Mütter- und Schwangerenforum

Berechnung Mutterschaftsgeld befristetes AV

Vanellope
15482 Beiträge
08.05.2010 17:21
HAllo, hoffentlich könnt ihr mir helfen.
Kurz zu meiner Situation. Habe am 20ten 4. wieder angefangen zu arbeiten. Arbeitsverhältnis ist befristet bis 31.12.2010. Ich verdiene ca 1100€netto.

Zum Thema Mutterschaftsgeld habe ich gelesen:
"Als Mutterschaftsgeld wird danndas durchschnittliche kalendertägliche Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor beginn der SChutzfrist bezahlt-höchstens jedoch 13€."
Also würde ich quasi diesen höchst betrag von 13 euro kriegen oder?
(1100/30=36,6666 also maximalbetrag)
"den differenz betrag zum Nettoeinkommen zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld"
weiterhin habe ich gefunden in dieser Broschüre:
"Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes:
- wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss haben (z.B. bei befristeten Arbeitsverhältnis)"


Aaaaalso würde ich ja quasi nur 70% meines gehaltes kriegen.. da ich befristet angestellt bin. das wären ja nur 770€ !!!!
Oder meinen die damit dass ich den arbeitgeber zuschuss nicht mehr krieg, wenn das arbeitsverhältnis kurz vor oder im mutterschutz ausläuft?

Und wie ist das.. Ich habe am 1.9. ET. Angenommen Kindchen kommt pünktlich dann habe ich Mutterschutz bis 27.10. oder? (also 8wochen)
und angenommen ich nehme mir dann elternzeit (können die mir die elternzeit eig ablehnen??) und dann läuft mein vertrag einfach aus oder? also mehr ist da nicht zu beachten, außer dass ich es rechtzeitig dem Amt melden muss.
Ich hoffe ihr wisst antworten und blickt hier durch das chaos durch=)
08.05.2010 17:31
Also, wenn du zum Zeitpunkt des Mutterschutzes (6 Wo. vor Geburt und /oder 8 Wochen danach) noch im Arbeitsverhältnis stehst, bekommst du pro Tag 13 Euro MuSchGeld der Krankenkasse plus AG-Anteil bis hin zum tgl. Nettoverdienst.
Heißt, so dass du weiterhin auf nen Monatsgehalt von Netto 1100 Euro kommst (KK + AG zusammen).

Schwierig wird es nur, wenn du in Elternzeit gehst und dann dein AV endet. Dann haste nämlich nur Elternzeit bis 31.12.2010. Das Elterngeld allerdings errechnet sich aus deinen letzten 12-Monatsverdienst davor und davon dann 67%.
08.05.2010 17:35
Ach so...
Und ja, dein Vertrag läuft einfach aus am 31.12.
Du muss dann z.B: Elternzeit bei deinem AG einreichen vom 1.10. (?) bis 31.12.
Danach bist du NUR Hausfrau und Mutter. Bekommst aber dein Elterngeld trotzdem insgesamt für 1 Jahr. (glaube nicht vom AG dann, sondern von der KK!?)
Ach und Rentenzeiten kriegste nicht als Hausfrau. Da musst du Kindererziehungszeiten bei der Rentenvers.-anstalt beantragen.

Toll ne...
Vanellope
15482 Beiträge
08.05.2010 17:39
ok gut.. also auch wenn das verhältnis befristet ist kriege ich im mutterschutz mein normales geld.. das ist gut.. macht einiges einfacher=)
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