Mütter- und Schwangerenforum

*Bedarsgemeinschaft, was bedeutet das?*

19.09.2009 11:40
Ich habe erfahren das ich berechtigt bin während ich in Elternzeit bin und kein Bab in der Zeit bekomme, kann ich dafür Arbeitslosengeld II beantragen. Leider hab ich kein Plan was das alles bedeuten soll.
1. Gehört mein Partner mit zur Bedarfsgemeinschaft obwohl er ja kein Geld beantragt? Trage ich dann 3 Personen ein (sprich: Mich, Partner & Kind)
weiter unten steht dann:Wohnen in Ihrem Haushalt auch Personen die nichz zur Bedarfsgemeinschsaft jedoch zur Haushaltsgemeinschaft gehören?
Wie z.B. Verwandte (Onkel, Tante ect)
oder sonstige nicht verwandte wie z.B. Ihr Partner ect.
Wo trage ich denn meinen Partner jetzt ein???

tussnelda87
1694 Beiträge
19.09.2009 11:44
mmmh gute frage, ich würde das einfach offen lasen und wenn du den antrag bgibst nachfragen. bei mir sind die total nett und gehen denn alles nochmal zusammen durch.

ich würde aber sagen er gehört nicht zur bedarfsgemeinschaft, erst wenn ihr verheiratet seit. oder auch nicht???

frag da am besten.
19.09.2009 11:46
Zitat von tussnelda87:

mmmh gute frage, ich würde das einfach offen lasen und wenn du den antrag bgibst nachfragen. bei mir sind die total nett und gehen denn alles nochmal zusammen durch.

ich würde aber sagen er gehört nicht zur bedarfsgemeinschaft, erst wenn ihr verheiratet seit. oder auch nicht???

frag da am besten.

Supi, soweit war ich auch schon! Ja..Nein..ja..Nein..
19.09.2009 11:48
Dein Partner gehört glaub zu der bedarfsgemeinschaft hab donnerstag auch den antrag ausgefüllt bzw die tante vom amt
19.09.2009 11:49
Also zur Bedarfsgemeinschaft gehörst du dein Freund(wenn ihr schon länger als ein Jahr zusammen wohnt) und dein/e Kind/Kinder.
So ist es jedenfalls bei uns.
tussnelda87
1694 Beiträge
19.09.2009 11:50
hier habe ich gerade gefunden:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige

die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben

die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils

der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner

eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Einstehensgemeinschaft).

also gehört er dazu!

19.09.2009 11:50
Zitat von MaryLou88:

Also zur Bedarfsgemeinschaft gehörst du dein Freund(wenn ihr schon länger als ein Jahr zusammen wohnt und ihr nicht verheiratet seid oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft seid) und dein/e Kind/Kinder.
So ist es jedenfalls bei uns.
19.09.2009 11:55
Wir wohnen noch kein Jahr zusammen. Aber ich denke wir fallen in diese Einstehgemeinschaft schon alleine weil wir ein gemeinsames Kind haben
Das klingt dann zwar so als würde ich für ihn mit beabtragen dabei ist das ja nicht der Fall.
Werde die Bearbeiter einfach mal drauf ansprechen. Komische Sache
19.09.2009 11:57
Zitat von DasTinchen:

Wir wohnen noch kein Jahr zusammen. Aber ich denke wir fallen in diese Einstehgemeinschaft schon alleine weil wir ein gemeinsames Kind haben
Das klingt dann zwar so als würde ich für ihn mit beabtragen dabei ist das ja nicht der Fall.
Werde die Bearbeiter einfach mal drauf ansprechen. Komische Sache


Ja okay mein Freund ist ja nicht der Vater meiner Tochter.
19.09.2009 12:38
ja er gehört zur bedarfsgemeinschaft,da ihr zusammen in einem haushalt lebt.es sei denn ihr führt eine wg.aber das mußt du dann nachweisen.dann bekommst auch besuch von nem mitarbeiter des amtes der das kontrolliert.die achten dann auf jede kleinigkeit.lg
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