Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

kikunja
1733 Beiträge
31.03.2011 20:28
Hallo,

so wie es aussieht werde ich wahrscheinlich ein BV bekommen. Bin jetzt in der 17 SSW. Nach 6 Wochen krank sein, zahlt die KK. Wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus? Wirkt sich das irgendwie negativ aus?
Z.B. Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld ja verrechnet.
hatte jemand schon Erfahrungen mit dem Beschäftigungsverbot und Elterngeld?!

Danke für die antworten!
19Schneggi87
926 Beiträge
31.03.2011 20:33
Hallo.

Also ich habe gerade Elterngeld und hatte vorher auch nen Berufsverbot gehabt. Das ist beim Elterngeld aber nicht relevant sondern du bekommst ja trotz allem dein Gehalt weiter so wie bisher.
Eshadwyn
4915 Beiträge
31.03.2011 20:34
das gehalt aus dem bv wurde mir voll aufs elterngeld angerechnet.
kikunja
1733 Beiträge
31.03.2011 20:36
Zitat von 19Schneggi87:

Hallo.

Also ich habe gerade Elterngeld und hatte vorher auch nen Berufsverbot gehabt. Das ist beim Elterngeld aber nicht relevant sondern du bekommst ja trotz allem dein Gehalt weiter so wie bisher.


wenn der Beschäftingsverbot aber länger als 6 Wochen dauert, bezahlt mein Gehalt ja dann die KK. Das ist beim Elterngeldausrechnen dann aber egal oder wer das gezahlt hat?!
Ich trau der Elterngeldstelle mittlerweile alles zu , deswegen wollte ich wissen ob ich beim BV vielleicht nur die Hälfte von meinem Gehalt angerechnet bekomm oder so
Eshadwyn
4915 Beiträge
31.03.2011 20:41
dachte eigentlich, dass das immer der arbeitgeber zahlt
auf jedenfall ist es für dein elterngeld irrelevant

wenn du aber weniger gehalt im beschäftigungsverbot bekommst, als zuvor, dann werden die 12 monate vor bv für die eg-berechnung herangezogen.
Sunbo
625 Beiträge
31.03.2011 20:49
Beim BV zahlt nicht die KK sondern dein Arbeitgeber und zwar das volle Gehalt. Falls dein Arzt dir kein BV ausgestellt hat, sondern nur ne Krankschreibung, dann würde die KK zahlen.
mama-2009
632 Beiträge
31.03.2011 20:52
Zitat von Sunbo:

Beim BV zahlt nicht die KK sondern dein Arbeitgeber und zwar das volle Gehalt. Falls dein Arzt dir kein BV ausgestellt hat, sondern nur ne Krankschreibung, dann würde die KK zahlen.


genau so kenn ich das auch also bekommst du einen vollen lohn jeden monat und für elterngeld wird das mit berechnet als hättest du komplet geschafft.
Eshadwyn
4915 Beiträge
31.03.2011 20:53
es gibt nicht ganz das volle gehalt. wer z.b. regelmäßig im schichtdienst arbeitet oder überstunden leistet, dem fallen dann sämtliche zulagen weg
mama-2009
632 Beiträge
31.03.2011 20:54
Zitat von mama-2009:

Zitat von Sunbo:

Beim BV zahlt nicht die KK sondern dein Arbeitgeber und zwar das volle Gehalt. Falls dein Arzt dir kein BV ausgestellt hat, sondern nur ne Krankschreibung, dann würde die KK zahlen.


genau so kenn ich das auch also bekommst du einen vollen lohn jeden monat und für elterngeld wird das mit berechnet als hättest du komplet geschafft.


ach ja BV heisst für den Arbeitegeber nicht gleich das du zu hause bleiben kannst sondern je nach dem was du schaffst u er noch möglichkeiten hat dann kann er dich auch versetzten in einer leichtere abteilung
mama-2009
632 Beiträge
31.03.2011 20:55
Zitat von Eshadwyn:

es gibt nicht ganz das volle gehalt. wer z.b. regelmäßig im schichtdienst arbeitet oder überstunden leistet, dem fallen dann sämtliche zulagen weg


ja das ist ja wohl klar man schafft ja nicht dann so wie es auf dem plan steht sondern wie es das gesetzt sagt nämlich 5 oder je nach dem 6 tage die woche also kein sonntag oder nach 20uhr arbeit oder oder oder das ist klar aber das macht nicht soooo viel aus wie krankengeld
kikunja
1733 Beiträge
31.03.2011 21:16
oh danke schön!! ihr habt mir sehr geholfen
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