Mütter- und Schwangerenforum

Wer weiss was zum Thema ELTERNGELD?

Marlen84
6880 Beiträge
19.10.2009 14:21
Hallo Mamis,

irgendwie blicke ich nicht durch.
Ich versuche gerade meine Anlagen zusammen zu suchen, die ich für den Elterngeldantrag benötige.

Meine Frage: wer weiss was das bedeutet:
Nachweis Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Was meinen die damit? Einen Kontoauszug mit dem entsprechenden Betrag oder die Lohnabrechnung, die ich eh einreichen muss?

Und wer weiss was hierüber:
Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
nach Geburt des Kindes


Heißt das, ich muss warten, bis ich das Mutterschaftsgeld von der KK bekomme, bevor ich das Elterngeld beantragen kann?

Ich danke euch für eure Hilfe!
Bin total verwirrt!!
Blubbels
12298 Beiträge
19.10.2009 14:23
also eigentlich sind die von der Krankenkasse schnell mit dem geld, sobald du ihnen ne geburtsurkunde geschickt hast. und dann hab ich von der kasse eine bescheinigung bekommen, dass ich mutterschaftsgeld bekommen hab, die musste ich dem elterngeldantrag beifügen
Ela
Ela
3058 Beiträge
19.10.2009 14:27
Das versteh ich nun gerade nicht, bekommt man das Mutterschaftsgeld nicht vor der Geburt schon? Also müsstest du doch schon was haben!
Marlen84
6880 Beiträge
19.10.2009 14:34
Zitat von Ela:

Das versteh ich nun gerade nicht, bekommt man das Mutterschaftsgeld nicht vor der Geburt schon? Also müsstest du doch schon was haben!


Ja, ich habe Geld für die 6 Wochen MuSu bekommen, aber noch keinen Bescheid für die 8 Wochen NACH der Geburt. Da muss ich also noch warten, bis die KK mir den Bescheid schickt...
Ist ja blöd.

Und mit dem Nachweis vom Arbeitgeber zwecks Zuschuss fürs Mutterschaftsgeld, wer weiss da bescheid?
19.10.2009 14:34
Ich stehe kurz vor der Entbindung, es wird Mutterschaftsgeld davor und danach gezahlt.
Für das Elterngeld ist die Zuzahlung zum Mutterschutz nach der Geburt wichtig :steht ja Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
(auf deiner Gehaltsabrechnung) vom Arbeitgeber und die Krankenkasse überweist ja den Rest bis 8 Wochen nach der Geburt
(ca 13 EUro) Kontoauszug als Beweis, vielleicht auch ein Schreiben der Krankenkasse beilegen.
Marlen84
6880 Beiträge
19.10.2009 14:34
Zitat von Blubbels:

also eigentlich sind die von der Krankenkasse schnell mit dem geld, sobald du ihnen ne geburtsurkunde geschickt hast. und dann hab ich von der kasse eine bescheinigung bekommen, dass ich mutterschaftsgeld bekommen hab, die musste ich dem elterngeldantrag beifügen


Und was hast du mit dieser Anlage gemacht?
Nachweis Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Was ist das?
Ich danke dir!
Nicolche
22651 Beiträge
19.10.2009 14:35
Nein erst nacher, außer man war vor der gebrut länger wie 6 Wochen daheim. Ich habe es schon 2 Wochen vor geburt bekommen und dann noch die kompletten wochen nach der geburt. Ist eigentlich nix anderes wie Krankengeld.
WildeBlume
294 Beiträge
19.10.2009 14:42
Hallo

soweit ich weiß bekommst du von der KK max 13€/Tag Mutterschaftsgeld. Den Rest bis zu deinem "normalen" Gehalt (wenn du vor dem Mutterschutz gearbeitet hast) stockt der Arbeitgeber auf. Das müsstest du mit dem Nachweis Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld darlegen. jetztw eiß ich nur nicht (weil ich nich nicht so weit bin) in welcher Form du den Nachweis erbringen musst. Könnte sein das ein Kontoauszug reicht wo die zahlung von deinem evtl. Arbeitgeber eingeht.
Nicolche
22651 Beiträge
19.10.2009 14:42
Zitat von Marlen84:

Zitat von Blubbels:

also eigentlich sind die von der Krankenkasse schnell mit dem geld, sobald du ihnen ne geburtsurkunde geschickt hast. und dann hab ich von der kasse eine bescheinigung bekommen, dass ich mutterschaftsgeld bekommen hab, die musste ich dem elterngeldantrag beifügen


Und was hast du mit dieser Anlage gemacht?
Nachweis Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Was ist das?
Ich danke dir!


Der arbeitgeber gibt dir für die 6 Wochen einen art Lohausgleich. Da musst du wahrscheinlich bei deinen Arbeitgeber anrufen und dir einen geben lassen
tweety09
1159 Beiträge
19.10.2009 14:49
Zitat von Marlen84:

Hallo Mamis,

irgendwie blicke ich nicht durch.
Ich versuche gerade meine Anlagen zusammen zu suchen, die ich für den Elterngeldantrag benötige.

Meine Frage: wer weiss was das bedeutet:
Nachweis Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Was meinen die damit? Einen Kontoauszug mit dem entsprechenden Betrag oder die Lohnabrechnung, die ich eh einreichen muss?

Und wer weiss was hierüber:
Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
nach Geburt des Kindes


Heißt das, ich muss warten, bis ich das Mutterschaftsgeld von der KK bekomme, bevor ich das Elterngeld beantragen kann?

Ich danke euch für eure Hilfe!
Bin total verwirrt!!

das erste muss dir der arbeitgeber bescheinigen, bzw unterschreiben,auf den letzten 2 seiten des antrages, und nach der geburt bekommst normalerweise nochmal nen brief von der krankenkasse wieviel mutterschaftsgeld du nach der geburt bekommen hast und wieviel es insgesamt war, so was wie ne abschlussrechnung. wo dann auch die ganzen formulare drin sind für die rentenstelle finanamt und so was du aufheben musst.
Kathy1701
1340 Beiträge
19.10.2009 14:56
In dem Elterngeldantrag sind Vordrucke die dir die KK und der Arbeitgeber ausfüllen und bescheinigen müssen!!!
Und das muss dann mit an die Elterngeldstelle!
Von der KK bekommst das auch zugeschickt, hat mir aber zu lang gedauert ich hab mir das extra nochmal gescheinigen lassen.
alokasie
12208 Beiträge
19.10.2009 15:03
Zitat von Marlen84:

Meine Frage: wer weiss was das bedeutet:
Nachweis Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Was meinen die damit? Einen Kontoauszug mit dem entsprechenden Betrag oder die Lohnabrechnung, die ich eh einreichen muss?


Wenn du in Arbeit bist, dann muss dein Arbeitgeber ja einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geben, das kommt also nicht zu 100% von der Krankenkasse. Dann denke ich mal dein Arbeitgeber muss diese Anlage ausfüllen.
Wenn du arbeitslos bist, dann brauchst du das nicht anzufügen, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt.

Zitat von Marlen84:

Und wer weiss was hierüber:
Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
nach Geburt des Kindes

Heißt das, ich muss warten, bis ich das Mutterschaftsgeld von der KK bekomme, bevor ich das Elterngeld beantragen kann?


Naja, das Elterngeld wird ja sowieso erst nach der Geburt des Kindes beantragt, da der Antrag die Geburtsurkunde, Namen und Geb.-Datum des Kindes enthalten muss.
Das Mutterschaftsgeld gibt es in der Mutterschutzzeit, d.h. auch schon die 6 Wochen vor ET, also sollte der Bescheid von der Krankenkasse über die Höhe schon vor ET kommen. Nichts desto trotz muss dieser Abschnitt im Elterngeldantrag von der Krankenkasse ausgefüllt werden.

Zur Not gibt es Hilfseinrichtungen die bei Ausfüllen der Anträge helfen, mir hat das Diakonische Werk geholfen, woanders macht das auch die Caritas oder ProFamilia. Schwangerenberatungsstellen eben. Vieleicht magst du denen ja deinen Antrag mal zeigen ob der so in ordnung ist, damit die Abwicklung nach der geburt dann schnell geht und du nicht dauernd noch dann korrigieren musst.
viel glück dabei, ich fand den antrag ganz schrecklich und war froh über hilfe
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