Mütter- und Schwangerenforum

Ausbildung und kein kindergeld wegen unterhalt ?

honeycookies
211 Beiträge
14.10.2011 12:38
Hallo Liebe Muttis

Habe da mal ne Frage und ich hoffe es gibt hier jemand der sich damit auskennt!

Kurz zu mir: Bin Alleinerziehende, lebe mit meiner Tochter alleine, mache eine schulische Ausbildung, und bin 24 Jahre alt...

Es geht um Kindergeld für mich und zwar habe ich im August eine Ausbildung angefangen, habe daraufhin Kindergeld beantragt nun gestern kam der Brief zurück in dem ich aufgefordert werden die Gehaltsabrechnung meines ex vorzulegen ( der Vater meiner Tochter)..

Ich da heut angerufen, da meinte die Frau von der Kindergeldkasse, das er unterhaltspflichtig gegen über mir sei und wenn Unterhalt zu hoch wäre mir kein Kindergeld zustehe...

Also in Moment Zahlt er den Unterhaltssatz von 257 Euro was aber noch berechnet wird mit Harz4 also bekomme ich nur 133 Euro...

Ich weiß das er ein verdienst von 1600 Euro hat...

Meine Frage muss er dann Unterhaltzahlen wie Betreuungsunterhalt?
Wird das höher berechnet ?
Bekomme ich bei dem jetzigen Unterhalt überhaupt dann noch Kindergeld ?
14.10.2011 12:40
ihr wart doch nicht verheiratet... also ist er nur deiner zu unterhalt verpflichtet und nicht dir.....
14.10.2011 12:40
ups sorry.... das sollte 'also ist er nur deinem kind zu unterhalt verpflichtet...
honeycookies
211 Beiträge
14.10.2011 12:43
Zitat von LillyVanilly:

ihr wart doch nicht verheiratet... also ist er nur deiner zu unterhalt verpflichtet und nicht dir.....


Ne wir sind und waren nicht Verheiratet das tut's aber auch nicht zur Sache. weil wo ich noch erwerbslos war musste er auch Betreuungsunterhalt zahlen...
honeycookies
211 Beiträge
14.10.2011 12:44
Zitat von LillyVanilly:

ups sorry.... das sollte 'also ist er nur deinem kind zu unterhalt verpflichtet...


Ja Momentan Zahlt er nur Unterhalt an meine Tochter...
Hipp
2582 Beiträge
14.10.2011 13:33
naja ich weiß nur das mit harz4 auch das kindergeld angerechnet wird.. das heißt im endefekt bekommste das gleiche geld nur von unterschiedlichen ämter und das sieht das jobcenter gerne da die dann weniger zahlen müssen.
14.10.2011 13:39
aber wenn ihr nicht verheiratet wart und auch nicht mehr zusammen seid, dann hat er doch gar nichts mit deinem Kindergeld zu tun. Vielleicht denken die, dass du noch mit ihm zusammen bist und ihr zusammen lebt. Aber du bist ja allerinerziehen und dann brauchen die auch nicht eine Verdienstbescheinigung von deinem Mann. Er muss lediglich Unterhalt für dein Kind bezahlen. Du bekommst, wenn du unter 25 bist und dich in einer Ausbildung befindest für dich und für dein Kind Kindergeld. Und ich denke nicht, dass dein alleiniges Einkommen dafür zu hoch ist. Kindergeld wird zwar angerechnet, aber Unterhalt nicht, oder?
finchen86
6290 Beiträge
14.10.2011 13:43
nein es gibt ein neues gesetzt das besagt das derkindsvater auch wenn man nicht verheiratet war unterhaltpflichtig wird dermutter gegen über wenn man sich getrennt hat... viele wissen das net. die ämter schon und die schauen natürlich das sie sparen können... und kindergeld bekommt man ja nur bis zu nem jahreseinkommen von ich meine brutto 8.004 €....

14.10.2011 13:46
Zitat von finchen86:

nein es gibt ein neues gesetzt das besagt das derkindsvater auch wenn man nicht verheiratet war unterhaltpflichtig wird dermutter gegen über wenn man sich getrennt hat... viele wissen das net. die ämter schon und die schauen natürlich das sie sparen können... und kindergeld bekommt man ja nur bis zu nem jahreseinkommen von ich meine brutto 8.004 €....



Jahreseinkommen von 8004 € brutto, das kann nicht sein. Wir bekommen auch Kindergeld für unsere beiden Kindern und haben wesentlich mehr Jahreseinkommen!
finchen86
6290 Beiträge
14.10.2011 13:47
Zitat von Penelope3582:

Zitat von finchen86:

nein es gibt ein neues gesetzt das besagt das derkindsvater auch wenn man nicht verheiratet war unterhaltpflichtig wird dermutter gegen über wenn man sich getrennt hat... viele wissen das net. die ämter schon und die schauen natürlich das sie sparen können... und kindergeld bekommt man ja nur bis zu nem jahreseinkommen von ich meine brutto 8.004 €....



Jahreseinkommen von 8004 € brutto, das kann nicht sein. Wir bekommen auch Kindergeld für unsere beiden Kindern und haben wesentlich mehr Jahreseinkommen!


es geht ja um IHR kindergeld und da sie ÜBER 18 is darf die nur ein jahreseinkommen von 8004 brutto bekommen...

eure kinder sind ja erstens unter 18 und haben denke ich mal kein eigenes einkommen
14.10.2011 13:49
Zitat von finchen86:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von finchen86:

nein es gibt ein neues gesetzt das besagt das derkindsvater auch wenn man nicht verheiratet war unterhaltpflichtig wird dermutter gegen über wenn man sich getrennt hat... viele wissen das net. die ämter schon und die schauen natürlich das sie sparen können... und kindergeld bekommt man ja nur bis zu nem jahreseinkommen von ich meine brutto 8.004 €....



Jahreseinkommen von 8004 € brutto, das kann nicht sein. Wir bekommen auch Kindergeld für unsere beiden Kindern und haben wesentlich mehr Jahreseinkommen!


es geht ja um IHR kindergeld und da sie ÜBER 18 is darf die nur ein jahreseinkommen von 8004 brutto bekommen...

eure kinder sind ja erstens unter 18 und haben denke ich mal kein eigenes einkommen


ach so, verstehe
Kala87
36830 Beiträge
14.10.2011 16:21
Zitat von LillyVanilly:

ihr wart doch nicht verheiratet... also ist er nur deiner zu unterhalt verpflichtet und nicht dir.....


Nein stimmt nicht..............war bei mir und meinen Mann auch so..........habe auch eine Schulische Ausbildung gemacht, waren nicht verheiratet, er hat unterhalt bezahlt für unseren Sohn.
Die Kindergeldstelle, wollte auch meinen damals Freund, jetzt Mann zum Unterhalt mir gegenüber verpflichten, aber er hat nicht genug verdient.
Dann wurde mein Vater angeschrieben, der mir dann Unterhaltspflichtig war, obwohl ich damals meine ausbildung abgebrochen habe und nach erziehungsurlaub, Neu begonnen habe.

Die versuchen es immer auf umwegen, so das die nichts zahlen müssen.
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