Berechnung Elterngeld nach ALG I ???
18.04.2009 15:55
War zufaellig jemand in der Situation vor dem Mutterschutz noch paar Monate Arbeitslos zu sein? Wie wird das Elterngeld dann berechnet???
18.04.2009 16:05
Die Monate die du Arbeitslos bist werden als Monate ohne Einkommen berechnet.
18.04.2009 16:07
Zitat von Olli09:Das heist sie werden zu den 12 Monaten gezaehlt, aber mit 0 Gehalt??? War so meine Vermutung!!!
Die Monate die du Arbeitslos bist werden als Monate ohne Einkommen berechnet.
18.04.2009 16:17
Danke Oli, sehr deprimierend, aber ich habs mir schon gedacht!!
18.04.2009 16:19
Zitat von zauberlicht:da gings eigentlich um Wohngeld und dann waren wir uns nicht einig wie das Elterngeld in dieser Situation berechnet wird, da wir beide aber noch nicht soweit sind, und den Bescheid von der Elterngeldstelle haben, dachte ich frage mal ob jemand das schon durch hat, und genau weis!!
du hattest doch grad einen fred dazu....
18.04.2009 16:24
Zitat von KerstinW:
Zitat von zauberlicht:da gings eigentlich um Wohngeld und dann waren wir uns nicht einig wie das Elterngeld in dieser Situation berechnet wird, da wir beide aber noch nicht soweit sind, und den Bescheid von der Elterngeldstelle haben, dachte ich frage mal ob jemand das schon durch hat, und genau weis!!
du hattest doch grad einen fred dazu....
so nun hatte ich dir geantwortet, aber weil du mich zitiert hast, ist alles wech...
also nochmal kurz... ja so wie oli beschrieben hat ist das. weil elterngeld eine lohnersatzleistung ist und eine lohnersatzleistung wird nicht auf grundlage einer lohnersatzleistung berechnet... dasselbe gilt für eine krankscheibung mit bezug von krankengeld, wenn diese krankschreibung nicht mit der ss zu tun hat.
LG Zaubi
18.04.2009 16:26
Zitat von zauberlicht:Dankeschoen!! Hab ich heut ja sehr viel Erfahren!! Nun bleibt mir nur noch Abwarten, ob ich dann mit dem was ich letztendlich habe, klarzukommen!!
Zitat von KerstinW:
Zitat von zauberlicht:da gings eigentlich um Wohngeld und dann waren wir uns nicht einig wie das Elterngeld in dieser Situation berechnet wird, da wir beide aber noch nicht soweit sind, und den Bescheid von der Elterngeldstelle haben, dachte ich frage mal ob jemand das schon durch hat, und genau weis!!
du hattest doch grad einen fred dazu....
so nun hatte ich dir geantwortet, aber weil du mich zitiert hast, ist alles wech...
also nochmal kurz... ja so wie oli beschrieben hat ist das. weil elterngeld eine lohnersatzleistung ist und eine lohnersatzleistung wird nicht auf grundlage einer lohnersatzleistung berechnet... dasselbe gilt für eine krankscheibung mit bezug von krankengeld, wenn diese krankschreibung nicht mit der ss zu tun hat.
LG Zaubi
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