Mütter- und Schwangerenforum

Abrechnung 2009

Rosenblatt
419 Beiträge
18.02.2011 12:53
Hallo Mädels.
habe da nen kleines Problem.
wir haben im Januar 2011 die Abrechnung für 2009 bekommen. Auf dem Schreiben wird der 29.12.2010 angegeben,sprich sie hat das an dem Tag geschrieben.Am 30.12.2010 hatten wir kein Brief von ihr im Birefkasten deswegen und am 31.12.2010 waren wir nicht zuhause was sie auch nicht verlangen kann.
Habe schon mit mehreren Personen darüber geredet und die haben mir gesagt das dass verjährt ist. nun wollte ich ma eure meinung wissen.
ob es verjährt ist oder nicht.

LG
Rosenblatt
419 Beiträge
18.02.2011 12:53
Achso das mit dem verjähren wurde ja von glaub 3 jahre auf 1 jahr runtergestuft...
18.02.2011 12:56
haste mal gegooglt, ich hab von sowas garkeine ahnung!! sorry
Rosenblatt
419 Beiträge
18.02.2011 12:59
Zitat von MiaSophie:

haste mal gegooglt, ich hab von sowas garkeine ahnung!! sorry
Ja aber irgendwie bin ich auch zu blöd dafür...
alokasie
12208 Beiträge
18.02.2011 13:00
wann habt ihr sie denn empfangen?
wenn sie am 31.12. im Briefkasten lag, dann ist sie rechtsgültig.
Unsere lag übrigens auch am 31.12. im Briefkasten.
Wenn sie wirklich erst im Januar ankam, dann braucht ihr nicht zahlen, müsst dies aber innerhalb glaube auch eines Jahres dem Vermieter mitteilen bzw. einspruch einlegen auf grund des verjährungsparagraphen.
18.02.2011 13:00
31.12 ist ein ganz normaler tag, kein feiertag. Also ist es eigentlich auch rechtens wenn er am 31. 12 im Briefkasten war
Rosenblatt
419 Beiträge
18.02.2011 13:02
Zitat von alokasie:

wann habt ihr sie denn empfangen?
wenn sie am 31.12. im Briefkasten lag, dann ist sie rechtsgültig.
Unsere lag übrigens auch am 31.12. im Briefkasten.
Wenn sie wirklich erst im Januar ankam, dann braucht ihr nicht zahlen, müsst dies aber innerhalb glaube auch eines Jahres dem Vermieter mitteilen bzw. einspruch einlegen auf grund des verjährungsparagraphen.
Sie lag auch am 31.12. nicht im Briefkasten. Nur so ein gelber zettel... aber da sagt mein neuer vermieter,das die abrechnung drin liegen muss nicht der gelbe zettel von der post.
18.02.2011 13:05
Ich denke nicht, dass du ne Chance hast.
Was kann deine Vermieterin dafür, dass ihr nicht da seid. Da könnt ihr ja einfach gar net aufmachen und somit bekommt ihr nie den Brief, ändert aber nix dran, dass ihr bezahlen müsst.
Rosenblatt
419 Beiträge
18.02.2011 13:09
Zitat von luckyangel:

Ich denke nicht, dass du ne Chance hast.
Was kann deine Vermieterin dafür, dass ihr nicht da seid. Da könnt ihr ja einfach gar net aufmachen und somit bekommt ihr nie den Brief, ändert aber nix dran, dass ihr bezahlen müsst.
Gut,dann weiß ich da bescheid ...
18.02.2011 13:26
also es ist nur verjährt ,wen es zum am 1.01.11 drin war udn kein Poststempel vom zb 30dez drauf war. Ansonsten ist es nicht verjährt ,der postsempel muß vom 31.12. sein. Sonst müsste es verjährt sein udn selbst da ist es schweirig weild er 30dez. drauf steht. wir hatten das mit unserem exvermieter auch am10.01 aber 30.12 stand drauf ,aber kein poststempel und wir mussten zahlen.
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