Mütter- und Schwangerenforum

Betreuungsgeld Bescheid erhalten- wer kennt sich damit aus?

11.09.2013 12:59
Ich soll erst ab dem 24.10. Betreuungsgeld erhalten, mein Sohn wurde am 24.08.12 geboren. Elterngeld habe ich jedoch nur 12 Monate er halten, ich dachte wenn es dem Partner nicht möglich war die Partnermonate zu nehmen bekommt man das Betreuungsgeld schon ab dem 13. Lebensmonat. Es steht auch überall das man auch ab dem 13. Lebensmonat einen Anspruch haben kann.
Mein Mann war zur Zeit der Geburt Leiharbeiter, wir haben aufstockend ALG 2 bekommen, ab Februar 2013-01.08.13 war er arbeitlos...da hätte er doch garkeine Partnermonate beantragen können können als Aufstocker, oder? Da macht das Jobcenter doch nicht mit das man dann 2 Monate zuhause bleibt Die hätten dann ja anstatt seines Gehaltes den Elterngeldgeldbetrag aufstocken müssen für die 2 Monate, das geht doch garnicht oder?
nicole_jv3
5403 Beiträge
11.09.2013 14:11
Elterngeld wird lt Gesetz erst nach 14 Monaten gezahlt. Also ist dejn bescheid richtig. Einzige Ausnahme ist, wenn alle 14 Monat e schon in anspruch genommen wurden. Da interessiert es die nicht, ob das möglich war oder nicht.
Dafür kriegsf du das geld aber auch bis zum 3. Geburtstag,. Mein Mann hat die elternzeit z.b. genommen und ich krieg das geld ab dem 13. Monat, dafür hört der bezug aber auch 2 Monate vorm Geburtstag auf.
Seit wann geht dein mann denn wieder arbeiten? Schon länger? Dann hätte er die elternzeit ja theoretisch nehmen können. ?.

nicole_jv3
5403 Beiträge
11.09.2013 14:13
Ah, hab gerade gelesen wann dein mann arbeitslos war. Hmmmm, hätte er als leiharbeiter nicht trotzdem elterngeld beantragen können? Bin mir aber nicht sicher. Sorry, mit handy on daher nich ausführlich meine Antworten. ?.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.09.2013 15:25
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4d.html

Da stehts schwarz auf weiß....
Dein Bescheid ist also korrekt....
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.09.2013 15:28
Zitat von -Eiskristall-:

Ich soll erst ab dem 24.10. Betreuungsgeld erhalten, mein Sohn wurde am 24.08.12 geboren. Elterngeld habe ich jedoch nur 12 Monate er halten, ich dachte wenn es dem Partner nicht möglich war die Partnermonate zu nehmen bekommt man das Betreuungsgeld schon ab dem 13. Lebensmonat. Es steht auch überall das man auch ab dem 13. Lebensmonat einen Anspruch haben kann.
Mein Mann war zur Zeit der Geburt Leiharbeiter, wir haben aufstockend ALG 2 bekommen, ab Februar 2013-01.08.13 war er arbeitlos...da hätte er doch garkeine Partnermonate beantragen können können als Aufstocker, oder? Da macht das Jobcenter doch nicht mit das man dann 2 Monate zuhause bleibt Die hätten dann ja anstatt seines Gehaltes den Elterngeldgeldbetrag aufstocken müssen für die 2 Monate, das geht doch garnicht oder?


Das Jobcenter hat damit gar nichts zu tun. Elternzeit steht jedem zu, dass ist gesetzlich geregelt, da hat sich das Jobcenter überhaupt nicht einzumischen.
11.09.2013 17:01
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von -Eiskristall-:

Ich soll erst ab dem 24.10. Betreuungsgeld erhalten, mein Sohn wurde am 24.08.12 geboren. Elterngeld habe ich jedoch nur 12 Monate er halten, ich dachte wenn es dem Partner nicht möglich war die Partnermonate zu nehmen bekommt man das Betreuungsgeld schon ab dem 13. Lebensmonat. Es steht auch überall das man auch ab dem 13. Lebensmonat einen Anspruch haben kann.
Mein Mann war zur Zeit der Geburt Leiharbeiter, wir haben aufstockend ALG 2 bekommen, ab Februar 2013-01.08.13 war er arbeitlos...da hätte er doch garkeine Partnermonate beantragen können können als Aufstocker, oder? Da macht das Jobcenter doch nicht mit das man dann 2 Monate zuhause bleibt Die hätten dann ja anstatt seines Gehaltes den Elterngeldgeldbetrag aufstocken müssen für die 2 Monate, das geht doch garnicht oder?


Das Jobcenter hat damit gar nichts zu tun. Elternzeit steht jedem zu, dass ist gesetzlich geregelt, da hat sich das Jobcenter überhaupt nicht einzumischen.
aber sie haben ja das Gehalt meines Mannes mit ALG 2 aufgestockt Was wäre dann in den 2 Monaten Elterngeldbezug gewesen, hätten sie das Elterngeld dann bis zum.tatsächlichen Bedarf aufgestockt.das glaube ich nicht, da hätten sie ja noch viel mehr an uns zahlen müssen.
Als Aufstocker bleibt einen ja garnicht die Wahl die Partnermonate zu nehmen, das geht finanziell garnicht
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.09.2013 17:02
Zitat von -Eiskristall-:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von -Eiskristall-:

Ich soll erst ab dem 24.10. Betreuungsgeld erhalten, mein Sohn wurde am 24.08.12 geboren. Elterngeld habe ich jedoch nur 12 Monate er halten, ich dachte wenn es dem Partner nicht möglich war die Partnermonate zu nehmen bekommt man das Betreuungsgeld schon ab dem 13. Lebensmonat. Es steht auch überall das man auch ab dem 13. Lebensmonat einen Anspruch haben kann.
Mein Mann war zur Zeit der Geburt Leiharbeiter, wir haben aufstockend ALG 2 bekommen, ab Februar 2013-01.08.13 war er arbeitlos...da hätte er doch garkeine Partnermonate beantragen können können als Aufstocker, oder? Da macht das Jobcenter doch nicht mit das man dann 2 Monate zuhause bleibt Die hätten dann ja anstatt seines Gehaltes den Elterngeldgeldbetrag aufstocken müssen für die 2 Monate, das geht doch garnicht oder?


Das Jobcenter hat damit gar nichts zu tun. Elternzeit steht jedem zu, dass ist gesetzlich geregelt, da hat sich das Jobcenter überhaupt nicht einzumischen.
aber sie haben ja das Gehalt meines Mannes mit ALG 2 aufgestockt Was wäre dann in den 2 Monaten Elterngeldbezug gewesen, hätten sie das Elterngeld dann bis zum.tatsächlichen Bedarf aufgestockt. das glaube ich nicht, da hätten sie ja noch viel mehr an uns zahlen müssen.
Als Aufstocker bleibt einen ja garnicht die Wahl die Partnermonate zu nehmen, das geht finanziell garnicht


Ja hätten sie, MÜSSEN sie sogar....
11.09.2013 17:06
OK, da ich eh zuhause bin ,wären wir nie auf die Idee gekommen das er hier einfach 2 Monate rumsitzt, macht keinen Sinn irgendwie. Und dann der Ärger mit dem Amt...
Naja ist dann halt so aber viele nehmen ja die Partnermonate garnicht, da es finanziell nicht geht..
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.09.2013 17:11
Zitat von -Eiskristall-:

OK, da ich eh zuhause bin ,wären wir nie auf die Idee gekommen das er hier einfach 2 Monate rumsitzt, macht keinen Sinn irgendwie. Und dann der Ärger mit dem Amt...
Naja ist dann halt so aber viele nehmen ja die Partnermonate garnicht, da es finanziell nicht geht..


Im Prinzip spielt es auch keine Rolle fürs Betreuungsgeld. Das bekommt man eh maximal für 22 Monate. Hättet ihr es bereits ab 24.08. erhalten, dann hättet ihr 22 Monate, sprich bis zum 34. Lebensmonat das Geld erhalten und so erhaltet ihr es ebenfalls 22 Monate, aber eben bis zum 36. Lebensmonat.
11.09.2013 17:27
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von -Eiskristall-:

OK, da ich eh zuhause bin ,wären wir nie auf die Idee gekommen das er hier einfach 2 Monate rumsitzt, macht keinen Sinn irgendwie. Und dann der Ärger mit dem Amt...
Naja ist dann halt so aber viele nehmen ja die Partnermonate garnicht, da es finanziell nicht geht..


Im Prinzip spielt es auch keine Rolle fürs Betreuungsgeld. Das bekommt man eh maximal für 22 Monate. Hättet ihr es bereits ab 24.08. erhalten, dann hättet ihr 22 Monate, sprich bis zum 34. Lebensmonat das Geld erhalten und so erhaltet ihr es ebenfalls 22 Monate, aber eben bis zum 36. Lebensmonat.

In dem Fall schon da der Kleine mit 2 in die Kita kommt
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
11.09.2013 17:50
Zitat von -Eiskristall-:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von -Eiskristall-:

OK, da ich eh zuhause bin ,wären wir nie auf die Idee gekommen das er hier einfach 2 Monate rumsitzt, macht keinen Sinn irgendwie. Und dann der Ärger mit dem Amt...
Naja ist dann halt so aber viele nehmen ja die Partnermonate garnicht, da es finanziell nicht geht..


Im Prinzip spielt es auch keine Rolle fürs Betreuungsgeld. Das bekommt man eh maximal für 22 Monate. Hättet ihr es bereits ab 24.08. erhalten, dann hättet ihr 22 Monate, sprich bis zum 34. Lebensmonat das Geld erhalten und so erhaltet ihr es ebenfalls 22 Monate, aber eben bis zum 36. Lebensmonat.

In dem Fall schon da der Kleine mit 2 in die Kita kommt


Naja wie schon gesagt, ich bin eh gegen das Betreuungsgeld. Sei doch froh, dass du es noch bekommst. Wäre dein Kleiner vorm 01.08. geboren, wär das auch Pech.
Achso das Betreuungsgeld wird übrigens komplett auf Sozialleistungen angerechnet, solltet ihr also immer noch aufstocken, dann hättest dir den Antrag auch sparen können....
11.09.2013 17:54
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von -Eiskristall-:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von -Eiskristall-:

OK, da ich eh zuhause bin ,wären wir nie auf die Idee gekommen das er hier einfach 2 Monate rumsitzt, macht keinen Sinn irgendwie. Und dann der Ärger mit dem Amt...
Naja ist dann halt so aber viele nehmen ja die Partnermonate garnicht, da es finanziell nicht geht..


Im Prinzip spielt es auch keine Rolle fürs Betreuungsgeld. Das bekommt man eh maximal für 22 Monate. Hättet ihr es bereits ab 24.08. erhalten, dann hättet ihr 22 Monate, sprich bis zum 34. Lebensmonat das Geld erhalten und so erhaltet ihr es ebenfalls 22 Monate, aber eben bis zum 36. Lebensmonat.

In dem Fall schon da der Kleine mit 2 in die Kita kommt


Naja wie schon gesagt, ich bin eh gegen das Betreuungsgeld. Sei doch froh, dass du es noch bekommst. Wäre dein Kleiner vorm 01.08. geboren, wär das auch Pech.
Achso das Betreuungsgeld wird übrigens komplett auf Sozialleistungen angerechnet, solltet ihr also immer noch aufstocken, dann hättest dir den Antrag auch sparen können....

Nein wir bekommen nun keine Leustungen mehr.
ber selbst Alg 2 Empfänger müssenes beantragen, da es eine vorrangige Leistung ist , genauso wie Kindergeld, Elterngeld. Es muss beantagt werden auch wenn es angerechnet wird
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