Mütter- und Schwangerenforum

Alg1 nach Elterngeld

Yvonne5826
1134 Beiträge
17.05.2009 16:10
Hallo
Weiß jemand nach was das ALG1 berechnet wird wenn ich vorher Elterngeld bekomen habe. Ich habe eigentlich ne feste arbeitsstelle aber möchte gern kündigen damit ich es irgnendwie hinkriege 3 Jahre zu Hause zu bleiben. Nun überlege ich ob ich 1 Jahr elterngeld bekomme und dann alg1 oder 2 Jahre Elterngeld und dan alg1. Kommt nun drauf an wie es berechnet wird. Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
uni86
11799 Beiträge
17.05.2009 16:25
Hallo das Alg berechnet sich anhand der Höhe des Elterngeldes. Also etwa 67% davon. Also prinzipiell is es egal ob du 1 oder 2 Jahre Elterngeld beziehst. Aber wegen der Küdnigung mach ich mir n bissl Sorgen. Könnt sein dass du ne 12-Wöchige Sperrzeit bekommst.
Yvonne5826
1134 Beiträge
17.05.2009 16:27
Ja die Sperrung bekomme ich ja nur wenn ich Kündige. mein Chef würde mich aber kündigen. Das hab ich schon mit ihm abgeklärt
uni86
11799 Beiträge
17.05.2009 16:27
Achso ok
KleinePerle
8877 Beiträge
17.05.2009 16:52
manche würden gern arbeiten gehen u es klappt net u du hast ne feste arbeit u möchtest das dein chef dich kündigt damit dann vom staat lebst,versteh ich irgendwie net wie man das wollen kann.naja. musst du wissen
17.05.2009 16:56
wenn du daheim bleiben möchtest. beantrage alg2 , weil wenn du alg1 beantragst.. musst du auch für den arbeitsmarkt zur verfügung stehen..und bei alg2 nicht...

wenn du aus der eltern zeit wieder draussen bist...kannst du dien alg1 wieder neu beantragen.
sprich das was dir dann noch an tagen zusteht..

aber du weißt wenn du selbst kündigen tust.. bekommst du drei monate ne sperre von der arge

17.05.2009 16:56
Zitat von Yvonne5826:

Hallo
Weiß jemand nach was das ALG1 berechnet wird wenn ich vorher Elterngeld bekomen habe. Ich habe eigentlich ne feste arbeitsstelle aber möchte gern kündigen damit ich es irgnendwie hinkriege 3 Jahre zu Hause zu bleiben. Nun überlege ich ob ich 1 Jahr elterngeld bekomme und dann alg1 oder 2 Jahre Elterngeld und dan alg1. Kommt nun drauf an wie es berechnet wird. Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.


wenn du von selber kündigst steht dir das nciht zu. du musst gekündigt werden. halt wenn du in eltern zeit gehst man ey hatte mal son dingens seite da konnte man das berechnen ich hofffe ich hab glück dann schicke ich dir ein link
17.05.2009 16:58
ich hoffe cih habe glück und finde die seite wieder so mein ich das
onlychristina
1138 Beiträge
17.05.2009 18:43
Yvonne5826
1134 Beiträge
18.05.2009 06:43
Guten morgen
Alg2 kann ich nicht beantragen da mein partner ja auch mitberechnet wird. der Verdient zwar auch nich die Welt aber es reicht. Und daher bekomme ich kein Alg2. Das ich ne sperre hab weiß ich. Hab ich auch oben geschrieben. Daher werde ich ja auch gekündigt.

@Hasret: ich will dem arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Würde ja was neues anfangen aber nur halbtags

@klene Perle: Also erstmal arbeite ich beim Arzt. die Arbeitszeiten sind jawohl bekannt. von halb acht bis meistens 19 Uhr. Davon 3 Stunden Pause. Arbeite 40 km (eine STrecke ) von zu Hause weg. Fahre also um 6.45 zu hause los. Müsste mein Kind dann von 6.30 Uhr bis 19.30 irgendwo unterbringen. Sorry aber das möchte ich nich. Wenn du es toll findest dein Kind nur am wochenende zu sehen dann bitte aber ich brauche kein Kind wenn ich es nur am Wochenende sehen. Und mein Chef stellt mich nur wieder ganztags ein.

Ich werd mich einfach mal beim Amt erkundigen. Gucken was die sagen

uni86
11799 Beiträge
18.05.2009 14:48
dann wirst du leider sehr wenig Alg bekommen das wird nämlich nach deiner verfügbarkeit berechnet wenn du vorher 40h gearbeitet hast und dich jetz nur 20 h zur verfügung stellst bekommst du auch nur die hälfte des Alg.

ich kann dich echt verstehen und außerdem bekommt die stelle ja dann sicher jemand anders von daher is es ja nich so schlimm, also hab kein schlechtes gewissen
KleinePerle
8877 Beiträge
19.05.2009 22:41
@ivonne nee ich bin nicht dafür das meine kleine den ganzen tag irgendwo ist meine kleine ist nämlich die ganze woche mit mir weil ich zuhause bin,ich sorge selber für mein kind,so war des ja net gemeint aber wenn du ja in elternzeit bist hast doch genug zeit dir was neues zu suchen dann brauchst dann au kein arbeitslosengeld so war des gemeint,
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