Welches Amt treibt das Geld für ein Altersheim ein?
23.04.2015 17:56
Die Frage steht ja schon oben.
Welches Amt kümmert sich darum, wenn die Rente nicht für das Altersheim reicht, also um die Pflegekosten?
Ganz präzise geht es darum, welches Amt sich z.B. um den Verkauf von Immobilien kümmert, wenn die Rente nicht reicht, und der Besitzer aber wegen Demenz ins Altersheim gekommen ist und sich selbst nicht mehr kümmern kann.
Sind sehr spezielle Fragen, ich weiß, ich hoffe trotzdem, dass mir jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Welches Amt kümmert sich darum, wenn die Rente nicht für das Altersheim reicht, also um die Pflegekosten?
Ganz präzise geht es darum, welches Amt sich z.B. um den Verkauf von Immobilien kümmert, wenn die Rente nicht reicht, und der Besitzer aber wegen Demenz ins Altersheim gekommen ist und sich selbst nicht mehr kümmern kann.
Sind sehr spezielle Fragen, ich weiß, ich hoffe trotzdem, dass mir jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus.
23.04.2015 18:03
wenn man dement ist hat man in der regel einen gesetzlichen betreuer.
bei meinen großeltern ist dies zb meine mama. die bekommt regelmässig vom amtsgericht post wegen der betreuung, auch muss sie regelmässig nachweisen was sie an betreuungsaufwand hat. auch die vermietung vom haus meiner großeltern musste mit dem gericht abgestimmt werden. einfach so vekraufen könnte sie das nicht, dazu bräuchte sie auch die zustimmung vom gericht.
bei meinen großeltern ist dies zb meine mama. die bekommt regelmässig vom amtsgericht post wegen der betreuung, auch muss sie regelmässig nachweisen was sie an betreuungsaufwand hat. auch die vermietung vom haus meiner großeltern musste mit dem gericht abgestimmt werden. einfach so vekraufen könnte sie das nicht, dazu bräuchte sie auch die zustimmung vom gericht.
23.04.2015 19:05
Zitat von Maoli:
Die Frage steht ja schon oben.
Welches Amt kümmert sich darum, wenn die Rente nicht für das Altersheim reicht, also um die Pflegekosten?
Ganz präzise geht es darum, welches Amt sich z.B. um den Verkauf von Immobilien kümmert, wenn die Rente nicht reicht, und der Besitzer aber wegen Demenz ins Altersheim gekommen ist und sich selbst nicht mehr kümmern kann.
Sind sehr spezielle Fragen, ich weiß, ich hoffe trotzdem, dass mir jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Ein Betreuer kümmert sich da drum. Entweder wird einer aus der Familie als Betreuer bestimmt oder ein Gesetzlicherbetreuer. Sofern die Pflegebedürftige Person, nicht mehr selbst in der Lage ist die Sachen selbst klar zu bestimmen. Allerdings hat der Betreuer, dann in allen dingen zu entscheiden. Egal ob es um persönliche Dinge geht, Ärztliche Versorgung, den Pflegeplatz (auch Verlegungen etc) und Natürlich alles Finanzielle.
Wenn das ganze Eigenkapital aufgebraucht ist. Sprich Ersparnisse und der Verkauf der Immobilie. Und auch die Rente nicht ausreicht. Kann man beim Sozialamt versuchen eine Übernahme der weiteren Pflegekosten zu beantragen. Allerdings wird das Sozialamt Prüfen, ob nicht die Kinder der Pflegebedürftigen Person. Für die Kosten aufkommen können.
Der Betreuer wird einmal im Jahr einen Bericht abgeben müssen, beim Gericht. Wo genau aufgelistet sein muss was für Einnahmen und Ausgaben es gab inklusive alle belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge)
23.04.2015 19:13
Den Betreuungsschein(nur der den hat ist der Rechtliche Betreuer) erhält man beim Amtsgericht. Die stehen auch für Fragen zur Verfügung.
23.04.2015 19:51
Ich kenne das so, dass das Sozialamt da druck gegenüber den Angehörigen macht. Diese müssen erstmal bezahlen. Können die nicht bezahlen muss das Haus verkauft werden. gibt es keine, wird ein Betreuer vom Amtsgericht aus genannt, der das dann verkauft. Ist dann das Geld aufgebraucht, zählt das soziamt den Rest.
23.04.2015 21:21
Im Falle einer Demenz oder Alzheimer bekommt der Patient durch das Gericht einen gesetzlichen Vertreter, Betreuer. Ob nun Angehöriger oder Berufsbetreuuer kommt drauf an wer dafür geeignet ist. Dauert aber ein Weilchen.
Bezüglich der Immobilie wird das Sozialamt eingeschaltet.
Da wird dann in Verbindung mit Krankenkassen und Pflegekassen der Bedarf des Patienten ermittelt, der Wert des Hauses wird vom Gutachter ausgegeben und die evtl Anspruchsberechtigten noch ggfs mit ausbezahlt.
Dann würde das Haus versteigert werden und das Geld auf des Patienten Konto geschrieben. Davon werden dann solange die Kosten für den Pflegeplatz bezahlt bis das Geld aufgebraucht ist (ne nach Pflegestufe und zusätzlichen Leistungen).
Danach würde das Sozialamt wieder die Kosten übernehmen.
Das mit den Angehörigen ist nur teils richtig. Es gibt einen Freibetrag auf das Einkommen sowie auf Kapitalerträge und Immobilien. Erst wenn der Betrag überschritten ist müssen die -eigenen - Kinder dafür mit aufkommen.
Bezüglich der Immobilie wird das Sozialamt eingeschaltet.
Da wird dann in Verbindung mit Krankenkassen und Pflegekassen der Bedarf des Patienten ermittelt, der Wert des Hauses wird vom Gutachter ausgegeben und die evtl Anspruchsberechtigten noch ggfs mit ausbezahlt.
Dann würde das Haus versteigert werden und das Geld auf des Patienten Konto geschrieben. Davon werden dann solange die Kosten für den Pflegeplatz bezahlt bis das Geld aufgebraucht ist (ne nach Pflegestufe und zusätzlichen Leistungen).
Danach würde das Sozialamt wieder die Kosten übernehmen.
Das mit den Angehörigen ist nur teils richtig. Es gibt einen Freibetrag auf das Einkommen sowie auf Kapitalerträge und Immobilien. Erst wenn der Betrag überschritten ist müssen die -eigenen - Kinder dafür mit aufkommen.
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