Befristeter Arbeitsvertrag - Frage zu Elterngeld
12.02.2010 18:25
Geburtstermin hab ich voraussichtlich im Mai. Mein Arbeitsvertrag ist bis November 2010 befristet. Wie funktioniert das mit dem Elterngeld?? Ich beantrage es wenn das Kind da ist aber muss ich mich dann ab Dezember arbeitslos melden und dies der Elterngeldstelle mitteilen?? Leider konnte mir bei diesem Thema noch keiner weiterhelfen!! Weiß vielleicht von euch jemand bescheid??
12.02.2010 18:38
elterngeld bekommste solange, bis dein arbeitsvertrag ausläuft!
12.02.2010 18:40
Zitat von PinkerFunker:
elterngeld bekommste solange, bis dein arbeitsvertrag ausläuft!
Das stimmt nicht! Elterngeld bekommt man immer ein Jahr lang, egal ob man einen Arbeitsvertrag hat oder nicht. Es kommt darauf an, wieviel Du in den letzten 12 Monaten vor der Entbindung durchschnittlich verdient hast. Ich hatte auch einen befristeten Vertrag und der endete schon 2 Monate nach der Geburt. Ich bekommen auch 1 Jahr Elterngeld, wie alle!
12.02.2010 18:41
Elterngeld ist doch unabhängig ob man ne Arbeitsstelle hat oder net. Wenn du vor auslaufen des Arbeitsvertrages 12 Moante beschäftigt war, wird der Betrag danach berechnet.
12.02.2010 18:43
du musst dich 3 monate vor ende des vertrags melden...
du bekommst aber so oder so elterngeld egal ob arbeitslos oder nicht... (wenn man keine ahnung hat einfach nichts sagen)
der elterngeldstelle musst du es mitteilen. aber nimmt keinen einfluss aufs elterngeld... es seie denn du arbeitest in der elternzeit... ich hab erst 460 bekommen... war dann arbeiten, dann waren es 300... und als der vertrag auslief waren es wieder 460...
du bekommst aber so oder so elterngeld egal ob arbeitslos oder nicht... (wenn man keine ahnung hat einfach nichts sagen)
der elterngeldstelle musst du es mitteilen. aber nimmt keinen einfluss aufs elterngeld... es seie denn du arbeitest in der elternzeit... ich hab erst 460 bekommen... war dann arbeiten, dann waren es 300... und als der vertrag auslief waren es wieder 460...
12.02.2010 18:45
Danke für die schnellen Antworten!! Ich hab mir das schon so gedacht aber mir konnte das niemand 100% bestätigen das es so ist!!
12.02.2010 18:45
Bei mir läuft der Arbeitsvertrag am 31.03 aus und ich hab am 10.03 ET. Muss ich mich dann arbeitslos melden??? Ich dachte arbeitslos meldne muss ich mich nur, wenn ich gleich bereit dazu bin zu arbeiten. ich will aber 1 Jahr zu Hause bleiben.
12.02.2010 18:47
Zitat von luckyangel:
Bei mir läuft der Arbeitsvertrag am 31.03 aus und ich hab am 10.03 ET. Muss ich mich dann arbeitslos melden??? Ich dachte arbeitslos meldne muss ich mich nur, wenn ich gleich bereit dazu bin zu arbeiten. ich will aber 1 Jahr zu Hause bleiben.
du MUSST dich melden.. sonst tritt ne sperrfrist für alg I ein!
12.02.2010 18:48
Zitat von NickySilas:
Zitat von luckyangel:
Bei mir läuft der Arbeitsvertrag am 31.03 aus und ich hab am 10.03 ET. Muss ich mich dann arbeitslos melden??? Ich dachte arbeitslos meldne muss ich mich nur, wenn ich gleich bereit dazu bin zu arbeiten. ich will aber 1 Jahr zu Hause bleiben.
du MUSST dich melden.. sonst tritt ne sperrfrist für alg I ein!
ich würde dann eh ins h4 kommen.
12.02.2010 18:48
man muss sich 3 monate vor auslaufen des vertrages immer arbeitslos melden... egal ob in elternzeit oder nicht... auch wenn man nicht direkt wieder arbeiten ist... das wird einen aber eigentlich immer vom Arbeitgeber gesagt...
ich musste sogar etwas unterschreiben das ich über diese 3 monatsfrist unterrichtet wurde...
melden muss man sich... ob man dann in elternzeit ist, ist egal... man muss dann 1 jahr net arbeiten gehen... aber sich eben melden
ich musste sogar etwas unterschreiben das ich über diese 3 monatsfrist unterrichtet wurde...
melden muss man sich... ob man dann in elternzeit ist, ist egal... man muss dann 1 jahr net arbeiten gehen... aber sich eben melden
12.02.2010 18:50
Zitat von honigcocoon:
man muss sich 3 monate vor auslaufen des vertrages immer arbeitslos melden... egal ob in elternzeit oder nicht... auch wenn man nicht direkt wieder arbeiten ist... das wird einen aber eigentlich immer vom Arbeitgeber gesagt...
ich musste sogar etwas unterschreiben das ich über diese 3 monatsfrist unterrichtet wurde...
melden muss man sich... ob man dann in elternzeit ist, ist egal... man muss dann 1 jahr net arbeiten gehen... aber sich eben melden
So ein Mist. ich wußte, dass ich mich 3 MOante vorher arbeitslos melden muss, aber man sagte mir wenn ich dann elterngeld bekomme, muss ich das net.
12.02.2010 19:23
st du es schriftlich das man dir sagte das du es nicht musst?
das wäre der einzigste beweis...
ich hab wie gesagt was unterschrieben das ich in kenntnis darüber stand das ich 3 monate eher muss...
das wäre der einzigste beweis...
ich hab wie gesagt was unterschrieben das ich in kenntnis darüber stand das ich 3 monate eher muss...
12.02.2010 19:25
du bekommst das gleiche geld was du als arbeitslosengeld 1bekommst
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