Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot Einfluss auf Elterngeld?

Sunny111
401 Beiträge
09.12.2008 10:08
Hallo,
ich arbeite im öffntlichen Dienst Sachsen, aber erst seit August diesen Jahres, d.h. weniger als ein Jahr. Das bedeutet ich habe nur Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf die ersten 6 Wochen, daach zahlt die Krankenkasse Geld, welches aber weniger ist als das sonstige Nettoeinkommen.
Falls ich jetzt Beschäftigungsverbot bekomme, zählt das dann als Krankheit beim Arbeitgeber und ich bekomme nach den regulären 6 Wochen weniger Geld oder gibt es da eine Sonderregelung? Und hat das dann wiederum Einfluss auf das Elterngeld?

Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Danke Sunny
09.12.2008 12:10
Beim BV gibt es keine finanzielle Änderung da du ja dein normales Gehalt bekommst, damit wird das Elterngeld berechnet.

Bei Krankengeld kommt es darauf an, ob du schwangerschaftsbedingt Krankgeschrieben bist also zB Übelkeit usw. dann rechnen die die Monate vor der Krankmeldung. Wird einfach zurückgerechnet. Bei anderen Diagnosen rechnen die das Krankengeld als Gehalt, also weniger!

So war die Aussage bei der Elterngeldstelle hier bei uns, weil ich da nachgefragt hatte, da ich ja schon seit beginn der SS krank geschrieben bin.
Seni
213 Beiträge
09.12.2008 12:17
Sorry, Doppelpost
Seni
213 Beiträge
09.12.2008 12:18
Ja Du bekommst beim Beschäftigungsverbot Deinen Lohn weiter.
Zitat:
Schwangere Frauen bekommen bei einer Erkrankung, die ursächlich nichts mit ihrer Schwangerschaft zu tun hat, wie jeder andere Kranke nur sechs Wochen lang weiter ihr Gehalt. Anspruch auf Fortzahlung des Gehalt bis zur Geburt nach dem Mutterschutzgesetz bestehe nur dann, wenn der Arzt wegen Schwangerschaftsbeschwerden zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen habe und dies der einzige Grund für die Arbeitsunfähigkeit der Frau sei.
Sunny111
401 Beiträge
09.12.2008 12:27
Ok, danke erstmal.
Steckt jemand von euch im BV? Gibts Erfahrungen?
Sunny111
401 Beiträge
09.12.2008 12:58
Schieb
julie03
139 Beiträge
09.12.2008 13:30
Hi!

Ich hatte ein Individuelles Beschäftigungsverbot [ und mein Arbeitgeber mußte meinen vollen Lohn weiter zahlen bis zum Mutterschutz und ab dann nur einen Teil der rest von der Krankenkasse!Ich gebe dir einen Tip keine Krankschreibung sondern ein I[u ]Individuelles Beschäftigungsverot [/u]!LG
julie03
139 Beiträge
09.12.2008 13:33
Hat kein Einfluss auf das Elterngeld!LG
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