Wie elternzeit richtig beantragen?
14.07.2014 19:55
Hallo ich habe da mal eine frage. Ganz unverbindlich.
Wenn eine frau am 28.6.2014 ein kind geboren hat, bis wann müsste diese spätestens die elternzeit beim arbeitgeber anzeigen? Ich meine bis zum 6.7.2014. Ist das richtig? Denn es heißt ja 7 wochen vor antritt beantragen. Da die elternzeit nahtlos an den Mutterschutz grenzen soll is ja logisch dies bis 6.7.2014 getan zu haben.
Und wenn sie später beantragt, müsste sie ja rein logisch die verflossene zeit arbeiten müssen, richtig?
Heißt sie müsste bis 6.7.14 beantragt haben, wenn sie also erst am 16.7.14 den antrag abgibt müsste sie ja die 10 tage die dazwischen liegen arbeiteb, oder?
Wenn eine frau am 28.6.2014 ein kind geboren hat, bis wann müsste diese spätestens die elternzeit beim arbeitgeber anzeigen? Ich meine bis zum 6.7.2014. Ist das richtig? Denn es heißt ja 7 wochen vor antritt beantragen. Da die elternzeit nahtlos an den Mutterschutz grenzen soll is ja logisch dies bis 6.7.2014 getan zu haben.
Und wenn sie später beantragt, müsste sie ja rein logisch die verflossene zeit arbeiten müssen, richtig?
Heißt sie müsste bis 6.7.14 beantragt haben, wenn sie also erst am 16.7.14 den antrag abgibt müsste sie ja die 10 tage die dazwischen liegen arbeiteb, oder?
14.07.2014 20:01
Oh hab mich nochmal belesen, die beantragung müsste sogar bis spätestens 3.7.14 beim Arbeitgeber eingehen?
14.07.2014 21:06
Man hat nach der Geburt eine Woche Zeit. Meine Tochter kam am 5.2 und am 10.2 bin ich zur Arbeit und hab es eingereicht. Früher ging auch gar nicht weil man ja noch im kh liegt nach der Geburt ( ich zumindest)
14.07.2014 21:08
Sie soll hat mit dem AG reden - in den meisten Fällen dürfte denen ja klar sein, dass die Elternzeit ansteht und er ist vielleicht großzügiger als gedacht.
14.07.2014 21:34
Also ich habe von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass ich die Elternzeit 6 Wochen vor Antritt "einreichen" muss. Ob das nun überall der Fall ist, kann ich dir leider nicht sagen.
15.07.2014 06:25
Zitat von LoisLane:
Sie soll hat mit dem AG reden - in den meisten Fällen dürfte denen ja klar sein, dass die Elternzeit ansteht und er ist vielleicht großzügiger als gedacht.
Naja sie hat ja schon Kinder. Beim Chef geht's um meinen mann. Und ehrlich gesagt hat sie sich nicht mal gemeldet das das kind da ist...
15.07.2014 12:29
Die gesetzliche Regelung ist eine formlose Einreichung beim AG 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Genau kann man den Antritt erst nach der Geburt bestimmen, da ja die Elternzeit meist an den Mutterschutz grenzt, der ja bekanntlich vom ET abhängt.
15.07.2014 15:52
Zitat von janko:
Die gesetzliche Regelung ist eine formlose Einreichung beim AG 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Genau kann man den Antritt erst nach der Geburt bestimmen, da ja die Elternzeit meist an den Mutterschutz grenzt, der ja bekanntlich vom ET abhängt.
Ja aber wenn sie am 28.6. Entbunden hat dann weiß sie ja das sie 8 wochen muschu hat... also ist das ja dann ziemlich so das sie bis zum 3.7. Beantragt haben muss das es nahtlos übergeht?
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