400e arbeitsstellen krankenversichert?
12.09.2013 16:36
Hallo wenn lias ein jahr ist bekomm ich kein elterngeld mehr mehr als 2-3mal die woche möcht ich allerdings nicht arbeiten gehen solang er nicht in die kita kommt ... Meine tante passt dann in der zeit auf.
Nun die frage es wird dann ja auf 400 e basis hinauslaufen
Bin ich da krankenversichert bin nicht verheiratet.
Nun die frage es wird dann ja auf 400 e basis hinauslaufen
Bin ich da krankenversichert bin nicht verheiratet.
12.09.2013 16:41
Nein hier bist du selbst nicht krankenversichert bzw. hast keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Krankenversicherung und müsstest dich Privat versichern. Was du machen kannst ist, dich entweder wenn du verheiratet bist über deinen Mann versichern lassen also Familienversicherung oder mmhh aufstockend noch Harzt 4 beantragen da ist man dann auch krankenversichert so wie ich weiß, bin mir da aber nicht wirklich sicher.
12.09.2013 16:47
Nein bist nicht versichert wenn du nicht verheiratet bist,eine Bekannte von mir ist daher über das Jobcenter versichert,weil sie aufstockendes Hartz 4 beantragt hat.
Allrerdings rücken die ihr nun schon auf die Pelle,sich einen Teilzeit Job zu suchen,damit sie über den Arbeitgeber versichert ist.
Allrerdings rücken die ihr nun schon auf die Pelle,sich einen Teilzeit Job zu suchen,damit sie über den Arbeitgeber versichert ist.
12.09.2013 16:49
Es werden zwar Beiträge in die KV eingezahlt, Du bist aber nicht versichert. Schau Dir mal die unterschiedlichen Versicherungen an, auch private und vergleiche due Angebote. Alternativ kannst Du Dich arbeitsuchend beim Amt melden und bist dann über die versichert. Musst dann allerdings auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber wenn Du einen 450 € Job hast lassen die Dich eigentlich in Ruhe.
12.09.2013 17:11
Bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen, bzw. bist du weiterhin in Elternzeit?
Wenn ja, bleibst du solange beitragsfrei weiterversichert.
Sollte dem nicht so sein, bleibt nur deinen Anspruch auf Familienversicherung zu prüfen. Solltest du keinen haben, so müsstest du dich freiwillig versichern, sofern du vom Amt keine Leistungen erhälst und daraus eine Versicherungspflicht entsteht.....
Hoff ich hab es verständlich rüber gebracht....
Wenn ja, bleibst du solange beitragsfrei weiterversichert.
Sollte dem nicht so sein, bleibt nur deinen Anspruch auf Familienversicherung zu prüfen. Solltest du keinen haben, so müsstest du dich freiwillig versichern, sofern du vom Amt keine Leistungen erhälst und daraus eine Versicherungspflicht entsteht.....
Hoff ich hab es verständlich rüber gebracht....
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12.09.2013 17:27
Ich hatte nen 405 Euro Job während der Elternzeit und war firmenversichert, war aber denke ich reine Kulanz der Firma und ist keine Pflicht.
12.09.2013 18:01
Wenn du nicht verheiratet bist, bist du auch nicht familienversichert.
Also auf zum Jobcenter bzw. zur Agentur, wenn du mind. 15 Std. arbeiten "könntest" und du Anspruch auf ALG1 hast.
Also auf zum Jobcenter bzw. zur Agentur, wenn du mind. 15 Std. arbeiten "könntest" und du Anspruch auf ALG1 hast.
12.09.2013 19:45
Ne bekomm nur ein jahr elterngeld war vor dem kleen arbeitslos und hätte ich angegeben zwei jahre elterngeld zu bekomm hätten wir es finanziell nicht geschafft deswegen konnt ich nur ein jahr beantragen nur will eigtl nicht teil oder voll arbeiten und so lang wollt ich mir nen 400e job suchen öfter bzw länger am tag hab ich auch nicht die möglichkeit den kleen abzugeben es sei denn krippe was ich aber nicht möchte. Mhhhh
Darf das amt ein denn nerven wenns kind ein jahr erst ist ?
Darf das amt ein denn nerven wenns kind ein jahr erst ist ?
12.09.2013 20:19
Zitat von Marie80:Na das kann ja nicht sein!!
Wenn du nicht verheiratet bist, bist du auch nicht familienversichert.
Also auf zum Jobcenter bzw. zur Agentur, wenn du mind. 15 Std. arbeiten "könntest" und du Anspruch auf ALG1 hast.
ich bin familienversichert mein Sohn auch und ich bin nicht verheiratet
12.09.2013 20:50
Zitat von BlackRoses:
Zitat von Marie80:Na das kann ja nicht sein!!
Wenn du nicht verheiratet bist, bist du auch nicht familienversichert.
Also auf zum Jobcenter bzw. zur Agentur, wenn du mind. 15 Std. arbeiten "könntest" und du Anspruch auf ALG1 hast.
ich bin familienversichert mein Sohn auch und ich bin nicht verheiratet
Bist du vielleicht noch beitragsfrei in der Elternzeit versichert?
....du kannst bei einem Lebenspartner nicht familienversichert sein, das geht tatsächlich nur bei verheirateten. Ansonsten eben ggf. Über die eigenen Eltern, wenn das 23. LJ noch nicht vollendet wurde...
12.09.2013 20:53
Zitat von Inchen1990:
Ne bekomm nur ein jahr elterngeld war vor dem kleen arbeitslos und hätte ich angegeben zwei jahre elterngeld zu bekomm hätten wir es finanziell nicht geschafft deswegen konnt ich nur ein jahr beantragen nur will eigtl nicht teil oder voll arbeiten und so lang wollt ich mir nen 400e job suchen öfter bzw länger am tag hab ich auch nicht die möglichkeit den kleen abzugeben es sei denn krippe was ich aber nicht möchte. Mhhhh
Darf das amt ein denn nerven wenns kind ein jahr erst ist ?
Klar dürfen die Dich nerven, aber da kommst Du aber eigentlich immer irgendwie raus und sei es, dass Du Durch bei eventuellen Gesprächen blöd anstellst und da reicht es schon, dass Du sagst, dass Du natürlich zu Hause bleibst, wenn Dein Kind krank ist.
13.09.2013 08:18
Zitat von BlackRoses:
Zitat von Marie80:Na das kann ja nicht sein!!
Wenn du nicht verheiratet bist, bist du auch nicht familienversichert.
Also auf zum Jobcenter bzw. zur Agentur, wenn du mind. 15 Std. arbeiten "könntest" und du Anspruch auf ALG1 hast.
ich bin familienversichert mein Sohn auch und ich bin nicht verheiratet
Elternzeit? Sonst geht es nicht
13.09.2013 16:39
Zitat von fritzle:
Bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen, bzw. bist du weiterhin in Elternzeit?
Wenn ja, bleibst du solange beitragsfrei weiterversichert.
Sollte dem nicht so sein, bleibt nur deinen Anspruch auf Familienversicherung zu prüfen. Solltest du keinen haben, so müsstest du dich freiwillig versichern, sofern du vom Amt keine Leistungen erhälst und daraus eine Versicherungspflicht entsteht.....
Hoff ich hab es verständlich rüber gebracht....![]()
*zustimm* Familienversicherung ist jedoch nur über einen Ehegatten möglich (oder, sofern du noch keine 23 Jahre bist, über einen gesetzlich versicherten Elternteil von dir..).
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