landeserziehungsgeld?
Das Betreuungsgeld unterliegt anderen Voraussetzungen als das Landeserziehungsgeld. Beide Leistungen beeinflussen sich gegenseitig nicht, sie können daher unabhängig voneinander und gleichzeitig bezogen werden.
18.08.2013 21:11
Zitat von Jacky24baby:
Huhu,
ich dachte ich hab Betreuungsgeld beantragt, das war aber das Landeserziehungsgeld ...Ich kam da total durcheinander ....
Wisst ihr ob mir zum Landeserziehungsgeld ( Bekomm ich für 6 Monate) noch das Betreuungsgeld zu steht, wenn ich zuhause bin und Finn in keine Krippe bzw Kiga geht??
Sowas gibt es bei uns in BRB gar nicht....
18.08.2013 21:38
Ja, bei uns in Bayern wird ja (Gott sei Dank) die häusliche Erziehung der Kinder auch gefördert und nicht nur die Krippen. In den ehem. Ost-Ländern ist das eher anders.
19.08.2013 08:32
Zitat von mia85:
Ja, bei uns in Bayern wird ja (Gott sei Dank) die häusliche Erziehung der Kinder auch gefördert und nicht nur die Krippen. In den ehem. Ost-Ländern ist das eher anders.
Falsch!
Das Landesregierungsgeld gibt's in Bayern, ich glaube in Sachsen und evtl. BaWü. Die restlichen Länder egal in ost oder West gibt es das nicht!
21.08.2013 10:40
aaaaalso ich hab angerufen. Man kann beides zusammen erhalten. Aber wenn im März das 2te Kind kommt wirds mir aufs Elterngeld angerechnet (das Betreuungsgeld) weil es eine Lohnersatzzahlung ist.
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