Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot in der SS = weniger Elterngeld?

rosewood1980
757 Beiträge
23.01.2012 11:22
Habe folgendes gefunden:

Etwas Besonderes gilt aber für eine Erwerbsminderung aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. In diesem Fall werden die betreffenden Monate bei der Einkommensermittlung vor der Geburt nicht berücksichtigt. Stattdessen wird dann das Einkommen in den davor liegenden Kalendermonaten für die Elterngeldberechnung zugrunde gelegt. Für Nichtselbstständige bedeutet dies, dass im Falle von Krankengeldzahlungen für eine schwangerschaftsbedingten Krankheit die betreffenden Kalendermonate nicht berücksichtigt werden. An ihrer Stelle wird bei der Elterngeldberechnung das Einkommen aus den davor liegenden Monaten zugrunde gelegt.

Ist das gut oder schlecht? Sagen wir mal, jemand ist einen Monat krankgeschrieben. Heißt das, das dieser Monat nicht zum Elterngeld gerechnet wird und man dann quasi einen Monat weniger gearbeitet hat?
23.01.2012 11:24
du schreibst hier von einer krankmeldung! bei einem bv bekommt man weiterhin sein volles gehalt und bekommt deswgen auch nicht weniger elterngeld!
23.01.2012 11:26
Krankengeld bekommt man doch erst nach der 6 woche krankschreibung, oder irre ich
23.01.2012 11:27
Zitat von Krümelchen223:

Krankengeld bekommt man doch erst nach der 6 woche krankschreibung, oder irre ich


genau, während eines bv wird man normal vom ag weiterbezahlt.
wellimutti
5422 Beiträge
23.01.2012 11:27
Ich hatte in der ersten ss ein BV und nicht weniger EG bekommen.Hab ja schliesslich auch wärend des BV volles gehalt bekommen.
rosewood1980
757 Beiträge
23.01.2012 11:30
oh super, na das ist doch schon mal ne info.. wusste eben nicht, dass BV nicht das gleich ist, wie eine Krankmeldung...

Danke euch allen!!!
23.01.2012 11:43
Nee, du ekommst genau das gleiche Elterngeld.
Das bedeutet nur, falls du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bist (und kein bv hast) bekommst du ja nur 65% deines Gehaltes als Krankengeld von der KK.
Da duaber durch eine SS keine Nachteile in Sachen Geld haben darfst, werden die Monate wo du Krankengeld beziehst nicht mit eingerechnet, stattdessen Monate in denen du gearbeitet hast.
rosewood1980
757 Beiträge
23.01.2012 11:49
Zitat von luckyangel:

Nee, du ekommst genau das gleiche Elterngeld.
Das bedeutet nur, falls du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bist (und kein bv hast) bekommst du ja nur 65% deines Gehaltes als Krankengeld von der KK.
Da duaber durch eine SS keine Nachteile in Sachen Geld haben darfst, werden die Monate wo du Krankengeld beziehst nicht mit eingerechnet, stattdessen Monate in denen du gearbeitet hast.


jetzt verstehe ich es.. und ne krankschreibung wird ausgestellt, wenn man sie ein oder anderen wehwehchen hat und ein BV, wenn die SS durch das arbeiten gefährdet ist
23.01.2012 11:55
Zitat von rosewood1980:

Zitat von luckyangel:

Nee, du ekommst genau das gleiche Elterngeld.
Das bedeutet nur, falls du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bist (und kein bv hast) bekommst du ja nur 65% deines Gehaltes als Krankengeld von der KK.
Da duaber durch eine SS keine Nachteile in Sachen Geld haben darfst, werden die Monate wo du Krankengeld beziehst nicht mit eingerechnet, stattdessen Monate in denen du gearbeitet hast.


jetzt verstehe ich es.. und ne krankschreibung wird ausgestellt, wenn man sie ein oder anderen wehwehchen hat und ein BV, wenn die SS durch das arbeiten gefährdet ist


genau
24.01.2012 13:13
Ein BV bekommt man aber nicht so einfach, nur mal als Anmerkung. Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen die direkt durch die Arbeit entstanden sind.

Kreuzschmerzen durch die Arbeit oder sowas zählen da nicht dazu.
rosewood1980
757 Beiträge
24.01.2012 13:14
Zitat von Secret:

Ein BV bekommt man aber nicht so einfach, nur mal als Anmerkung. Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen die direkt durch die Arbeit entstanden sind.

Kreuzschmerzen durch die Arbeit oder sowas zählen da nicht dazu.


ich glaub ne risikoschwangerschaft mit zwillingen könnte ein grund sein, oder?
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt