Beschäftigungsverbot
11.04.2013 14:05
Hallo ihr Lieben. ..
ich hab da mal eine Frage, die mich schon etwas länger beschäftigt:
Als ich mit meinem ersten Sohn schwanger war, bekam ich vom Frauenarzt Beschäftigungsverbot erteilt, weil mein Job sehr viel Körpereinsatz fordert- schwer heben, 8 Stunden stehen usw. .. alles kein Problem gewesen- hab das Gehalt in der Schwangerschaft über weiter bekommen. .
Wie ist es denn jetzt, wenn ich zum zweiten Mal schwanger werden würde - meine Elternzeit läuft im Oktober aus, wollen aber im Juli wieder versuchen, schwanger zu werden.. ich bekomm ja dann wieder das Beschäftigungsverbot - bekomm ich ab Oktober auch wieder die Lohnfortzahlung? ?
Ich bin dort übrigens fest eingestellt...
Moralisch ist es zwar nicht die feine Art, schlechtes Gewissen plagt mich dann sicher auch, aber eigentlich ist doch Beschäftigungsverbot Beschäftigungsverbot- egal pb einmal oder zweimal, oder? Und andere werden sogar nach einem Jahr wieder schwanger? ! Ich hab auch woe gesagt keinerlei Probleme gehabt beim ersten mal. ...
Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht und kann mir die Bedenken nehmen? ??
ich hab da mal eine Frage, die mich schon etwas länger beschäftigt:
Als ich mit meinem ersten Sohn schwanger war, bekam ich vom Frauenarzt Beschäftigungsverbot erteilt, weil mein Job sehr viel Körpereinsatz fordert- schwer heben, 8 Stunden stehen usw. .. alles kein Problem gewesen- hab das Gehalt in der Schwangerschaft über weiter bekommen. .
Wie ist es denn jetzt, wenn ich zum zweiten Mal schwanger werden würde - meine Elternzeit läuft im Oktober aus, wollen aber im Juli wieder versuchen, schwanger zu werden.. ich bekomm ja dann wieder das Beschäftigungsverbot - bekomm ich ab Oktober auch wieder die Lohnfortzahlung? ?
Ich bin dort übrigens fest eingestellt...
Moralisch ist es zwar nicht die feine Art, schlechtes Gewissen plagt mich dann sicher auch, aber eigentlich ist doch Beschäftigungsverbot Beschäftigungsverbot- egal pb einmal oder zweimal, oder? Und andere werden sogar nach einem Jahr wieder schwanger? ! Ich hab auch woe gesagt keinerlei Probleme gehabt beim ersten mal. ...
Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht und kann mir die Bedenken nehmen? ??
11.04.2013 14:48
Also, ich glaube, man muss mindestens 3 Monate arbeiten bevor man durch BV Lohnfortzahlung bekommt. Also müsstest du zwischendurch wieder was arbeiten und dann schwanger werden.
11.04.2013 15:01
Hallo,
also wie es mit einer Lohnfortzahlung ist weiß ich nicht.
Jedoch brauchst du doch kein schlechtes Gewissen haben, da dein Chef während deines BV das Geld zu 100% von deiner KK zurück bekommt. Jediglich dein Gehalt während des Mutterschutzes muss er zum großen Teil aus seiner Tasche zahlen.
LG
also wie es mit einer Lohnfortzahlung ist weiß ich nicht.
Jedoch brauchst du doch kein schlechtes Gewissen haben, da dein Chef während deines BV das Geld zu 100% von deiner KK zurück bekommt. Jediglich dein Gehalt während des Mutterschutzes muss er zum großen Teil aus seiner Tasche zahlen.
LG
12.04.2013 09:04
du bekommst das normale gehalt ab dem beschäftigungsverbot wieder. dieses beginnt aber logischerweise nicht mit feststellen der schwangerschaft sondern mit ende deiner elternzeit. danach lebt dein alter arbeitsvertrag wieder ganz normal auf. das BV beeinflusst das überhaupt nicht. du bekommst dein geld als würdest du arbeiten gehen. dein elterngeld wird übrigens auch wieder neu berechnet
naja, klar bekommt der chef das geld von der kk wieder. begeistert wird er aber wohl trotzdem nicht sein! die AG (bin personalerin
) gehen bei einer solchen zeitlichen konstellation meistens von einer genauen planung der AN aus. was bei den meisten bestimmt auch der fall ist. trotzdem brauchst du kein schlechtes gewissen haben. für dich ist das finanziell auch sehr rentabel. dein AG wird sich nach deiner elternzeit wahrscheinlich von dir trennen wollen.
was mona geschrieben hat mit den 3 monaten arbeiten ist übrigens nicht mehr aktuell. du erhältst vom 1. tag des BV volles gehalt. auch wenn du die stelle nie aktiv wieder angetreten hast
wenn du aber wieder in diesem betrieb irgendwann arbeiten willst solltest du dir gut überlegen ob dieser weg richtig ist.
alles gute für dich!!
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
naja, klar bekommt der chef das geld von der kk wieder. begeistert wird er aber wohl trotzdem nicht sein! die AG (bin personalerin
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was mona geschrieben hat mit den 3 monaten arbeiten ist übrigens nicht mehr aktuell. du erhältst vom 1. tag des BV volles gehalt. auch wenn du die stelle nie aktiv wieder angetreten hast
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wenn du aber wieder in diesem betrieb irgendwann arbeiten willst solltest du dir gut überlegen ob dieser weg richtig ist.
alles gute für dich!!
12.04.2013 13:02
Zitat von livy2012:
du bekommst das normale gehalt ab dem beschäftigungsverbot wieder. dieses beginnt aber logischerweise nicht mit feststellen der schwangerschaft sondern mit ende deiner elternzeit. danach lebt dein alter arbeitsvertrag wieder ganz normal auf. das BV beeinflusst das überhaupt nicht. du bekommst dein geld als würdest du arbeiten gehen. dein elterngeld wird übrigens auch wieder neu berechnet![]()
naja, klar bekommt der chef das geld von der kk wieder. begeistert wird er aber wohl trotzdem nicht sein! die AG (bin personalerin) gehen bei einer solchen zeitlichen konstellation meistens von einer genauen planung der AN aus. was bei den meisten bestimmt auch der fall ist. trotzdem brauchst du kein schlechtes gewissen haben. für dich ist das finanziell auch sehr rentabel. dein AG wird sich nach deiner elternzeit wahrscheinlich von dir trennen wollen.
was mona geschrieben hat mit den 3 monaten arbeiten ist übrigens nicht mehr aktuell. du erhältst vom 1. tag des BV volles gehalt. auch wenn du die stelle nie aktiv wieder angetreten hast![]()
wenn du aber wieder in diesem betrieb irgendwann arbeiten willst solltest du dir gut überlegen ob dieser weg richtig ist.
alles gute für dich!!
Juhuuu....
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
Möchte auch, wenn es mit dem schwanger werden nicht klappt (letzter Versuch der künstlichen Befruchtung steht an)- möchte ich da irgendwie raus (evtl. Aufhebungsvertrag) und dann etwas anderes suchen!!! (Im Büro irgendwo halbtags)
Danke dirl - wenn du vom Fach bist, kann ich dir ja glauben..
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13.04.2013 09:40
Zitat von HoNiTa:
Zitat von livy2012:
du bekommst das normale gehalt ab dem beschäftigungsverbot wieder. dieses beginnt aber logischerweise nicht mit feststellen der schwangerschaft sondern mit ende deiner elternzeit. danach lebt dein alter arbeitsvertrag wieder ganz normal auf. das BV beeinflusst das überhaupt nicht. du bekommst dein geld als würdest du arbeiten gehen. dein elterngeld wird übrigens auch wieder neu berechnet![]()
naja, klar bekommt der chef das geld von der kk wieder. begeistert wird er aber wohl trotzdem nicht sein! die AG (bin personalerin) gehen bei einer solchen zeitlichen konstellation meistens von einer genauen planung der AN aus. was bei den meisten bestimmt auch der fall ist. trotzdem brauchst du kein schlechtes gewissen haben. für dich ist das finanziell auch sehr rentabel. dein AG wird sich nach deiner elternzeit wahrscheinlich von dir trennen wollen.
was mona geschrieben hat mit den 3 monaten arbeiten ist übrigens nicht mehr aktuell. du erhältst vom 1. tag des BV volles gehalt. auch wenn du die stelle nie aktiv wieder angetreten hast![]()
wenn du aber wieder in diesem betrieb irgendwann arbeiten willst solltest du dir gut überlegen ob dieser weg richtig ist.
alles gute für dich!!
Juhuuu....du machst mir wirklich eine Freude und Erleichterung! ! Och, das wäre mir sogar ganz recht, wenn sich mein AG von mir trennen würde. .. wollt da sowieso weg! !! - weil der Job aufgrund der seelischen und körperlichen Belastungen nicht gut tut!!!!
Möchte auch, wenn es mit dem schwanger werden nicht klappt (letzter Versuch der künstlichen Befruchtung steht an)- möchte ich da irgendwie raus (evtl. Aufhebungsvertrag) und dann etwas anderes suchen!!! (Im Büro irgendwo halbtags)
Danke dirl - wenn du vom Fach bist, kann ich dir ja glauben..![]()
gerne doch
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haben diese fälle bei uns im betrieb immer öfter. daher kenn ich mich da auch so gut aus
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23.06.2014 10:32
Hallo ihr Lieben,
Wie ist es eigentlich, wenn man 20 Std die Woche arbeitet- bekommt man da auch bei einem Beschäftigungsverbot die Lohnfortzahlung? !
Theoretisch ja, oder?
Es ist KEIN 400 € Job.....
Wie ist es eigentlich, wenn man 20 Std die Woche arbeitet- bekommt man da auch bei einem Beschäftigungsverbot die Lohnfortzahlung? !
Theoretisch ja, oder?
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