Mütter- und Schwangerenforum

Wie läuft eine Scheidung ab

Yvonne27
614 Beiträge
05.01.2014 20:27
Guten Abend an alle. weiß gar nicht wie ich anfangen soll. Wir stehen kurz davor getrennte Wege zu gehen, as funktioniert einfach nicht mehr.
Nun meine Frage: Wie läuft die Scheidung ab? Wenn ich nen Anwalt brauch wie bezahl ich den ? Ich verdien net viel, hab die 2 Kinder bei mir? Und was ist wenn wir getrennt wohnen aber noch nicht geschieden sind? Kann ich gleich Hartz 4 beantragen und ne Wohnung suchen? Und was ist mit Jugenamt?? Bin so durcheinander. Wer kann helfen?? LG
imo2009
16543 Beiträge
05.01.2014 20:38
jugendamt gehen - unterhalt für die kinder beantragen
jobcenter - alg 2 beantragen.....die sagen dir dann auch wie es weitergeht.
amtsgericht - beratungsschin holen ( 15 € ),dann anwalt suchen

trennungsjahr einhalten.( bedenke aber,komplett getrennte haushaltsführung,sobald du irgendwas für ihn mitmachst( kochen,wäsche usw und er gegen die scheidung ist,verlängert ich das trennungsjahr ).....dann scheidung wenn versorgungsausgleich durch ist.

bei mir hat das vom tag der trennung bin zur scheidung 2,7 jahre gedauert.und wir waren uns einig.
Yvonne27
614 Beiträge
05.01.2014 20:41
Also kann ich ALG2 beantragen sobald wir getrennt wohnen oder schon vorher? und was hat die Scheidung gekostet?
LinosMama
20 Beiträge
05.01.2014 20:48
getrennte Wege muss man erst mal gehen , und zwar 1 Jahr lang.

Könnt Ihr euch in der Trennungszeit überhaupt nicht über nichts einig werden - dann ist schon vor einer Scheidung ein Anwalt empfehlenswert.
Also da wären:
Hausratsteilung - wer bekommt was
eheliche Wohnung - wer bleibt, wer geht
Umgangsrecht Kinder - wie soll das aussehen, was ist altersgerecht, gehts im Einvernehmen mit gemeinsamem Sorgerecht oder sind die Fronten so verhärtet, dass jemand von Außen (Jugendamt; Anwalt) sich zwischenschalten sollte? etc.
Unterhalt - würde ich persönlich (selbst Anwaltsfachangestellte) immer beim Anwalt machen, weil die Jugendämter sich stricht an die Düsseldorfer Tabelle halten. Jedes Gericht entscheidet heute im Einzelfall; wie hoch darf der Selbstbehalt sein, etc. Da ist man beim Anwalt besser aufgehoben. Hierfür gibts außergerichtlich Beratungshilfe und gerichtlich (sollte es soweit kommen) später Verfahrenskostenhilfe. In jedem Fall würde ich Dir raten, Dich zunächst einmal an das für deinen Wohnort zuständige Gericht zu wenden und dort um Beratungshilfeschein fragen. Rufe dazu an und mach n Termin. Man sagt Dir, welche Unterlagen Du mitbringen musst. Mit dem Beratungshilfebewilligungs- oder berechtigungsschein gehst Du zum Anwalt Deiner Wahl (der darf 10 Euro kassieren) und lässt Dich über alle offenen Fragen beraten. Gerade Familienrecht ist sehr komplex.
Und sollte hier schon was geändert sein, sieh es mir nach; ich bin 2 Jahre raus aus dem Beruf und es hat sich viel getan.

Für allererste Informationen guckst Du hier: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/index .php

Nach einer umfassenden Beratung musst Du überlegen, wie es für Dich und Deine Kinder weitergehen kann. Wer nicht viel verdient und auch der Unterhalt nicht ausreicht, alles zu decken, bekommt Grundsicherung (ALGII); man wird "Aufstocker", kann Bildung und Teilhabe beanspruchen für Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen, Nachhilfe, Musikunterricht (Förderung), Schulbücher, Klassenfahrten, Mittagessen in der KiTa, etc.

In einem Forum kann und wird man Dir aber nicht ausführlicher antworten können, weil das immer auf die Umstände ankommt und wirklich sehr umfangreich ist.

Vielleicht hilft das von mir Geschriebene aber wenigstens schon etwas.
Viel Glück.
imo2009
16543 Beiträge
05.01.2014 21:13
Zitat von LinosMama:

getrennte Wege muss man erst mal gehen , und zwar 1 Jahr lang.

Könnt Ihr euch in der Trennungszeit überhaupt nicht über nichts einig werden - dann ist schon vor einer Scheidung ein Anwalt empfehlenswert.
Also da wären:
Hausratsteilung - wer bekommt was
eheliche Wohnung - wer bleibt, wer geht
Umgangsrecht Kinder - wie soll das aussehen, was ist altersgerecht, gehts im Einvernehmen mit gemeinsamem Sorgerecht oder sind die Fronten so verhärtet, dass jemand von Außen (Jugendamt; Anwalt) sich zwischenschalten sollte? etc.
Unterhalt - würde ich persönlich (selbst Anwaltsfachangestellte) immer beim Anwalt machen, weil die Jugendämter sich stricht an die Düsseldorfer Tabelle halten. Jedes Gericht entscheidet heute im Einzelfall; wie hoch darf der Selbstbehalt sein, etc. Da ist man beim Anwalt besser aufgehoben. Hierfür gibts außergerichtlich Beratungshilfe und gerichtlich (sollte es soweit kommen) später Verfahrenskostenhilfe. In jedem Fall würde ich Dir raten, Dich zunächst einmal an das für deinen Wohnort zuständige Gericht zu wenden und dort um Beratungshilfeschein fragen. Rufe dazu an und mach n Termin. Man sagt Dir, welche Unterlagen Du mitbringen musst. Mit dem Beratungshilfebewilligungs- oder berechtigungsschein gehst Du zum Anwalt Deiner Wahl (der darf 10 Euro kassieren) und lässt Dich über alle offenen Fragen beraten. Gerade Familienrecht ist sehr komplex.
Und sollte hier schon was geändert sein, sieh es mir nach; ich bin 2 Jahre raus aus dem Beruf und es hat sich viel getan.
Für allererste Informationen guckst Du hier: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/index .php

Nach einer umfassenden Beratung musst Du überlegen, wie es für Dich und Deine Kinder weitergehen kann. Wer nicht viel verdient und auch der Unterhalt nicht ausreicht, alles zu decken, bekommt Grundsicherung (ALGII); man wird "Aufstocker", kann Bildung und Teilhabe beanspruchen für Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen, Nachhilfe, Musikunterricht (Förderung), Schulbücher, Klassenfahrten, Mittagessen in der KiTa, etc.

In einem Forum kann und wird man Dir aber nicht ausführlicher antworten können, weil das immer auf die Umstände ankommt und wirklich sehr umfangreich ist.

Vielleicht hilft das von mir Geschriebene aber wenigstens schon etwas.
Viel Glück.
wollte ich grad sagen,der schein kosten schon seit längerem 15 €. wegen unterhalt macht das jugendamt nix anderes als das gericht/anwalt auch.halten sich an zahlen...jedenfalls waren sie bei mir immer korrekt.
imo2009
16543 Beiträge
05.01.2014 21:17
Zitat von Yvonne27:

Also kann ich ALG2 beantragen sobald wir getrennt wohnen oder schon vorher? und was hat die Scheidung gekostet?
ja,kannst du machen.in meinen unterlagen steht was von ca.10000 € ( wir waren uns sofort einig )ich hab dann prozesskostenhilfe beantragt.muss halt jetzt jährlich meine finanzielle situation nachweisen.
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