Mütter- und Schwangerenforum

Wer hat das Recht auf seiner Seite?

Kinderwunsch85
620 Beiträge
21.07.2015 18:21
Hallo,

wir haben uns ein Neuwagen gekauft. das Agebot dazu fanden wir in einem Internetforum.
Als wir mit dem Händler sprachen sagte er zu uns das die Sonderausstattung so ist wie bei xxxxx beschrieben. Das stand dann auch auf der verbindlichen Bestellung so.

Als dann das Auto kam sah auf den ersten Blick alles gut aus. Zu Hause merkten wir dann das drei Sachen in der der Ausstattung fehlten. Unter anderem die Parkdistanskontrolle.

Daraufhin haben wir den Händler noch am Tag des Kaufes per Mail kontaktiert. Es kam kein Echo. Bei der zweiten Mail stellten wir dann konkrete Forderungen. Diese wurden uns wiederum per Mail abgeschlagen mit der Begründung das wir das Auto vor Ort hätten genau kontrollieren hätten müssen und in dem Internetforum stehen würde Angaben ohne Gewähr.

Da wir aber uns das Angebot Ausdruckten können wir mit Sicherheit sagen das da nichts steht mit "ohne Gewähr.

So wer hat nun Recht? Muss der Händler für den Ausgleich der fehlenden Sachen aufkommen oder haben wir in dem Fall Pech da es in diesem Modell von vonherein diese Ausstattung nicht gibt.
21.07.2015 18:26
Für die Beantwortung der Frage ist auch wichtig, ob der Händler Unternehmer ist oder den Wagen privat verkauft hat?

Auch ohne weitere Kenntnisse des Sachverhalts würde ich an deiner Stelle einen Schriftsatz aufstellen und den Verkäufer auffordern innerhalb einer Frist nachzubessern (ist das möglich?) oder die Reduzierung des Kaufpreises verlangen oder mit Rücktritt drohen. Manchmal hilft so ein Schriftsatz schon. Habt ihr schon bezahlt?
Kinderwunsch85
620 Beiträge
21.07.2015 18:31
Zitat von Furiosa:

Für die Beantwortung der Frage ist auch wichtig, ob der Händler Unternehmer ist oder den Wagen privat verkauft hat?

Auch ohne weitere Kenntnisse des Sachverhalts würde ich an deiner Stelle einen Schriftsatz aufstellen und den Verkäufer auffordern innerhalb einer Frist nachzubessern (ist das möglich?) oder die Reduzierung des Kaufpreises verlangen oder mit Rücktritt drohen. Manchmal hilft so ein Schriftsatz schon. Habt ihr schon bezahlt?


Es war kein Privatkauf und es war Geld gegen Schlüssel. Das Auto war so geparkt das man nicht gesehen hat ob die Sensoren vorhanden sind. Wir haben schriftlich schon Betrag X gefordert aber geholfen hat das nicht. Nachbessern ist auch fast nicht Möglich wegen 300km die uns vom Händler trennen.
Seesternchen_2.0
9789 Beiträge
21.07.2015 18:38
Steht auf der verbindlichen Bestellung parksensor drauf oder eher wischiwaschi wie gesehen, wie Model Xy?

Auch wenn das doof geparkt ist, hättet ihr darauf achten müssen.

Ist es mit Unterschrift in der Bestellung, habt ihr das falsche Auto bekommen. Ist es nicht in der Bestellung aufgelistet, Pech!

Und ganz ehrlich, die 300 km würde ich in Kauf nehmen wenn da was fehlt oder unklar ist.
21.07.2015 18:50
Wenn die ganze Sonderausstattung nicht extra aufgeführt ist im Vertrag habt ihr Pech.
Kinderwunsch85
620 Beiträge
21.07.2015 19:00
Zitat von Seesternchen_2.0:

Steht auf der verbindlichen Bestellung parksensor drauf oder eher wischiwaschi wie gesehen, wie Model Xy?

Auch wenn das doof geparkt ist, hättet ihr darauf achten müssen.

Ist es mit Unterschrift in der Bestellung, habt ihr das falsche Auto bekommen. Ist es nicht in der Bestellung aufgelistet, Pech!

Und ganz ehrlich, die 300 km würde ich in Kauf nehmen wenn da was fehlt oder unklar ist.


Im Vertrag steht Ausstattung wie bei Xy beschrieben und ist unterschrieben worden vom Händler
21.07.2015 19:26
Dann nehmt doch noch die Beschreibung von Modell XY dazu ,geht damit zu einem Anwalt und lasst euch beraten,mehr kann ich euch da jetzt auch nicht raten.
21.07.2015 21:35
kann auch nur zum Anwalt raten.

Grundsätzlich ist es so, dass der Verkäufer das liefern muss, was vertraglich vereinbart wurde. da kommt es auch nicht darauf an, ob der Unternehmer oder Verbraucher ist. wenn ihr vereinbart habt, dass die Ausstattung eins zu eins so sein soll wie bei Modell xy und diese Ausstattung nicht vorliegt, weicht die ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten soll-Beschaffenheit ab und es liegt ein Sachmangel vor, mit allen sich daraus ergebenen rechten. in eurem Fall konkret erstmal nacherfüllung.

da es bei solchen Sachen aber auf jedes Detail ankommt, ist ein Beratungsgespräch beim Anwalt wirklich anzuraten.
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