Alg1 und Landeserziehungsgeld - bitte um Rat
19.05.2011 22:11
Hallo,
kann ich, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe auch Landeserziehungsgeld beantragen? Muss mein kleiner dann zuhause sein oder kann er in die krippe gehen? bekomm ich das dann auch weiter, falls ich arbeit habe?
Danke
kann ich, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe auch Landeserziehungsgeld beantragen? Muss mein kleiner dann zuhause sein oder kann er in die krippe gehen? bekomm ich das dann auch weiter, falls ich arbeit habe?
Danke
19.05.2011 22:18
was ist denn lndererziehungsgeld, ist das das was nur in bestimmten bundesländern angeboten wird?
19.05.2011 22:19
Zitat von DasTinchen:
was ist denn lndererziehungsgeld, ist das das was nur in bestimmten bundesländern angeboten wird?
ja
19.05.2011 22:23
Landeserziehungsgeld bekommst du jnur ,wenn du dein Kidn zuhasue hast ,und betreust und max mal 30h die Woche arbeitest ( kommt auch auf Bundesland darauf an.)
Und alg1 bekommst du nur ,wenn du dem Arbeitsmarkt wirkliuch zur verfügung stehts,sprich dein Kidn in Krippe geht und du arbeiten kannst --am besten bis 40h.
Und alg1 bekommst du nur ,wenn du dem Arbeitsmarkt wirkliuch zur verfügung stehts,sprich dein Kidn in Krippe geht und du arbeiten kannst --am besten bis 40h.
19.05.2011 22:25
Zitat von heidileinchen:
Landeserziehungsgeld bekommst du jnur ,wenn du dein Kidn zuhasue hast ,und betreust und max mal 30h die Woche arbeitest ( kommt auch auf Bundesland darauf an.)
Und alg1 bekommst du nur ,wenn du dem Arbeitsmarkt wirkliuch zur verfügung stehts,sprich dein Kidn in Krippe geht und du arbeiten kannst --am besten bis 40h.
das widerspricht sich
hab es aber mehrmals im Internet gelesen, bin mir aber total unsicher
19.05.2011 22:51
Zitat von susisue:
Zitat von heidileinchen:
Landeserziehungsgeld bekommst du jnur ,wenn du dein Kidn zuhasue hast ,und betreust und max mal 30h die Woche arbeitest ( kommt auch auf Bundesland darauf an.)
Und alg1 bekommst du nur ,wenn du dem Arbeitsmarkt wirkliuch zur verfügung stehts,sprich dein Kidn in Krippe geht und du arbeiten kannst --am besten bis 40h.
das widerspricht sich
hab es aber mehrmals im Internet gelesen, bin mir aber total unsicher
was wiedersprichts ich??
ahbe grad in sachsen Landeserz. beantragt udn daher red ich aus erfahrung--zum 2mal.
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