Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld
12.10.2010 14:32
Hallo Ihr Lieben!
Mir raucht gerade extrem der Kopf bzw. habe ich mittlerweile den totalen Knoten im Hirn und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Wollte mich jetzt hier mal hinsetzen und in aller Ruhe den Antrag auf Elterngeld ausfüllen. Bin auch (tatata!) bis Seite 3 gekommen, doch da steht auf einmal in den Erläuterungen, dass Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld angerechnet werden. Dummerweise hatte ich nun aber schon auf Seite 1 (unwissend wie ich nun mal war/bin) angekreuzt, dass ich Elterngeld ab dem 1. Lebensmonat beantragen möchte. In diesem Zeitraum bekomme ich ja aber noch Mutterschaftsgeld. Das wiederum würde ja dann auf das Elterngeld angerechnet, so dass ich für diese Zeit bestimmt so gut wie kein Elterngeld bekommen würde, oder? Ich blick da einfach nicht durch. Kann ich denn dann das Elterngeld einfach erst für die Zeit nach dem Mutterschutz beantragen, so dass ich da keine Abstriche machen muss? Wie habt Ihr das gemacht?
Mir raucht gerade extrem der Kopf bzw. habe ich mittlerweile den totalen Knoten im Hirn und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Wollte mich jetzt hier mal hinsetzen und in aller Ruhe den Antrag auf Elterngeld ausfüllen. Bin auch (tatata!) bis Seite 3 gekommen, doch da steht auf einmal in den Erläuterungen, dass Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld angerechnet werden. Dummerweise hatte ich nun aber schon auf Seite 1 (unwissend wie ich nun mal war/bin) angekreuzt, dass ich Elterngeld ab dem 1. Lebensmonat beantragen möchte. In diesem Zeitraum bekomme ich ja aber noch Mutterschaftsgeld. Das wiederum würde ja dann auf das Elterngeld angerechnet, so dass ich für diese Zeit bestimmt so gut wie kein Elterngeld bekommen würde, oder? Ich blick da einfach nicht durch. Kann ich denn dann das Elterngeld einfach erst für die Zeit nach dem Mutterschutz beantragen, so dass ich da keine Abstriche machen muss? Wie habt Ihr das gemacht?
12.10.2010 14:58
Das wird immer angerechnet, du bekommst immer nur 10 bzw. 12 Monate Elterngeld. Nicht wie es von der Politik behauptet wird 12 bzw. 14 Monate. Und Elterngeld wird immer pro Lebensmonat gezahlt und nicht nach Monat im Jahr.
12.10.2010 15:17
Das wird immer angerechnet!
Habe diesen Monat das letzte Mal Elterngeld bekommen obwohl meine Tochter erst 10 Monate ist, also hab es nur 10 Monate ausbezahlt bekommen und das Mutterschaftsgeld wird am Anfang angerechnet!
Habe diesen Monat das letzte Mal Elterngeld bekommen obwohl meine Tochter erst 10 Monate ist, also hab es nur 10 Monate ausbezahlt bekommen und das Mutterschaftsgeld wird am Anfang angerechnet!
13.10.2010 10:16
Gut, danke für eure Antworten. Dann hab ich das im Antrag ja doch soweit richtig gemacht. Auf der einen Seite kann man ja froh sein, dass es überhaupt Geld gibt, aber auf der anderen Seite ist das schon nen bißchen Beschiss, was sie da betreiben. Vor allem, weil es ja wirklich so hingestellt wird, dass man es für 12 Lebensmonate bzw. 14 bekommen kann.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt