Wer kennt sich mit dem AGG aus?
18.11.2014 20:50
Hallo Mädels,
folgender Sachverhalt: mein Freund bewirbt sich aus ungekündigter Stellung auf eine Position, die genau seinen Qualifikationen entspricht. Die Stelle wird von einer Arbeitsvermittlungsfirma ausgeschrieben. Folgende Absage kommt einen Tag später per Mail:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Leider können wir Sie nicht dem Arbeitgeber übermitteln, da Sie sich noch in Arbeit befinden.
Wir können nur Bewerber vorschlagen, die bei der Agentur oder Jobcenter gemeldet sind.
Dies liegt daran, dass wir mit einen Vermittlungsgutschein arbeiten *auch noch mit Rechtschreibfehler * , denn über diesen finanzieren wir uns.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Ich kenne von anderen Agenturen, dass es dort auch die Möglichkeit gibt, die Vermittlungsgebühr selbst zu bezahlen, hier wird man gleich ausgeschlossen.
Jetzt frage ich mich, ob das nicht gegen das AGG verstößt nicht weil ich klagen will, einfach mal aus interesse
Also wenn ihr was wisst, immer her damit
folgender Sachverhalt: mein Freund bewirbt sich aus ungekündigter Stellung auf eine Position, die genau seinen Qualifikationen entspricht. Die Stelle wird von einer Arbeitsvermittlungsfirma ausgeschrieben. Folgende Absage kommt einen Tag später per Mail:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Leider können wir Sie nicht dem Arbeitgeber übermitteln, da Sie sich noch in Arbeit befinden.
Wir können nur Bewerber vorschlagen, die bei der Agentur oder Jobcenter gemeldet sind.
Dies liegt daran, dass wir mit einen Vermittlungsgutschein arbeiten *auch noch mit Rechtschreibfehler * , denn über diesen finanzieren wir uns.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Ich kenne von anderen Agenturen, dass es dort auch die Möglichkeit gibt, die Vermittlungsgebühr selbst zu bezahlen, hier wird man gleich ausgeschlossen.
Jetzt frage ich mich, ob das nicht gegen das AGG verstößt nicht weil ich klagen will, einfach mal aus interesse
Also wenn ihr was wisst, immer her damit
18.11.2014 21:04
Das auch aber es geht hier um eine sehr große und bekannte Agentur, die einen Exlusivvertrag mit DHL hat
18.11.2014 21:18
euer Sachverhalt wird vom AGG gar nicht erfasst:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
18.11.2014 21:25
Sehe ich auch so - fällt nicht unters AGG. Geschützt sind nur die dort genannten Punkte und nicht arbeitslos zu sein fällt unter keins.
18.11.2014 21:27
Wenn dein Freund unbedingt auf die Stelle vorgeschlagen werden will soll er einfach mal mit der Agentur reden und den Vorschlag machen, dass wenn er die Stelle bekommt ein Honorar x zahlt.
18.11.2014 21:52
Das mit der Stelle hat sich eh schon erledigt mich hat nur mal interessiert, wie es sich in so einem Fall verhällt, aber stimmt, dass wird dort nicht aufgeführt danke
18.11.2014 22:49
Das dürfen die leider tatsächlich so, auch wenn es in unseren Augen sogar unter Diskriminierung eingestuft werden könnte. Diese Firmen erhalten jedoch von der Arbeitsagentur Förderungen, wenn sie einen Arbeitslosen eine Beschäftigung bieten können. An sich spricht ja auch nichts dagegen und Rechtschreibfehler passieren einfach mal
18.11.2014 23:37
Und dann stellt die Firma ein Arbeitslosen ein, bekommt die Kohle und er oder sie wird meist dann gefeuert.
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