Arbeitslosengeld nach Elternzeit
13.10.2016 15:51
Hallo liebe Mit-Mamis,
ich möchte mir gerne meinen Arbeitslosengeldanspruch nach der Elternzeit berechnen, komme damit aber irgendwie nicht weiter.
Die Arbeitslosengeldrechner berücksichtigen keine Elternzeit und da das Elterngeld ja schon nur ein Teil des Lohns war, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ALG1 dann nur ein Teil vom Elterngeld ist.
Hier mal ein paar Details:
Arbeit Mai 2014- Nov 2014
Arbeitslos Nov 2014- Dez 2014
Arbeit Jan 2015-Aug 2015
Mutterschutz Aug 2015-Nov 2015
Elternzeit Nov 2015- Okt 2016
Vielleicht weiß ja hier jemand, welche Zeiten und das dazugehörige Geld für die Berechnung verwendet wird.
Danke für die Hilfe
Gruß
MoleMama
ich möchte mir gerne meinen Arbeitslosengeldanspruch nach der Elternzeit berechnen, komme damit aber irgendwie nicht weiter.
Die Arbeitslosengeldrechner berücksichtigen keine Elternzeit und da das Elterngeld ja schon nur ein Teil des Lohns war, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ALG1 dann nur ein Teil vom Elterngeld ist.
Hier mal ein paar Details:
Arbeit Mai 2014- Nov 2014
Arbeitslos Nov 2014- Dez 2014
Arbeit Jan 2015-Aug 2015
Mutterschutz Aug 2015-Nov 2015
Elternzeit Nov 2015- Okt 2016
Vielleicht weiß ja hier jemand, welche Zeiten und das dazugehörige Geld für die Berechnung verwendet wird.
Danke für die Hilfe
Gruß
MoleMama
13.10.2016 18:56
Vielleicht hilft dir das weiter, inwiefern es stimmt keine Ahnung.
http://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld- nach-elternzeit/
Ansonsten einen Termin beim Arbeitsamt ausmachen, bleibt dir ja eh nichts anderes übrig und die Beraterin fragen.
http://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld- nach-elternzeit/
Ansonsten einen Termin beim Arbeitsamt ausmachen, bleibt dir ja eh nichts anderes übrig und die Beraterin fragen.
13.10.2016 19:56
Zitat von stech09:
Vielleicht hilft dir das weiter, inwiefern es stimmt keine Ahnung.
http://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld- nach-elternzeit/
Ansonsten einen Termin beim Arbeitsamt ausmachen, bleibt dir ja eh nichts anderes übrig und die Beraterin fragen.
Das gilt nur bei mehr als 2 Jahren Elternzeit. Sie hat ja 2015 gearbeitet.
Einfach zur Beraterin und da abklären.
13.10.2016 20:05
Zitat von Nicsisch:
Zitat von stech09:
Vielleicht hilft dir das weiter, inwiefern es stimmt keine Ahnung.
http://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld- nach-elternzeit/
Ansonsten einen Termin beim Arbeitsamt ausmachen, bleibt dir ja eh nichts anderes übrig und die Beraterin fragen.
Das gilt nur bei mehr als 2 Jahren Elternzeit. Sie hat ja 2015 gearbeitet.
Einfach zur Beraterin und da abklären.
Tja, siehste da hab ich nicht wirklich aufgepasst.
Bin hundemüde und nicht wirklich aufnahmefähig.
Dann bleibt dir nur der Weg zur Beraterin, die wird dir deine Fragen hoffentlich beantworten können.
Kommt ja auch drauf an ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeiten willst.
13.10.2016 20:30
Elterngeld zählt nicht in Berechnung du bist aber in der Zeit auch nicht arbeitslos also zählt alles vorher bei dem du Sozialabgaben gezahlt hast..
Ich weis allerdings nicht wie gerechnet wird da eigentlich immer ein Jahr als Grundlage genommen wird und da hast du schonmal ALG bezogen
Eventuell bekommst du nochmal das gleiche?
Ich weis allerdings nicht wie gerechnet wird da eigentlich immer ein Jahr als Grundlage genommen wird und da hast du schonmal ALG bezogen
Eventuell bekommst du nochmal das gleiche?
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