ALG 1 + Nebenverdienst: Wie wirkt sich das auf das EG aus?
18.05.2017 15:34
Hallo ihr Lieben,
vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema gut aus und könnte mir weiterhelfen?
Meine Situation: Mein Arbeitsvertrag ist leider vor wenigen Wochen ausgelaufen und trotz mehrmaliger Zusicherung einer Verlängerung wurde mir kurzfristig doch kein neuer Vertrag mehr ausgehändigt, weil meine Schwangerschaft bekannt geworden ist. Ich war wirklich unfassbar traurig und sauer, aber da kann man als Schwangere leider nichts gegen unternehmen. Nun beziehe ich logischer Weise Arbeitslosengeld 1. Mitte August würde ich in den Mutterschutz gehen. Jetzt hat mir eine Firma angeboten, dass ich auf Freelancer-Basis sofort bei ihnen als Grafikerin arbeiten kann. Ich weiß, dass ich bei ALG 1 max. 15 Wochenstunden und für max. 165€ im Monat arbeiten darf. Das Gehalt würde den Betrag allerdings übersteigen und mir ist im Klaren, dass es Abzüge beim ALG geben würde.
Meine Frage: Wie würde sich denn das ganze auf mein Elterngeld dann auswirken? ALG-Bezug wird ja mit 0€ berechnet. Aber wird dann mein Nebeneinkünfte positiv auf das Elterngeld angerechnet?
Wie ist das im Mutterschutz? Könnte ich da theoretisch auch noch als Freelancer arbeiten oder?
Ich muss bis morgen der Firma schon Bescheid geben und bin verzweifelt auf der Suche nach Rat. Vielleicht weißt jemand von euch was oder jemanden, an den ich mich wenden kann?
Danke im Voraus!
vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema gut aus und könnte mir weiterhelfen?
Meine Situation: Mein Arbeitsvertrag ist leider vor wenigen Wochen ausgelaufen und trotz mehrmaliger Zusicherung einer Verlängerung wurde mir kurzfristig doch kein neuer Vertrag mehr ausgehändigt, weil meine Schwangerschaft bekannt geworden ist. Ich war wirklich unfassbar traurig und sauer, aber da kann man als Schwangere leider nichts gegen unternehmen. Nun beziehe ich logischer Weise Arbeitslosengeld 1. Mitte August würde ich in den Mutterschutz gehen. Jetzt hat mir eine Firma angeboten, dass ich auf Freelancer-Basis sofort bei ihnen als Grafikerin arbeiten kann. Ich weiß, dass ich bei ALG 1 max. 15 Wochenstunden und für max. 165€ im Monat arbeiten darf. Das Gehalt würde den Betrag allerdings übersteigen und mir ist im Klaren, dass es Abzüge beim ALG geben würde.
Meine Frage: Wie würde sich denn das ganze auf mein Elterngeld dann auswirken? ALG-Bezug wird ja mit 0€ berechnet. Aber wird dann mein Nebeneinkünfte positiv auf das Elterngeld angerechnet?
Wie ist das im Mutterschutz? Könnte ich da theoretisch auch noch als Freelancer arbeiten oder?
Ich muss bis morgen der Firma schon Bescheid geben und bin verzweifelt auf der Suche nach Rat. Vielleicht weißt jemand von euch was oder jemanden, an den ich mich wenden kann?
Danke im Voraus!
18.05.2017 17:42
Wenn du selbstständig tätig werden solltest, hast du vermutlich (je nach Gehalt 2016) ziemliches Glück mit dem Elterngeld. Dann werden nicht 12 Monate Gehalt vor der Geburt angeschaut, sondern das ganze Jahr 2016. Wenn du hier voll gearbeitet hast, wäre das natürlich ziemlich optimal. Wie es sich auf das ALG I auswirkt hab ich aber keine Ahnung....
18.05.2017 18:30
Zitat von Zwerginator:
Wieso rufst du nicht einfach die Elterngeldstelle an?
Weil die leider nur Dienstags und Mittwochs Vormittags erreichbar sind. Ich hatte mein Gespräch aber erst gestern Mittag und muss bis morgen Bescheid geben, ob ich den Job haben möchte.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/100.gif)
18.05.2017 18:32
Zitat von Malanea:
Wenn du selbstständig tätig werden solltest, hast du vermutlich (je nach Gehalt 2016) ziemliches Glück mit dem Elterngeld. Dann werden nicht 12 Monate Gehalt vor der Geburt angeschaut, sondern das ganze Jahr 2016. Wenn du hier voll gearbeitet hast, wäre das natürlich ziemlich optimal. Wie es sich auf das ALG I auswirkt hab ich aber keine Ahnung....
Das verstehe ich leider nicht. Wieso wird das ganze Jahr 2016 dann angeschaut?
18.05.2017 18:40
Ich meine das du bis zu 30 Stunden pro Woche in der Elternzeit arbeiten dürftest ohne das was angerechnet wird
Bin mir aber nicht sicher, google doch nochmal Elterngeld und arbeiten, vielleicht findest du da was...
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Bin mir aber nicht sicher, google doch nochmal Elterngeld und arbeiten, vielleicht findest du da was...
18.05.2017 18:48
Mehr Geld dürfte sich doch grundsätzlich positiv auswirken. Mehr Geld = mehr Berchnungsgrundlage.
Ich würde mich eher fragen ob es eine Scheinselbständigkeit ist wenn du selbstständig nur für einen Auftraggeber arbeitest.
Und musst du dich dann auch privat versichern? Das solltest du eher abklären.
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Ich würde mich eher fragen ob es eine Scheinselbständigkeit ist wenn du selbstständig nur für einen Auftraggeber arbeitest.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
18.05.2017 19:27
Zitat von lalaluna:
Zitat von Zwerginator:
Wieso rufst du nicht einfach die Elterngeldstelle an?
Weil die leider nur Dienstags und Mittwochs Vormittags erreichbar sind. Ich hatte mein Gespräch aber erst gestern Mittag und muss bis morgen Bescheid geben, ob ich den Job haben möchte.![]()
Warum sagst du nicht erstmal zu?
Grundsätzlich wirkt sich ein höheres Einkommen natürlich positiv auf das Elterngeld aus.
18.05.2017 21:27
Sag dennen doch erstmal zu und bitte um Hilfe, vielleicht haven die eine Beraterfirma, wo sie dich unterbringen können und sie dich quasi von dort "bestellen". Das wäre die Ideallösung, weil du wieder angestellt bist.
Wenn du selbst Freiberufler werden willst, dann melde dich bei der IHK, die helfen dir da auch, alles richtig zu machen. Scheinselbststängigkeit ist das erstmal nicht, es können ja weitere Aufträge und Projekte von unterschiedlichen Kunden folgen. Gewerbe musst du nicht anmelden, das geht einfacher. Beim Arbeitsamt können die dir da übrigens auch helfen, die sind ja froh über jeden der raus ist aus der Statistik. Nur Mut!
Gerade hinsichtlich Elterngeld macht es Sinn den Weg zu gehen.
Viel Glück bei der Stundensatzverhandlung!
Das letzte Kalenderjahr wird nur bei Selbstständigen berücksichtig, die das schon länger als ein Jahr sind, sonst sind es die letzten 12 Monate. Zumindest war es bei mir so.
Wenn du selbst Freiberufler werden willst, dann melde dich bei der IHK, die helfen dir da auch, alles richtig zu machen. Scheinselbststängigkeit ist das erstmal nicht, es können ja weitere Aufträge und Projekte von unterschiedlichen Kunden folgen. Gewerbe musst du nicht anmelden, das geht einfacher. Beim Arbeitsamt können die dir da übrigens auch helfen, die sind ja froh über jeden der raus ist aus der Statistik. Nur Mut!
Gerade hinsichtlich Elterngeld macht es Sinn den Weg zu gehen.
Viel Glück bei der Stundensatzverhandlung!
Das letzte Kalenderjahr wird nur bei Selbstständigen berücksichtig, die das schon länger als ein Jahr sind, sonst sind es die letzten 12 Monate. Zumindest war es bei mir so.
18.05.2017 22:55
Zitat von lalaluna:
Zitat von Malanea:
Wenn du selbstständig tätig werden solltest, hast du vermutlich (je nach Gehalt 2016) ziemliches Glück mit dem Elterngeld. Dann werden nicht 12 Monate Gehalt vor der Geburt angeschaut, sondern das ganze Jahr 2016. Wenn du hier voll gearbeitet hast, wäre das natürlich ziemlich optimal. Wie es sich auf das ALG I auswirkt hab ich aber keine Ahnung....
Das verstehe ich leider nicht. Wieso wird das ganze Jahr 2016 dann angeschaut?
Das ist so, wenn man selbstständig ist
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