Mütter- und Schwangerenforum

Betreuungsgeld Bayern - steht's mir nun zu oder nicht ??

14.04.2014 23:02
Also nachdem ich jetzt auf diesem Amt Wochenlang keinen erreich frag ich jetzt mal saudoof hier nach.

Unsere Situation:

ICH - Teilzeit 22,5 Std/Wo (KANN sein das zum neuen Schuljahr ich mehr std ggf sogar VZ bekomme) fang nach 12 Monaten EZ wieder am 15.9. an.
Betreuungsgeld steht aber erst zum 15. Lebensmonat zu ?!
Als ob es selbstverständlich wäre das die Männer so leicht EZ bekommen.

Ergo:
ER - bekommt keine EZ weil der Chef gleich durch die Blume meinte, wenn er in den 2 Monaten wen findet, fliegt er, also nimmt er KEINE Elternzeit.

Sophia wird bis zum KiGa-Alter also 2 Jahre durch meine Mama betreut, weil die Kosten einer Krippe mehr als 3/4 meines Netto Verdienstes ausmachen würde

~
So, wird das denn nun an LOHN angerechnet?
Soll ja laut den 5 Millionen gefühlten Paragraphen irgendwie irgendwo angerechnet werden. EG fällt ja weg, KiGe bleibt und wir beide Verdienen dann.

Ich kenn mich einfach nicht mehr aus.
14.04.2014 23:37
Hi,

Hab ich dir mal rausgesucht

" Wer kommt in den Genuss des Betreuungsgeldes?
Alle Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben und für dieses Kind keinen Platz in einer (wichtig!) "öffentlich geförderten" Tageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nehmen. Anders gesagt: Städtische Kita und Betreuungsgeld schließen sich aus. Aber eine private Unterbringung bei einer Tagesmutter, einer Tante oder Oma sowie die Beaufsichtigung durch ein Au-pair sind okay.
Einen Anspruch haben ebenfalls alle Eltern, deren Kind eine private Krippe oder Eltern- Kind-Gruppe besucht. Voraussetzung natürlich: Diese Einrichtung finanziert sich ausschließlich (!) durch Eltern oder Spenden. Wer unsicher ist, ob eine ganz bestimmte Tagesmutter öffentliche Gelder bekommt, fragt beim Jugendamt nach. Und ob eine Einrichtung gefördert wird, weiß ihr Träger.
Muss ich für das Betreuungsgeld meinen Job oder Minijob aufgeben?
Nein. Es ist egal, ob ein Elternteil oder beide berufstätig sind oder wie hoch ihr Einkommen ist. Es sei denn, Sie haben gemeinsam mehr als 500.000 Euro im Jahr zu versteuern. Dann müssen Sie auf die 100 Euro im Monat verzichten.
Das gilt übrigens auch für all die Alleinerziehenden, die mehr als 250.000 Euro im Jahr nach Hause bringen - ein Problem, das die meisten Alleinerziehenden vermutlich gern hätten. "

Hoffe das beantwortet deine fragen ...
Jani85
27577 Beiträge
15.04.2014 04:21
Zitat:
Besteht ein Anspruch auch, wenn eine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird?

Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind und in welcher Höhe Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird. Denn das Betreuungsgeld knüpft nicht an eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile an.


http://www.zbfs.bayern.de/betreuungsgeld/faq.html
silvia-maria
2 Beiträge
15.04.2014 17:56
hallo,

es steht dir zu!

egal wieviel du oder dein mann arbeitest!

ausschlaggebend ist ob du dein kind im kindergarten betreuen lässt.
machst du das bis zum 3. geb. deines kindes nicht - bekommst du das geld.

lg
silvia
silvia-maria
2 Beiträge
15.04.2014 17:59
Zitat von silvia-maria:

hallo,

es steht dir zu!

egal wieviel du oder dein mann arbeitest!

ausschlaggebend ist ob du dein kind im kindergarten betreuen lässt.
machst du das bis zum 3. geb. deines kindes nicht - bekommst du das geld.

ich bekomme für meine tochter auch das betreuungsgeld
(geb. 08/2012)

lg
silvia

lg
silvia
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