Mütter- und Schwangerenforum

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit?

lena4ka8
1059 Beiträge
01.01.2012 23:30
Hallo alle zusammen ich würde gerne wissen ob ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe nach der Elternzeit.
Kurze Vorgeschichte
Nach meiner Ausbildung hat mich mein Chef für 3 Monate übernommen, befristet. Ich wurde schwanger und danach habe ich Arbeitslosengeld bekommen. 6 Monate lang. Danach bekam ich Mutterschaftsgeld und nun Elterngeld. Jetzt läuft das Jahr ab und ich würde gern wissen ob ich weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld habe oder nicht???

Danke schon mal für die Antworten.
Finn
2843 Beiträge
01.01.2012 23:44
Hallo normalerweise hast du noch 6 monater restanspruch. also insgesamt ein Jahr. du musst dich dem Arbeitsmarkt jedoch zur verfügung stellen sonst bist du nicht vermittelbar und dir steht nichts zu. hatte ich selbst schon durch
lena4ka8
1059 Beiträge
01.01.2012 23:55
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Da bin ich beruhigt. Solange ich Arbeitslosengeld bekomme kann ich dann in Ruhe noch suchen und bekomme wenigstens noch etwas Geld.
Blubbels
12298 Beiträge
02.01.2012 07:56
du hast den anspruch aber nur, wenn du betreuung für dein kind nachweisen kannst, so war das bei mir. ich wurde gefragt wieviel stunden ich betreeung habe und arbeiten könnte und dann bekam ich prozentual dafür arbeitslosengeld
02.01.2012 09:37
hab das selbe problem ab mai ...
mein AV lief aus in der SS ich hab 6woche ALG I bekommen dann das geld vonner KK und nu elterngeld ... hab mich nu schon arbeitssuchend gelmeldet ... ich weiß etwas früh aber sonst verbummel ich es wieder
ist das mit dem anteiligen ALG I von bundesland zu bundelsland unterschiedlich ... mein sohn steht schon auf der warteliste für ein krippenplatz aber halt nur auf der warteliste ...
wie ist es überhaupt ... zu dem zeitpunkt als das ALG I berechnet wurde war ich noch nicht verheiratet und nun schon wird es nun neu berechnet fragen über fragen
Blubbels
12298 Beiträge
02.01.2012 10:13
Zitat von miamo:

hab das selbe problem ab mai ...
mein AV lief aus in der SS ich hab 6woche ALG I bekommen dann das geld vonner KK und nu elterngeld ... hab mich nu schon arbeitssuchend gelmeldet ... ich weiß etwas früh aber sonst verbummel ich es wieder
ist das mit dem anteiligen ALG I von bundesland zu bundelsland unterschiedlich ... mein sohn steht schon auf der warteliste für ein krippenplatz aber halt nur auf der warteliste ...
wie ist es überhaupt ... zu dem zeitpunkt als das ALG I berechnet wurde war ich noch nicht verheiratet und nun schon wird es nun neu berechnet fragen über fragen


ich glaub beim arbeitslosengeld ist das nicht wichtig ob du verheiratet bist oder nicht, weil es ja darum geht ob du vorher gearbeitet hast und wieviel. ich glaub das zählt erst bei harz 4
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