Mütter- und Schwangerenforum

Abrechnung Sozialstation

Anonym 1 (210924)
0 Beiträge
18.01.2024 15:47
Meine Schwägerin arbeitet als "Alltagsbegleiter" bei einem Pflegedienst, der überall in Süddeutschland tätig ist. Also nicht nur an einem Ort.
Da meine Schwägerin einen anderen Beruf gelernt hat, gilt sie dort als ungelernte Kraft und verdient nur 12,50 Euro pro Stunde. Für eine 3 stündige Anwesenheit also insgesamt 37.50 Euro.
Dabei ist es egal, welche Tätigkeiten sie in den 3 Std. ausführt. Mal kocht sie zusammen mit den Patienten, mal geht sie mit ihnen spazieren, mal machen sie Brettspiele etc. Und wenn die Patienten zur Toilette müssen, dann öffnet sie die Tür und hilft mit dem Rollator.
Für die Anfahrt bekommt sie erst Geld bei mehr als 20 km Entfernung, was aber bei ihr fast nie der Fall ist.

Nun ist es durch einen Zufall so, dass sie die Mutter einer Freundin betreut. Diese Frau bekommt für die drei Stunden Betreuung eine Rechnung über fast 300 Euro.
Kann das richtig sein?

Das steht auf der Rechnung:
3 Std. Betreuung je 60 Euro --- 180 Euro
4 x Toilettengang je 16,57 --- 66,28 Euro
Zubereitung warme Mahlzeit 41,32 Euro
Wegegebühr 5,52 Euro
Ausbildungszuschlag 1,66 Euro

Also meine Schwägerin bekommt 37,50 Euro und die alte Frau zahlt fast 300 Euro. Für die gleiche Sache. Guter Gewinn für den Pflegedienst.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es geht ums Geld.

Anonym 2 (210924)
0 Beiträge
18.01.2024 16:36
Ich arbeite im Büro eines Pflegedienstes.

Bei uns ist es so dass wir mit den Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Gewinn erwirtschaften und damit das Minus ausgleichen welches bei den pflegerischen Tätigkeiten oft entsteht. Aber ganz so extrem ist usere Rechnung nicht.

Wir verrechnen auch etwa das dreifache des Stundenlohnes der Hauswirtschafterin. Sonst rentiert es sich nicht - damit wird auch Miete für die Räumlichkeiten, Strom, Gas, Benzin, Arbeitskleidung, Bürokräfte usw bezahlt.
Die Ausbildungspauschale ist gesetzlich festgelegt. Die zahlen alle Kunden.
Wegepauschale gibt's bei uns auch für alle Kunden.

Stutzig macht mich der Punkt "Toilettengang" sowie "kochen". Das wird bei uns nicht extra berechnet. Da würde ich als Angehöriger nochmals nachfragen warum das extra berechnet wird.
Anonym 1 (210924)
0 Beiträge
18.01.2024 16:45
Das ist mir auch aufgefallen. Die Mutter meiner Freundin dachte, dass in dem Grundbetrag von 60 Euro pro Stunde alles drin ist. Egal was die "Alltagsbegleiterin" in der Zeit mit dem Patienten macht. Und wenn sie als Beschäftigung mit dem Patienten kocht, müsste das doch eigentlich im Grundpreis auch drin sein.
Und wenn die Alltagsbegleiterin die Tür der Toilette öffnet und mit den Rollator hilft, aber dann den Raum verlässt, dann soll das jeweils noch mal 15 Euro zusätzlich kosten?

Danke für deine Hilfe.
Anonym 1 (210924)
0 Beiträge
18.01.2024 16:49
Noch ein Hinweis. Meine Schwägerin arbeitet als "Alltagsbegleiter", nicht als Hauswirtschafterin. Ihr ursprünglich gelernter Beruf hat überhaupt nichts mit Pflege, Betreuung von Menschen oder Kochen o. ä. zu tun.
Ich weiß nicht, ob das wichtig ist.
lilly555
11946 Beiträge
18.01.2024 22:25
Zitat von Anonym 1 (210924):

Noch ein Hinweis. Meine Schwägerin arbeitet als "Alltagsbegleiter", nicht als Hauswirtschafterin. Ihr ursprünglich gelernter Beruf hat überhaupt nichts mit Pflege, Betreuung von Menschen oder Kochen o. ä. zu tun.
Ich weiß nicht, ob das wichtig ist.
Hat sie zur Alltagsbegleiterin den eine Schulung durchgeführt?

Ansonsten steht auf der Rechnung was von SGB 11 und 5?
lilly555
11946 Beiträge
18.01.2024 22:30
Zitat von Anonym 1 (210924):

Meine Schwägerin arbeitet als "Alltagsbegleiter" bei einem Pflegedienst, der überall in Süddeutschland tätig ist. Also nicht nur an einem Ort.
Da meine Schwägerin einen anderen Beruf gelernt hat, gilt sie dort als ungelernte Kraft und verdient nur 12,50 Euro pro Stunde. Für eine 3 stündige Anwesenheit also insgesamt 37.50 Euro.
Dabei ist es egal, welche Tätigkeiten sie in den 3 Std. ausführt. Mal kocht sie zusammen mit den Patienten, mal geht sie mit ihnen spazieren, mal machen sie Brettspiele etc. Und wenn die Patienten zur Toilette müssen, dann öffnet sie die Tür und hilft mit dem Rollator.
Für die Anfahrt bekommt sie erst Geld bei mehr als 20 km Entfernung, was aber bei ihr fast nie der Fall ist.

Nun ist es durch einen Zufall so, dass sie die Mutter einer Freundin betreut. Diese Frau bekommt für die drei Stunden Betreuung eine Rechnung über fast 300 Euro.
Kann das richtig sein?

Das steht auf der Rechnung:
3 Std. Betreuung je 60 Euro --- 180 Euro
4 x Toilettengang je 16,57 --- 66,28 Euro
Zubereitung warme Mahlzeit 41,32 Euro
Wegegebühr 5,52 Euro
Ausbildungszuschlag 1,66 Euro

Also meine Schwägerin bekommt 37,50 Euro und die alte Frau zahlt fast 300 Euro. Für die gleiche Sache. Guter Gewinn für den Pflegedienst.

Hat sie ein betriebswagen? Ansonsten finde ich das nicht gut und würde da schnell anders verhandeln bzw mit einem neuen Dienst suchen.

Und die Frage, kommt der pflegedienst sonst noch? Notrufklingel oder so? Woher weiß der PD das sie 4×auf toilette war?
Anonym 1 (210924)
0 Beiträge
18.01.2024 23:46
Zitat von lilly555:

Zitat von Anonym 1 (210924):

Noch ein Hinweis. Meine Schwägerin arbeitet als "Alltagsbegleiter", nicht als Hauswirtschafterin. Ihr ursprünglich gelernter Beruf hat überhaupt nichts mit Pflege, Betreuung von Menschen oder Kochen o. ä. zu tun.
Ich weiß nicht, ob das wichtig ist.
Hat sie zur Alltagsbegleiterin den eine Schulung durchgeführt?

Ansonsten steht auf der Rechnung was von SGB 11 und 5?
Nein, meine Schwägerin hat keine Schulung bekommen. Sie sollte sich am Anfang ein paar Videos in ihrer Freizeit anschauen. Das war alles.

Was genau auf der Rechnung steht, kann ich morgen nachschauen.
Anonym 1 (210924)
0 Beiträge
18.01.2024 23:57
Zitat von lilly555:

Zitat von Anonym 1 (210924):

Meine Schwägerin arbeitet als "Alltagsbegleiter" bei einem Pflegedienst, der überall in Süddeutschland tätig ist. Also nicht nur an einem Ort.
Da meine Schwägerin einen anderen Beruf gelernt hat, gilt sie dort als ungelernte Kraft und verdient nur 12,50 Euro pro Stunde. Für eine 3 stündige Anwesenheit also insgesamt 37.50 Euro.
Dabei ist es egal, welche Tätigkeiten sie in den 3 Std. ausführt. Mal kocht sie zusammen mit den Patienten, mal geht sie mit ihnen spazieren, mal machen sie Brettspiele etc. Und wenn die Patienten zur Toilette müssen, dann öffnet sie die Tür und hilft mit dem Rollator.
Für die Anfahrt bekommt sie erst Geld bei mehr als 20 km Entfernung, was aber bei ihr fast nie der Fall ist.

Nun ist es durch einen Zufall so, dass sie die Mutter einer Freundin betreut. Diese Frau bekommt für die drei Stunden Betreuung eine Rechnung über fast 300 Euro.
Kann das richtig sein?

Das steht auf der Rechnung:
3 Std. Betreuung je 60 Euro --- 180 Euro
4 x Toilettengang je 16,57 --- 66,28 Euro
Zubereitung warme Mahlzeit 41,32 Euro
Wegegebühr 5,52 Euro
Ausbildungszuschlag 1,66 Euro

Also meine Schwägerin bekommt 37,50 Euro und die alte Frau zahlt fast 300 Euro. Für die gleiche Sache. Guter Gewinn für den Pflegedienst.

Hat sie ein betriebswagen? Ansonsten finde ich das nicht gut und würde da schnell anders verhandeln bzw mit einem neuen Dienst suchen.

Und die Frage, kommt der pflegedienst sonst noch? Notrufklingel oder so? Woher weiß der PD das sie 4×auf toilette war?
Nein, sie hat keinen Betriebswagen. Sie nimmt ihr eigenes Privatauto.

Meine Schwägerin hat mir erzählt, dass sie bei keiner anderen Sozialstation genommen wurde, weil sie keine Ausbildung in dem Bereich hat. Sie hätte vorher eine mehrmonatige Ausbildung machen müssen, die mehrere 1000 Euro gekostet hätte. Das wollte sie aber nicht. Diese Sozialstation nahm sie "einfach so".

Nein, es kommt sonst kein Pflegedienst zur Mutter meiner Freundin. Die weitere Pflege machen zur Zeit alles meine Freundin und ihre Schwester.

Ich habe jetzt nachgefragt: meine Schwägerin kreuzt auf einer Liste an, was sie gemacht hat. Eben auch Kochen und Hilfe beim Toilettengang. Das verlangt der Pflegedienst so.
DieOhneNamen
29274 Beiträge
19.01.2024 08:44
Huhu.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Schwägerin nicht das Entgeld bekommen kann,was bei der Freundin auf der Rechnung steht, aber dies ist ja sicher klar.

Deine Freundin hat doch sicherlich auch die Vertragsunterlagen mit dem Pflegedienst durchgearbeitet, sodass ganz klar ist,was welche Leistung kostet und was genau durchgeführt werden soll.
Passt da etwas nicht, dann muss sie dies besprechen und nachfragen.

Deine Schwägerin hat nunmal keine Ausbildung in diesem Bereich,da kann sie kein riesen Gehalt erwarten, zumal Fachkräfte schon häufig nicht viel verdienen.
Allerdings, die Sache mit der Anfahrt und Privatauto würde ich nochmals hinterfragen.
Wie sieht es mit der Versicherung und dem Verschleiß aus, die Km muss sie abrechnen können und Sprit ebenfalls.
Was steht da in ihrem Vertrag?

Lg

Ps. 4x Toilettengang in 3 Stunden ist sehr häufig, sollte die Frau wirklich sooft müssen, würd ich dies medizinisch beobachten lassen, nicht dass eine Entzündung oder Ähnliches vorhanden ist.

Anonym 1 (210924)
0 Beiträge
19.01.2024 09:58
Danke für die Erklärungen.

Das mit dem Vertrag habe ich an meine Freundin weitergegeben. Meine Freundin kann sich nicht erinnern, dass da etwas von Kochen oder Hilfe beim Toilettengang stand. Aber sie schaut heute Abend noch mal genau mach. Den Vertrag hat dieser ambulante Dienst ausgestellt und ihre Mutter hat unterschrieben.

Das mit dem Auto gebe ich an meine Schwägerin weiter. Sie weiß, dass sie als ungelernte Kraft nicht viel verdienen wird. Sie könnte auch in ihrem erlernten Beruf arbeiten und dort wesentlich mehr verdienen, dort werden händeringend Leute gesucht. Aber nicht sie will es jetzt stressfrei. Und das ist der Job sicherlich, wenn man nicht gerade stark demente Patienten hat.

Meiner Freundin geht es jetzt vor allem um zwei Fragen:
1.) Darf man gleichzeitig / sozusagen für die gleichen Minuten sowohl die Betreuung als auch den Toilettengang und das gemeinsame Kochen abrechnen?
2.) Was beinhaltet die Leistung "Hilfe beim Toilettengang"? Hier wird ja nur die Tür aufgemacht und der Rollator so hingestellt, dass man nach dem Toilettengang wieder los laufen kann. Es wird keine Hose runter gezogen oder abgeputzt oder ähnliches.
Zwerginator
7797 Beiträge
19.01.2024 12:17
Zitat von Anonym 1 (210924):

Danke für die Erklärungen.

Das mit dem Vertrag habe ich an meine Freundin weitergegeben. Meine Freundin kann sich nicht erinnern, dass da etwas von Kochen oder Hilfe beim Toilettengang stand. Aber sie schaut heute Abend noch mal genau mach. Den Vertrag hat dieser ambulante Dienst ausgestellt und ihre Mutter hat unterschrieben.

Das mit dem Auto gebe ich an meine Schwägerin weiter. Sie weiß, dass sie als ungelernte Kraft nicht viel verdienen wird. Sie könnte auch in ihrem erlernten Beruf arbeiten und dort wesentlich mehr verdienen, dort werden händeringend Leute gesucht. Aber nicht sie will es jetzt stressfrei. Und das ist der Job sicherlich, wenn man nicht gerade stark demente Patienten hat.

Meiner Freundin geht es jetzt vor allem um zwei Fragen:
1.) Darf man gleichzeitig / sozusagen für die gleichen Minuten sowohl die Betreuung als auch den Toilettengang und das gemeinsame Kochen abrechnen?
2.) Was beinhaltet die Leistung "Hilfe beim Toilettengang"? Hier wird ja nur die Tür aufgemacht und der Rollator so hingestellt, dass man nach dem Toilettengang wieder los laufen kann. Es wird keine Hose runter gezogen oder abgeputzt oder ähnliches.


Das muss als Leistungsbeschreibung irgendwo definiert sein, spätestens im Vetrag mit dem Klienten.
Anonym 1 (210924)
0 Beiträge
24.01.2024 12:19
Der Vertrag wurde der Mutter meiner Freundin vorgelegt und sie hat ihn unterschrieben ohne ihn zu lesen. Die Pflegekraft sagte beruhigend, dass alle Patienten den gleichen Vertrag bekämen und bisher alle zufrieden waren. Meine Freundin hat den Vertrag nicht zu Gesicht bekommen. Erst, als er schon von beiden Seiten unterschrieben war.

Im Vertrag steht nichts genaueres. Nur 'Toilettengang" und "Zubereitung einer warmen Mahlzeit" etc. ohne nähere Beschreibung. Da steht auch nicht, ob man die Stundensätze für Betreuung und für Kochen gleichzeitig abrechnen darf oder nur eines von beiden.

Was mir auch auffiel: Im Vertrag ist alles mögliche genannt. Auch Sachen, die bei dieser alten Frau gar keine Rolle spielen, weil sie das nicht braucht oder es ihre Tochter macht. Tätigkeiten wie Duschen, Medikamente verabreichen, Verbände anlegen....
DieOhneNamen
29274 Beiträge
24.01.2024 19:35
Huhu nochmal.

Ich empfehle mal ein Gespräch zwischen deiner Freundin und dem Pflegedienst,damit dieser mal transparent machen kann,was wie wo geleistet wird und wie die Verträge so zu Stande kommen.

Ist die Mutter unter Rechtsbetreuung?

Hat die Dame ( sorry vergessen in welchem Verhältnis ihr zueinander steht) die dort arbeitet denn mal um ein Gespräch mit dem AG gebeten?

Lg
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