450€-Job mit Rentenversicherungspflicht in Steuererklärung angeben?
27.05.2014 09:31
Hallo,
und wie jedes Jahr hocke ich hier und verzweifel an der Steuererklärung. Soweit ist sie fertig, aber seit Tagen verzweifel ich an folgendem "Problem":
Ich habe letztes Jahr zum 1.1.2013 von meiner gerinfügige Beschäftigung ohne Versicherungspflicht zur geringfügigen Beschäftigung mit Versicherungspflicht gewechselt, d.h. ich habe ab dem Jahr 2013 Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Nun ist die Frage in der Steuererklärung bei Anlage AV Zeile 10 bzw. 20, ob ich für 2013 unmittelbar oder mittelbar begünstigt bin. Laut Elster-Eingabehilfe sind ja auch "geringfügig Beschäftigte, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden" unmittelbar begünstigt. Wenn ich da jetzt mein Kreuz setze, muss ich dann aber in Zeile 11 die "Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung 2012 " angeben. Muss ich da jetzt also die Einnahmen von meiner Geringfügigen Beschäftigung 2012 angeben, die damals noch versicherungfsfrei war, oder schreibe ich da jetzt "0" rein??? Und nächstes Jahr
Muss ich da dann nächstes Jahr meine Einkünfte aus dem versicherungspflichtigen 450€-Job von 2013 angeben? Ich steige da jetzt echt nicht mehr durch
Und warum muss ich da überhaupt irgendwas aus dem Jahr 2012 angeben und nicht von 2013? Werden die EIngaben dort überhaupt miteingerechnet? Bisher musste man doch eine geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung gar nicht angeben, ist das jetzt also anders?
Ich hoffe hier kennt sich jemand aus, und wäre überaus dankbar für Hilfe
und wie jedes Jahr hocke ich hier und verzweifel an der Steuererklärung. Soweit ist sie fertig, aber seit Tagen verzweifel ich an folgendem "Problem":
Ich habe letztes Jahr zum 1.1.2013 von meiner gerinfügige Beschäftigung ohne Versicherungspflicht zur geringfügigen Beschäftigung mit Versicherungspflicht gewechselt, d.h. ich habe ab dem Jahr 2013 Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Nun ist die Frage in der Steuererklärung bei Anlage AV Zeile 10 bzw. 20, ob ich für 2013 unmittelbar oder mittelbar begünstigt bin. Laut Elster-Eingabehilfe sind ja auch "geringfügig Beschäftigte, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden" unmittelbar begünstigt. Wenn ich da jetzt mein Kreuz setze, muss ich dann aber in Zeile 11 die "Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung 2012 " angeben. Muss ich da jetzt also die Einnahmen von meiner Geringfügigen Beschäftigung 2012 angeben, die damals noch versicherungfsfrei war, oder schreibe ich da jetzt "0" rein??? Und nächstes Jahr
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27.05.2014 09:57
Ha, gerade fertig mit schreiben und da löst sich eeeendlich mein Brett vorm Kopf...Also, mir ist jetzt klar warum vom Jahr 2012, geht ja um die Riester-Verträge
Also schreibe ich da jetzt "0" rein und nächstes Jahr dann die Einnahmen von 2013. Die Angaben sind aber nur wichtig wegen der Zulage, und werden nicht bei dem versteuerungspflichtigen Einkommen miteingerechnet, oder??? Woanders muss ich meine Einnahmen nicht angeben (trotz RV-Pflicht), oder muss ich für mich dann auch eine Anlage N machen?
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08.06.2014 17:38
Hi, kenne mich da jetzt nicht aus aber kannst das nicht beim Arbeitgeber oder Rentenversicherer erfragen? Ich weiß nur, dass man selbst einmalig erzielte Einkünfte eigentlich angeben muss und sobald es sich um regelmäßige Einkünfte handelt ein Gewerbe anmelden muss.
Ob du es versteuern musst liegt daran, ob deine Freibeträge ausgeschöpft sind. Wenn nicht, kannst du sogar Steuern auf Finanzanlagen zurück erhalten. (Abgeltungssteuer usw müsste sich das nennen.)
Was immer hilft: Beim Finanzamt anrufen!
Ob du es versteuern musst liegt daran, ob deine Freibeträge ausgeschöpft sind. Wenn nicht, kannst du sogar Steuern auf Finanzanlagen zurück erhalten. (Abgeltungssteuer usw müsste sich das nennen.)
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