Mütter- und Schwangerenforum

Alg 1 beantragen, wann ich will?

Sonce
7243 Beiträge
01.07.2013 17:44
Alsoooooo.....

ich wurde damals in der Schwangerschaft (ticker) gekündigt und habe bis zum Mutterschutz Alg 1 bekommen. Dann waren noch noch ca. 1 1/2 Monate übrig, die ich noch Anspruch hätte, aber brauchte ich damals noch nicht. Weil ich ja eben in Mutterschutz war, danach in Elternzeit und Elterngeld bezogen hab. Nach dem 1. Jahr hab ich aber an einer Weiterbildung teilgenommen und ein Jahr Bafög erhalten und nun habe ich, außer dem Gehalt meines Partners, kein Einkommen mehr. Er verdient aber nicht gut genug, wir müssten Aufstockend H4 beantragen. Nun will ich aber gerne arbeiten , aber die arbeitssuche könnte natürlich paar wochen in Anspruch nehmen.
Sollte ich da dann vorrübergehend H4 beantragen, oder stehten mir die 1 1/2 Monate Alg 1 von damals noch zu? Dürfte ich die einfach jetzt beantragen oder geht das aus irgendwelchen Gründen nicht? Der Anspruch verfällt doch nicht, oder?

Wäre schön, wenn jemand vllt ein bisschen Ahnung hat
Damals sagte man mir beim Arbeitsamt, das ich nach der Elternzeit, die restliche Zeit noch dran hängen könnte, aber die habe ich damals, wegen Bafög ja gar nicht benötigt.

Darf man eigentlich während eines Alg1 Bezuges auch Wiohngeld beantragen?
Erdbeere8510
15 Beiträge
01.07.2013 17:48
Wieso in der ss gekündigt? Du hast kompletten Kündigungsschutz außer dein Vertrag läuft aus....
Erdbeere8510
15 Beiträge
01.07.2013 17:49
Ich habe das Geld nach dem Elterngeld übrigens bekommen aber nur für 2 Wochen...hattebnoch so viel Anspruch
Sonce
7243 Beiträge
01.07.2013 17:54
Zitat von Erdbeere8510:

Wieso in der ss gekündigt? Du hast kompletten Kündigungsschutz außer dein Vertrag läuft aus....


jaaaa das ledige Thema, warum ich in der SS gekündigt wurde.... das fragen mcih immer alle, aber ich hab keine Lust mehr das zu erklären, sorry Tatsache ist leider, ich war im Recht, die im Unrecht, allerdings hab ich mich ganz schön verarschen lassen und bin nicht gegen die vorgegangen... unter anderem weil ich in der SS viele Probleme hatte und da anderes im Kopf hatte, als das .... Heute bereue ich es, aber es ist nun Vergangenheit!
Sonce
7243 Beiträge
01.07.2013 17:56
Zitat von Erdbeere8510:

Ich habe das Geld nach dem Elterngeld übrigens bekommen aber nur für 2 Wochen...hattebnoch so viel Anspruch


also gab es keine Probleme, ein jahr später, den Anspruch der 2 Wochen auf Alg 1 wieder geltend zu machen?
JuRa1014
6198 Beiträge
01.07.2013 18:26
warum willst du hartz4 beantragen, wenn ihr eh schon Aufstockung bekommt?
Sonce
7243 Beiträge
01.07.2013 18:35
Zitat von Becki:

warum willst du hartz4 beantragen, wenn ihr eh schon Aufstockung bekommt?


hä? Bekommen wir zur zeit doch gar nicht? Haben wir früher mal. Wir kriegenim moment von nirgendwo was.
01.07.2013 19:46
Also du hast mehr als 1 1/2 Monate Anspruch Die Elternzeit wird dir angerechnet.. Das heißt ein Jahr Elternzeit = 6 neue Monate ALG I. Du musst dich nur mit gültigen Personalausweis bei deiner Agentur für Arbeit vorstellen. Wichtig ist jedoch, dass du eine Kindsbetreuung hast und dem Arbeitsmarkt min. 15Std/Woche zur Verfügung stehst.

Zitat:
§ 26
Sonstige Versicherungspflichtige

(1) Versicherungspflichtig sind
1. ...
...
5. ...

(2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie
1. von einem Leistungsträger Mutterschaftsgeld (...) beziehen,
2. ...
2a. ...
3. ...
wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren, (...).

(2a) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn sie
1. unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren, (...), und
2. sich mit dem Kind im Inland gewöhnlich aufhalten oder bei Aufenthalt im Ausland Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz haben oder ohne die Anwendung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes haben würden. Satz 1 gilt nur für Kinder
1. der oder des Erziehenden,
2. seiner nicht dauernd getrennt lebenden Ehegattin oder ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder
3. ihrer nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartnerin oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartners.

Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, besteht Versicherungspflicht nur für die Person, der nach den Regelungen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zuzuordnen ist (§ 56 Abs. 2 des Sechsten Buches).
01.07.2013 19:57
Zitat:
Anwartschaftszeit[Bearbeiten]
Die Anwartschaftszeit hat gemäß § 142 SGB III (bis zum 31. März 2012 § 123 SGB III a.F.) erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung als Beschäftigter oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig war (z. B. Elternzeit, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten). Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen, weil der Monat nach § 339 SGB III mit 30 Tagen gerechnet wird.
Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.


Bei einem Jahr Anwartschaftszeit bekommt man 6 Monate ALG I, ab 2 Jahre Anwartschaftszeit bekommt man 12 Monate ALG I (außer man ist Älter als 55, dann hat man längeren Anspruch).
Sonce
7243 Beiträge
01.07.2013 20:12
Zitat von Seraphin:

Also du hast mehr als 1 1/2 Monate Anspruch Die Elternzeit wird dir angerechnet.. Das heißt ein Jahr Elternzeit = 6 neue Monate ALG I. Du musst dich nur mit gültigen Personalausweis bei deiner Agentur für Arbeit vorstellen. Wichtig ist jedoch, dass du eine Kindsbetreuung hast und dem Arbeitsmarkt min. 15Std/Woche zur Verfügung stehst.

Zitat:
§ 26
Sonstige Versicherungspflichtige

(1) Versicherungspflichtig sind
1. ...
...
5. ...

(2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie
1. von einem Leistungsträger Mutterschaftsgeld (...) beziehen,
2. ...
2a. ...
3. ...
wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren, (...).

(2a) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn sie
1. unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren, (...), und
2. sich mit dem Kind im Inland gewöhnlich aufhalten oder bei Aufenthalt im Ausland Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz haben oder ohne die Anwendung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes haben würden. Satz 1 gilt nur für Kinder
1. der oder des Erziehenden,
2. seiner nicht dauernd getrennt lebenden Ehegattin oder ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder
3. ihrer nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartnerin oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartners.

Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, besteht Versicherungspflicht nur für die Person, der nach den Regelungen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zuzuordnen ist (§ 56 Abs. 2 des Sechsten Buches).



Vielen dank für diese Info das wusste ich überhaupt nicht, gut das ich nachgefragt hab allerdings frag ich mich nun wie das alg1 dann berechnet wird? ich hab 375 Euro elterngeld bekommen. Davon dann 65% ? Dann hab ich das letzte Jahr Bafög erhalten......Spielt das ne Rolle? in der Ss wurde ja von meinem Lohn gerechnet aber das hab ich ja nun ausgeschöpft bis auf die 1 1/2 Monate. Oder gibt es den Mindestsatz ? Nen kita Platz hab ich seit Dezember, da ich mich ja weiter gebildet hatte.
01.07.2013 20:15
Am Besten rufst du einfach die Kostenlose Service-Nr. der Agentur an und lässt dich am Telefon beraten Die Damen oder Herren können dann auch einen RR der Leistungsabteilung veranlassen, dann erfährst du genau was du für einen Anspruch (und in welcher Höhe) du hast
01.07.2013 21:01
Hallo

Ich war in einer ähnlichen Situation wie du, aber wirklich nur in einer ähnlichen ich hatte noch ALG I Anspruch über, als ich in Mutterschutz und danach in Elternzeit ging. Dieser verfällt aber offenbar (irgendwann). Wir bezogen ca. 2 Jahre Hartz 4 (grausige Zeit) und nachdem wir da raus waren, musste ich ja noch irgendwie wieder versichert sein. Da ich hoffte, dass ich diese paar Wochen noch hätte, ging ich zum Amt.
Durch die Erziehungszeit, wurde es neu berechnet und zwar etwa so:

Ein "hätte" Einkommen, in meinem Fall war das "Bürokauffrau" (da ich darin eine Ausbildung habe), davon 65% und das für 12 Monate. Und das war echt nicht wenig.

Vielleicht hilft dir das ja ein bisschen weiter.
Frag auf jedenfall mal selbst beim Amt nach, wobei die bei sowas ja immer wenig auskunftsfreudig sind, wenn es ums Geld geht ...

Sonce
7243 Beiträge
05.07.2013 10:51
Zitat von Seraphin:

Am Besten rufst du einfach die Kostenlose Service-Nr. der Agentur an und lässt dich am Telefon beraten Die Damen oder Herren können dann auch einen RR der Leistungsabteilung veranlassen, dann erfährst du genau was du für einen Anspruch (und in welcher Höhe) du hast


vielen vieln Lieben danbk nochmal für deine Hilfe! Ich war mittlerweile dort und habe alles beantragt. Es war genauso, wie du es gesagt hast.... und ich hab noch mit mir gehadert, ob ich hier überhaupt um Hilfe fragen soll.... bin so erleichtert!!!! Lieben Dank nochmal Und ich hab sogar noch zusätzlich 2 Monate Restanspruch.
Sonce
7243 Beiträge
05.07.2013 10:53
Zitat von Amethilie:

Hallo

Ich war in einer ähnlichen Situation wie du, aber wirklich nur in einer ähnlichen ich hatte noch ALG I Anspruch über, als ich in Mutterschutz und danach in Elternzeit ging. Dieser verfällt aber offenbar (irgendwann). Wir bezogen ca. 2 Jahre Hartz 4 (grausige Zeit) und nachdem wir da raus waren, musste ich ja noch irgendwie wieder versichert sein. Da ich hoffte, dass ich diese paar Wochen noch hätte, ging ich zum Amt.
Durch die Erziehungszeit, wurde es neu berechnet und zwar etwa so:

Ein "hätte" Einkommen, in meinem Fall war das "Bürokauffrau" (da ich darin eine Ausbildung habe), davon 65% und das für 12 Monate. Und das war echt nicht wenig.

Vielleicht hilft dir das ja ein bisschen weiter.
Frag auf jedenfall mal selbst beim Amt nach, wobei die bei sowas ja immer wenig auskunftsfreudig sind, wenn es ums Geld geht ...



heyyyy danke für deine Information! ich war mittlerweile selbst dort und es ist bei mir alles genauso, wie du es in deinem Fall geschildert hast Auch mir wird nun ein fiktives Voillzeit Einkommen errechnet und ich bekomme davon dann ca 65 % Wie viel das jetzt im Endeffekt sein wird, weiss ich noch nicht. Aber immerhin besser, als jetzt H4 beantragen zu müssen. Meine 2 Monate Restanspruch vor der Elternzeit sind aber auch noch erhalten und ich habe somit 8 Monate Anspruch...
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