Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsvertrag endet in der Elternzeit

Schokoanni
2 Beiträge
21.08.2013 20:59
Hallo,

ich erwarte mein erstes Kind im September und habe einen befristeten Vertrag bis Mai 2014. Ich habe gelesen, dass sich bezüglich dem Elterngeld einiges dieses Jahr geändert hat. Wisst Ihr wann ich mich beim Arbeitsamt melden muss und wie das dann läuft? Ich würde schon gerne ein Jahr mit der Kleinen zu Hause bleiben. Bekomme ich generell 12 Monate das volle Elterngeld oder ändert sich ab Mai die Situation? Sie würde auch erst mit einem Jahr in der Kita angenommen werden, d.h. ich könnte gar nicht voll arbeiten gehen bzw überhaupt.

Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.
-Brünni88
23365 Beiträge
21.08.2013 21:07
elterngeld bekommst du auf jeden fall das erste jahr, egal wann din vertrag ausläuft.
shelyra
69208 Beiträge
21.08.2013 21:09
das elterngeld ist weiterhin nur davon abhängig was du in den 12 monaten vor der geburt verdient hast.

ganz normal 3 monate vor auslaufen des vertrages beim arbeitsamt melden. denn du bekommst ja alg 1, falls du ne betreung hättest, oder ne andere leistung wenn das geld des partners nicht ausreicht (wohngeld, alg2 usw)
21.08.2013 21:37
Was falsches geschrieben und wegeditiert
Schokoanni
2 Beiträge
22.08.2013 16:04
Zitat von shelyra:

das elterngeld ist weiterhin nur davon abhängig was du in den 12 monaten vor der geburt verdient hast.

ganz normal 3 monate vor auslaufen des vertrages beim arbeitsamt melden. denn du bekommst ja alg 1, falls du ne betreung hättest, oder ne andere leistung wenn das geld des partners nicht ausreicht (wohngeld, alg2 usw)


Vielen Dank für Eure Hilfe. Das klingt ja sehr beruhigend. Wenn mein Vertrag ab Mai ausläuft bin ich dann arbeitslos? Das Elterngeld wird mir ja bis September gezählt und auch erst dann kann die kleine Maus in den Kindergarten. Macht mir da das Arbeitsamt Stress oder muss ich mich erst ab September wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. In meinem Fall würde ich ab September in meinen alten Beruf zurück, aber mit einem neuen Vertrag.
shelyra
69208 Beiträge
22.08.2013 19:49
Zitat von Schokoanni:

Zitat von shelyra:

das elterngeld ist weiterhin nur davon abhängig was du in den 12 monaten vor der geburt verdient hast.

ganz normal 3 monate vor auslaufen des vertrages beim arbeitsamt melden. denn du bekommst ja alg 1, falls du ne betreung hättest, oder ne andere leistung wenn das geld des partners nicht ausreicht (wohngeld, alg2 usw)


Vielen Dank für Eure Hilfe. Das klingt ja sehr beruhigend. Wenn mein Vertrag ab Mai ausläuft bin ich dann arbeitslos? Das Elterngeld wird mir ja bis September gezählt und auch erst dann kann die kleine Maus in den Kindergarten. Macht mir da das Arbeitsamt Stress oder muss ich mich erst ab September wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. In meinem Fall würde ich ab September in meinen alten Beruf zurück, aber mit einem neuen Vertrag.
ne, das arbeitsamt macht da normalerweise keinen stress. eifnach denen sagen, dass du in elternzeit bist.
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