Antragsstellung bei zwei Stellen für die erstlingsausstatung???
26.09.2008 00:35
Hallo, ich blicke allmälich nicht mehr durch
uns wurde am DI gesagt wenn wir bei der caritas geld für die erstlingsausstatung beantragen könnten wir kein geld bei der ARGE beantragen, obwohl wir ja leider Hartz4 bekommen.....
und bevor jetzt wieder was kommt von wegen vom amt leben und so spart euch das, wir sind mit sicherheit nicht froh darüber...
kann mi also bitte jemand sagen was jetzt stimmt, können wir wirklich nur von einer stelle geld bekommen oder geht es auch das wir geld vom amt und von der caritas bekommen?????
Danke für die antworten
LG
uns wurde am DI gesagt wenn wir bei der caritas geld für die erstlingsausstatung beantragen könnten wir kein geld bei der ARGE beantragen, obwohl wir ja leider Hartz4 bekommen.....
und bevor jetzt wieder was kommt von wegen vom amt leben und so spart euch das, wir sind mit sicherheit nicht froh darüber...
kann mi also bitte jemand sagen was jetzt stimmt, können wir wirklich nur von einer stelle geld bekommen oder geht es auch das wir geld vom amt und von der caritas bekommen?????
Danke für die antworten
LG
26.09.2008 07:20
Also mein Bruder und seine Freundin haben bei "Familie in Not"(über Pro Familia)
Umstandsbekleidung und eine Erstlingsausstattung beantragt und eine Beihilfe von 470,- Euro bekommen.
Sie dürfen trotzdem bei der Arge das selbe beantragen und dies darf von denen nicht angerechnet werden, da es sich um eine Spende handelt(steht im dazugehörigen informationsschreiben).
Ich würde es an Deiner Stelle einfach beantragen
Gruß funkel
Umstandsbekleidung und eine Erstlingsausstattung beantragt und eine Beihilfe von 470,- Euro bekommen.
Sie dürfen trotzdem bei der Arge das selbe beantragen und dies darf von denen nicht angerechnet werden, da es sich um eine Spende handelt(steht im dazugehörigen informationsschreiben).
Ich würde es an Deiner Stelle einfach beantragen
Gruß funkel
26.09.2008 07:22
du darfst nur bei EINER einrichtung wie pro familia oder carritas beantragen aber zusätzlich bei der ARGE...
26.09.2008 07:23
niemals bei zwei...wenn die das rausbekommen dann biste am POPO
26.09.2008 07:24
Einfach beantragen darf sie nicht sonst muss sie es zurück zahlen weil sie es doppelt erhalten hat. Inder nächstgrösseren stadt gint es bestimmt eine kirchliche schwangerenberatung und dort kannst du zur arge dazu nocwas beatragen und dass musst du bei der arge auch nicht angeben. Wenn du magst kannst du dich mit einer pn bei mir melden ich hab den zettel mit den telefonnumemrn hier, dann schicke ich dir die telefonnummer von der kirchlichen beratungsstelle, muss jetzt nur eben meine kinder in schule und kindergarten abliefern
Liebe grüsse
Liebe grüsse
26.09.2008 12:13
Zitat von Bianca-Kathrin:
Hallo, ich blicke allmälich nicht mehr durch
uns wurde am DI gesagt wenn wir bei der caritas geld für die erstlingsausstatung beantragen könnten wir kein geld bei der ARGE beantragen, obwohl wir ja leider Hartz4 bekommen.....
und bevor jetzt wieder was kommt von wegen vom amt leben und so spart euch das, wir sind mit sicherheit nicht froh darüber...
kann mi also bitte jemand sagen was jetzt stimmt, können wir wirklich nur von einer stelle geld bekommen oder geht es auch das wir geld vom amt und von der caritas bekommen?????
Danke für die antworten
LG
Huhuu,
richtig ist:
Erst beatragt man Geld bei der ARGE, immer! Das geht vor, mit dem Bescheid was man von denen bekommt oder nicht bekommt geht man dann zru Caritas und bekommt von denen meist noch was.
Das einzige was man nicht darf ist bei zwei caritativen Einrichtungen was beantragen, dass man aber nicht bei ARGE und Caritas beatragen darf ist absoluter Quatsch.
LG
26.09.2008 12:21
du musst bei der arge nicht nageben das du woanders was angefordert hast !
26.09.2008 12:28
Zitat von Rainbow_Brite:
Zitat von Bianca-Kathrin:
Hallo, ich blicke allmälich nicht mehr durch
uns wurde am DI gesagt wenn wir bei der caritas geld für die erstlingsausstatung beantragen könnten wir kein geld bei der ARGE beantragen, obwohl wir ja leider Hartz4 bekommen.....
und bevor jetzt wieder was kommt von wegen vom amt leben und so spart euch das, wir sind mit sicherheit nicht froh darüber...
kann mi also bitte jemand sagen was jetzt stimmt, können wir wirklich nur von einer stelle geld bekommen oder geht es auch das wir geld vom amt und von der caritas bekommen?????
Danke für die antworten
LG
Huhuu,
richtig ist:
Erst beatragt man Geld bei der ARGE, immer! Das geht vor, mit dem Bescheid was man von denen bekommt oder nicht bekommt geht man dann zru Caritas und bekommt von denen meist noch was.
Das einzige was man nicht darf ist bei zwei caritativen Einrichtungen was beantragen, dass man aber nicht bei ARGE und Caritas beatragen darf ist absoluter Quatsch.
LG
Genau so sieht es auch Erst zur Arge und dann mit dem Bescheid zum Pro Familia, caritas, doum vitae oder sonstige caritative Einrichtung
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