Mütter- und Schwangerenforum

Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber

Shesalady78
60 Beiträge
09.08.2015 12:04
Hallo zusammen,

wer kann helfen?
Würde gerne heute das Schreiben für den AG fertig stellen, weiß aber nicht
genau wann nach einem Jahr mein erster Arbeitstag wieder wäre.
Entbindungstermin war der 31.07.2015


Würde gerne nach einem Jahr evtl. Teilzeit arbeiten gehen, dies steht aber noch nicht 100% fest.
Wie teile ich dies meinem AG in einem Schreiben mit?

Vielen Dank für eure Hilfe.
09.08.2015 12:12
Hast du mal gefragt ob es einen Vordruck von deiner Firma gibt welches man nur ausfüllen muss?

Ansonsten würde ich mir einen kurzen Text schreiben, das Ei Elternzeit vom 31.7.2015 bis zum 30.07.2016 nimmst .
09.08.2015 12:22
Wenn du dich bezüglich Teilzeit noch nicht entschieden hast, würde ich es jetzt auch noch nicht angeben. 3 Monate vor Ende der elternzeit musst du das dann schriftlich mitteilen und denke daran, dass wenn dein AG nein dazu sagt du 2 Jahre keinen neuen Antrag stellen darfst. Also vielleicht mal vorher nachhaken, ob der AG Einwände hat.
Alaska
18951 Beiträge
09.08.2015 12:33
Ähm, ich will dich ja jetzt nicht verunsichern.
Aber das Schreiben zur Elternzeitbeantragung hättest du innerhalb von sieben Tagen nach Entbindungstermin bei deinem Arbeitgeber einreichen müssen.
Sprich, spätestens am Donnerstag/Freitag.

Zu deiner Frage, theoretisch in etwa so:

Sehr geehrte/r...,

hiermit beantrage ich Teilzeitbeschäftigung im Anschluss an die Elternzeit, beginnend am 01. August 2016.
Ich würde gerne mit XX Wochenstunden wieder bei Ihnen tätig werden.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.
...

PS: 30/31. Juli nächstes Jahr ist Wochenende. Daher 01. August.
brini88
7786 Beiträge
09.08.2015 12:43
Ich würde mich bei deinem AG mal informieren, wie er es handhabt.

Bei meiner Tochter war ich bei meinem alten Träger, da da wurde z.B. die Elterzeit nach dem Mutterschutz erst angerechnent, sprich am 09.09.11 wurde sie geboren und ich hätte erst wieder am 09.11.12 anfangen müssen.

Bei meinem Sohn hab ich nun einen neuen Träger, er wurde am 26.06.14 geboren und ich hätte am 25.06.15 wieder arbeiten müssen (nehm nur jetzt Überstunden und Urlaub, dass ich am 31.08. anfange) und ich hätte im Januar schon bescheid geben müssen ob ich wieder komme oder nicht.
Alaska
18951 Beiträge
09.08.2015 12:48
Ah, bin ich doof. Ich hab auch falsch gerechnet.
Du hast ja noch Mutterschutz, der dir zusteht.

Sprich, erst nach deinem Mutterschutz fängt das Jahr Elternzeit an. Also gehst du nächstes Jahr nicht am 01. August wieder arbeiten.

Also am 27. September diesen Jahres endet dein Mutterschutz. Ab da beginnt dein Jahr Elternzeit.
Du gehst nächstes Jahr also (Teilzeit) arbeiten ab dem 28. September 2016 - nicht 01. August 2016.
brini88
7786 Beiträge
09.08.2015 12:51
Zitat von Alaska:

Ah, bin ich doof. Ich hab auch falsch gerechnet.
Du hast ja noch Mutterschutz, der dir zusteht.

Sprich, erst nach deinem Mutterschutz fängt das Jahr Elternzeit an. Also gehst du nächstes Jahr nicht am 01. August wieder arbeiten.

Also am 27. September diesen Jahres endet dein Mutterschutz. Ab da beginnt dein Jahr Elternzeit.
Du gehst nächstes Jahr also (Teilzeit) arbeiten ab dem 28. September 2016 - nicht 01. August 2016.


Das kommt aber auf den Arbeitgeber an, wie oben schon geschrieben, mein alter Träger (privat) hat das Jahr Elterzeit nach dem Mutterschutz gerechnet und mein jetztiger Träger (Gemeinde) ab Geburt, ich hätte einen Tag vor dem 1. Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten müssen,
09.08.2015 12:54
Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes! Elterngeld bekommt man dann die 10 Monate nach dem Mutterschutz, weil man im Mutterschutz ja noch Geld vom AG und KK bekommt. Meine Elternzeit läuft auch vom 9.12.14-8.12.15
Alaska
18951 Beiträge
09.08.2015 12:55
Zitat von brini88:

Zitat von Alaska:

Ah, bin ich doof. Ich hab auch falsch gerechnet.
Du hast ja noch Mutterschutz, der dir zusteht.

Sprich, erst nach deinem Mutterschutz fängt das Jahr Elternzeit an. Also gehst du nächstes Jahr nicht am 01. August wieder arbeiten.

Also am 27. September diesen Jahres endet dein Mutterschutz. Ab da beginnt dein Jahr Elternzeit.
Du gehst nächstes Jahr also (Teilzeit) arbeiten ab dem 28. September 2016 - nicht 01. August 2016.


Das kommt aber auf den Arbeitgeber an, wie oben schon geschrieben, mein alter Träger (privat) hat das Jahr Elterzeit nach dem Mutterschutz gerechnet und mein jetztiger Träger (Gemeinde) ab Geburt, ich hätte einen Tag vor dem 1. Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten müssen,


Aber ist das rechtens? Ich dachte, in Deutschland ist es Pflicht, dass der AG den Mutterschutz seperat rechnet. Sonst hast du ja kein Jahr, sondern nur 10 Monate Elternzeit?
Denn der Mutterschutz ist für jede Mama 8 Wochen Pflicht.
09.08.2015 12:57
Zitat von Alaska:

Zitat von brini88:

Zitat von Alaska:

Ah, bin ich doof. Ich hab auch falsch gerechnet.
Du hast ja noch Mutterschutz, der dir zusteht.

Sprich, erst nach deinem Mutterschutz fängt das Jahr Elternzeit an. Also gehst du nächstes Jahr nicht am 01. August wieder arbeiten.

Also am 27. September diesen Jahres endet dein Mutterschutz. Ab da beginnt dein Jahr Elternzeit.
Du gehst nächstes Jahr also (Teilzeit) arbeiten ab dem 28. September 2016 - nicht 01. August 2016.


Das kommt aber auf den Arbeitgeber an, wie oben schon geschrieben, mein alter Träger (privat) hat das Jahr Elterzeit nach dem Mutterschutz gerechnet und mein jetztiger Träger (Gemeinde) ab Geburt, ich hätte einen Tag vor dem 1. Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten müssen,


Aber ist das rechtens? Ich dachte, in Deutschland ist es Pflicht, dass der AG den Mutterschutz seperat rechnet. Sonst hast du ja kein Jahr, sondern nur 10 Monate Elternzeit?
Denn der Mutterschutz ist für jede Mama 8 Wochen Pflicht.

Elternzeit ist doch dann trotzdem ein Jahr auch wenn die 8 Wochen Pflicht sind. 2 Monate dazu also 14 sind es ja dann, wenn der Partner die 2 noch nimmt.
Wunsch2015
923 Beiträge
09.08.2015 19:03

Huhu,

wie schon vorher geschrieben die 12 Monate Elternzeit beginnt ab Geburt des Kindes. Du erhältst dann 8 Wochen dein Mutterschaftsgeld und quasi 10 Monate Elterngeld.

Schreib doch evtl irgendwie so, dass du darauf hinweisen möchtest evtl nach einem Jahr Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Du aber rechtzeitig dies in einem persönlichen Gespräch besprechen möchtest.

Ich werde 2 Jahre beantragen mit der Option nach 12 Monate in ElternTEILZEIT zurück zu kehren.

Wunsch2015
923 Beiträge
09.08.2015 19:08
Ahso und zwecks Elternzeitbeantragung
Wenn du die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen willst, musst du diese spätestens 7 Wochen vor Beginn der Inanspruchnahme bei deinem Arbeitgeber angeben. Du hast 8 Wochen Mutterschutz, du bist eigentlich aus der Frist schon draußen
Ania88
1171 Beiträge
09.08.2015 19:22
Im normalfall gilt die Elternzeit immer ab Geburt des Kindes! (Ausnahmen wie bei brini88 bestehen aber immer mal)

hier könnte ihr es nachlesen...:

http://www.bkk-deutsche-bank.de/content/beitraege_ mitgliedschaft-elternzeit.html

09.08.2015 19:46
Zitat:
§16 - Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und

2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen

vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet.


http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR2748100 06.html#BJNR274810006BJNG000202119

Vllt hilft dir das ja weiter.
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