Mütter- und Schwangerenforum

Auf Kinderzuschlag verzichten - wie mache ich das?

katkat
5587 Beiträge
29.06.2012 09:58
Hallo ihr Lieben,

bevor ich dort anrufe (hab Telefonpanik bei sowas... ), frage ich euch mal:
Wir bekommen Kinderzuschlag für meine Große (3 Jahre alt), weil mein Mann während seiner Doktorarbeit nur halbe Stelle verdient. Jetzt kommt ja in ein paar Wochen unser zweites Würmchen. Meins Wissens wird Kinderzuschlag und Elterngeld ja mittlerweile verrechnet, man kriegt also eh nicht beides, was ja okay ist.
MEINE FRAGE: gerade ist der bezugszeitraum für den Zuschlag ausgelaufen und ich muss neu beantragen. wisst ihr, ob und wie ich den von mir aus "kündigen" kann? ich MUSS ja zunächst weiter beantragen, weil sonst alles, was ich bisher erhalten habe, zurückgefordert werden kann. kann man das einfach von sich aus machen oder muss ich doch alles beantragen und gucken, was passiert?
29.06.2012 10:14
Da steht doch immer drin,das man 4wochen Zeit hat den neuen Antrag zurück zuschicken,dann schick ihn nicht zurück und warte ab,was passiert
Einen anderen weg,wüsste ich nicht
katkat
5587 Beiträge
29.06.2012 10:18
Zitat von CrazyBlue:

Da steht doch immer drin,das man 4wochen Zeit hat den neuen Antrag zurück zuschicken,dann schick ihn nicht zurück und warte ab,was passiert
Einen anderen weg,wüsste ich nicht


nee, da steht drin, dass man vier wochen zeit hat, den neuen antrag zurückzuschicken, ansonsten können alle bisherigen bezüge zurückggefordert werden! DAS ist unschön!
Sommerkind
9169 Beiträge
29.06.2012 13:19
Zitat von katkat:

Zitat von CrazyBlue:

Da steht doch immer drin,das man 4wochen Zeit hat den neuen Antrag zurück zuschicken,dann schick ihn nicht zurück und warte ab,was passiert
Einen anderen weg,wüsste ich nicht


nee, da steht drin, dass man vier wochen zeit hat, den neuen antrag zurückzuschicken, ansonsten können alle bisherigen bezüge zurückggefordert werden! DAS ist unschön!

Hää, wieso musst du das dann zurückzahlen? Das hab ich ja noch nie gehört! Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht das denn?
katkat
5587 Beiträge
29.06.2012 13:25
Zitat von Sommerkind:

Zitat von katkat:

Zitat von CrazyBlue:

Da steht doch immer drin,das man 4wochen Zeit hat den neuen Antrag zurück zuschicken,dann schick ihn nicht zurück und warte ab,was passiert
Einen anderen weg,wüsste ich nicht


nee, da steht drin, dass man vier wochen zeit hat, den neuen antrag zurückzuschicken, ansonsten können alle bisherigen bezüge zurückggefordert werden! DAS ist unschön!

Hää, wieso musst du das dann zurückzahlen? Das hab ich ja noch nie gehört! Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht das denn?


das kann ich dir nicht sagen, aber genau das steht immer unter dem schreiben, wenn der berechtigungszeitraum mal wieder abgelaufen ist. ich find das auch merkwürdig....
06.08.2012 00:29
Konntest du das irgendwie "Kündigen"
06.08.2012 00:35
Zitat von Sommerkind:

Zitat von katkat:

Zitat von CrazyBlue:

Da steht doch immer drin,das man 4wochen Zeit hat den neuen Antrag zurück zuschicken,dann schick ihn nicht zurück und warte ab,was passiert
Einen anderen weg,wüsste ich nicht


nee, da steht drin, dass man vier wochen zeit hat, den neuen antrag zurückzuschicken, ansonsten können alle bisherigen bezüge zurückggefordert werden! DAS ist unschön!

Hää, wieso musst du das dann zurückzahlen? Das hab ich ja noch nie gehört! Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht das denn?


Soweit ich weiss,wird KiZuschlag im Vorraus bezahlt.
Und wenn Du es nicht mehr benötigst,muss man mind. 6monate zurück zahlen.
Aber ob man nun ALLES das weiß ich nicht
Lillan
95 Beiträge
06.08.2012 00:56
ich hab keine ahnung wie das bei euch abläuft bei uns gibt es einen aufschlag auf das karenzgeld ... sollte ich jetzt mehr verdienen als erlaubt ist wird das neue einkommen angerechnet in dem fall muss man bei uns in österreich DIE STELLE ANRUFEN die das geld auszahlt AN DAS ANGERECHNET WIRD ... Teile denen mit dass du deinen ET am so und so vielten hast und die sagen dir dann ob du den antrag noch wegschicken sollst bzw machen einen vermerk ab wann das dann ÜBERSCHÜSSIGE GELD NICHT MEHR ausbezahlt wird weil ja dann dein kinderbetreuungsgeld kommt .... Bei uns läuft das auf jedem amt so mit mindestsicherung familienbeihilfe usw die beißen dir dort sicher nicht den kopf ab WEIL DU SO EHRLICH bist und denen RECHTZEITIG bescheid gibst
mfg Lilly
katkat
5587 Beiträge
06.08.2012 13:56
also ich bin noch am überlegen, was ich am besten mache - aber die haben mir gesagt, ich kann einfach bescheid sagen, wenn ich es nicht mehr "möchte" und lieber das elterngeld voll nehme, dann geht das wohl.
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