Babyerstaussttung zurück zahlen?
14.02.2015 16:50
Hallo Mädels,
Habe mal eine frage. Bin derzeit schwanger und habe babyerstausstattung beantragt.
Nun hatten ich und mein Partner das Thema zusammen ziehen. Also wollten gerne dann im Mai und Juni zusammen ziehen.
Müsste ich die erstaussttung dann zurück zahlen?
Habe mal eine frage. Bin derzeit schwanger und habe babyerstausstattung beantragt.
Nun hatten ich und mein Partner das Thema zusammen ziehen. Also wollten gerne dann im Mai und Juni zusammen ziehen.
Müsste ich die erstaussttung dann zurück zahlen?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Mir dies unangenehm ist.
14.02.2015 16:56
Kommt drauf an.
Arbeitet er?
Im Normalfall ist das erste Jahr anrechnungsfrei.
Am besten erkundigst dich da mal direkt bei der arge.
Arbeitet er?
Im Normalfall ist das erste Jahr anrechnungsfrei.
Am besten erkundigst dich da mal direkt bei der arge.
14.02.2015 17:03
Das mit dem ersten Jahr Anrechnungsfrei habe ich auch gehört, aber stimmt das auch so oder trifft das nur auf bestimmte fälle zu?
Ich wollte es gerne vorher wissen um die arge nicht verrückt zu machen. Weil es bloß ne Überlegung erstmal ist und mit mir noch nicht sicher bin. da wir nicht mal ein Jahr zusammen sind. Ja er geht arbeiten
Ich wollte es gerne vorher wissen um die arge nicht verrückt zu machen. Weil es bloß ne Überlegung erstmal ist und mit mir noch nicht sicher bin. da wir nicht mal ein Jahr zusammen sind. Ja er geht arbeiten
14.02.2015 18:58
Zitat von Anonym 178653:
Das mit dem ersten Jahr Anrechnungsfrei habe ich auch gehört, aber stimmt das auch so oder trifft das nur auf bestimmte fälle zu?
Ich wollte es gerne vorher wissen um die arge nicht verrückt zu machen. Weil es bloß ne Überlegung erstmal ist und mit mir noch nicht sicher bin. da wir nicht mal ein Jahr zusammen sind. Ja er geht arbeiten
ja es stimmt, aber du musst es dort wohl selbst mehrfach erwähnen. Denn die vergessen ganz gerne mal, diese Info weiter zu geben
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14.02.2015 22:28
Ja, das stimmt. Du musst denen allerdings eine schriftliche Erklärung liefern, dass es so ist. Ruf einfach mal dein Jobcenter an und frag mal nach, wie es dort gehandhabt wird... die haben da ganz gern mal Unterschiede.
Bei uns war es damals so, dass sogar mein Mann noch eine Erklärung dort hin schicken musste, dass er nicht bereit ist, für mich aufzukommen etc. pp
Bei uns war es damals so, dass sogar mein Mann noch eine Erklärung dort hin schicken musste, dass er nicht bereit ist, für mich aufzukommen etc. pp
15.02.2015 09:58
Ich danke euch vielmals.
Werde ich in zwei Wochen tun, da derzeit meine bearbeiterin im Urlaub ist und de Vertretung Hat dafür keine zeit.
Werde ich in zwei Wochen tun, da derzeit meine bearbeiterin im Urlaub ist und de Vertretung Hat dafür keine zeit.
15.02.2015 10:03
Die Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen. Wenn ihr zusammen zieht wird sein Gehalt allerdings berücksichtigt und mit eingerechnet. Das heist. Euch stehen zu drit ca. 1500-1600€ zu, sein Gehalt plus dein Elterngeld das Kinder Geld etc werden zusammengezählt und alles was fehlt stockt die arge auf. Babyerstausstattung musst du nicht zurückzahlen. War zumindest bei Mir nicht so ich habe auch die Erstausstattung für meine Wohnung nicht zurückzahlen müssen. Wenn dir allerdings was komisch vorkommt gehe bitte zum Anwalt. Die arg* etc versuchen gern jemanden über den Tisch zu ziehen haben seit knapp 2 Jahren Zankereien mit den und sind regelmäßig beim Anwalt.
Lg
Lg
15.02.2015 10:24
Hatte auch schon viele Probleme mit der arge. Als leihe weiß man ja nie so Bescheid. Obs am ende stimmt oder nicht
Wir wäre, dann zu viert. Haben schon ein gemeinsames Kind. Aber damals keine Baby erstaussttung genommen und nun ist unsere Tochter sechs, wo man natürlich nix mehr hat.
Oder ist das von Bundesland zu Bundesland anders bezüglich der Abrechnung seines Einkommens? Weil manche sagen ein jahr darf er ni angerechnet werden, andere wiederum ja.
Wir wäre, dann zu viert. Haben schon ein gemeinsames Kind. Aber damals keine Baby erstaussttung genommen und nun ist unsere Tochter sechs, wo man natürlich nix mehr hat.
Oder ist das von Bundesland zu Bundesland anders bezüglich der Abrechnung seines Einkommens? Weil manche sagen ein jahr darf er ni angerechnet werden, andere wiederum ja.
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15.02.2015 11:03
Zitat von Vollblutmami:
Die Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen. Wenn ihr zusammen zieht wird sein Gehalt allerdings berücksichtigt und mit eingerechnet. Das heist. Euch stehen zu drit ca. 1500-1600€ zu, sein Gehalt plus dein Elterngeld das Kinder Geld etc werden zusammengezählt und alles was fehlt stockt die arge auf. Babyerstausstattung musst du nicht zurückzahlen. War zumindest bei Mir nicht so ich habe auch die Erstausstattung für meine Wohnung nicht zurückzahlen müssen. Wenn dir allerdings was komisch vorkommt gehe bitte zum Anwalt. Die arg* etc versuchen gern jemanden über den Tisch zu ziehen haben seit knapp 2 Jahren Zankereien mit den und sind regelmäßig beim Anwalt.
Lg
Aber die haben dennoch das recht darauf, das sein Gehalt 1 ganzes Jahr lang nicht mit berücksichtigt wird und eben nicht angerechnet wird.
15.02.2015 15:52
Zitat von Sonce:
Zitat von Vollblutmami:
Die Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen. Wenn ihr zusammen zieht wird sein Gehalt allerdings berücksichtigt und mit eingerechnet. Das heist. Euch stehen zu drit ca. 1500-1600€ zu, sein Gehalt plus dein Elterngeld das Kinder Geld etc werden zusammengezählt und alles was fehlt stockt die arge auf. Babyerstausstattung musst du nicht zurückzahlen. War zumindest bei Mir nicht so ich habe auch die Erstausstattung für meine Wohnung nicht zurückzahlen müssen. Wenn dir allerdings was komisch vorkommt gehe bitte zum Anwalt. Die arg* etc versuchen gern jemanden über den Tisch zu ziehen haben seit knapp 2 Jahren Zankereien mit den und sind regelmäßig beim Anwalt.
Lg
Aber die haben dennoch das recht darauf, das sein Gehalt 1 ganzes Jahr lang nicht mit berücksichtigt wird und eben nicht angerechnet wird.
Davon weis ich nichts.
Wenn ihr zu 4 seit steht euch ca 1800€ zu.
Aber ich denke du hast recht dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. So ist es zumindest bei uns so.
15.02.2015 20:34
Zitat von Vollblutmami:
Zitat von Sonce:
Zitat von Vollblutmami:
Die Erstausstattung musst du nicht zurückzahlen. Wenn ihr zusammen zieht wird sein Gehalt allerdings berücksichtigt und mit eingerechnet. Das heist. Euch stehen zu drit ca. 1500-1600€ zu, sein Gehalt plus dein Elterngeld das Kinder Geld etc werden zusammengezählt und alles was fehlt stockt die arge auf. Babyerstausstattung musst du nicht zurückzahlen. War zumindest bei Mir nicht so ich habe auch die Erstausstattung für meine Wohnung nicht zurückzahlen müssen. Wenn dir allerdings was komisch vorkommt gehe bitte zum Anwalt. Die arg* etc versuchen gern jemanden über den Tisch zu ziehen haben seit knapp 2 Jahren Zankereien mit den und sind regelmäßig beim Anwalt.
Lg
Aber die haben dennoch das recht darauf, das sein Gehalt 1 ganzes Jahr lang nicht mit berücksichtigt wird und eben nicht angerechnet wird.
Davon weis ich nichts.
Wenn ihr zu 4 seit steht euch ca 1800€ zu.
Aber ich denke du hast recht dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. So ist es zumindest bei uns so.
Nein das ist in ganz deutschland so. Das erste jahr in dem man zusammen zieht ist anrechnungsfrei. Allerdings sagen die es einem nicht. Das muss man schon selber heraus finden und kriegt es erst beim nachfragen bestätigt. Ansonsten rechnen sie natürlich automatisch alles an.
15.02.2015 20:41
Sie sollte es nicht nur erwähnen, sondern schon in dem Antrag schriftlich mitteilen. Das nächste ist, du brauchst etwas schriftliches vom Partner oder Vermieter das er seinen Mietanteil selbst bezahlt, ansonsten zahlt das Jobcenter die komplette Miete von deinem Hartz 4
Und bzgl. des anrechnungsfreien Jahres, gilt Bundesweit ! Da gibt es keinen Unterschied. Aber ob du das Geld der Erstausstattung zurück zahlen musst, würde ich mich direkt auf dem Amt erkundigen und nicht wenn du das ganze Geld schon ausgegeben hast
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
Und bzgl. des anrechnungsfreien Jahres, gilt Bundesweit ! Da gibt es keinen Unterschied. Aber ob du das Geld der Erstausstattung zurück zahlen musst, würde ich mich direkt auf dem Amt erkundigen und nicht wenn du das ganze Geld schon ausgegeben hast
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
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