Was benötigt das Amt um eine Trennung nachzuvollziehen?
22.10.2015 17:51
Hallo zusammen,
ich, momentan Hartz 4 und Jobssuchend mit kleinem Kind (2 1/2) werde mich von meinem Partner (nicht verheiratet) trennen. Er zieht bald in die Schweiz und wird dort ein Praktikum machen. Er ist natürlich unterhaltspflichtig. Nun frage ich mich, was das Arbeitsamt benötigt, damit er nicht mehr in der Wohngemeinschaft wohnt? In der Wohnung können wir wegen der Größe ein glück wohnen bleiben. Da wir ja nicht verheiratet sind, wird es auch keine SCheidungspapiere geben... Was reicht also dem Amt als Trennungs"beweis"?
LG,
Sensewell
ich, momentan Hartz 4 und Jobssuchend mit kleinem Kind (2 1/2) werde mich von meinem Partner (nicht verheiratet) trennen. Er zieht bald in die Schweiz und wird dort ein Praktikum machen. Er ist natürlich unterhaltspflichtig. Nun frage ich mich, was das Arbeitsamt benötigt, damit er nicht mehr in der Wohngemeinschaft wohnt? In der Wohnung können wir wegen der Größe ein glück wohnen bleiben. Da wir ja nicht verheiratet sind, wird es auch keine SCheidungspapiere geben... Was reicht also dem Amt als Trennungs"beweis"?
LG,
Sensewell
22.10.2015 17:54
Mhm vllt die abmeldung von ihm aus der gemeinsamen wohnung.
Anders kannst du es ja nicht nachweisen
Anders kannst du es ja nicht nachweisen
22.10.2015 17:56
Ja ich bin mir da so unsicher. ich hatte mal gehört, dass nur ein prozess das "bestätigt"-. was aber quatsch ist. vllt ist ja noch jemand hier, der das gleiche schon durch hat.
22.10.2015 18:13
Zitat von Sensewell:
Ja ich bin mir da so unsicher. ich hatte mal gehört, dass nur ein prozess das "bestätigt"-. was aber quatsch ist. vllt ist ja noch jemand hier, der das gleiche schon durch hat.
Ist es auch.
Bezieht dein Ex-Lebenspartner auch Hartz IV? Dann müsste er sich ja selber abmelden beim Jobcenter, wenn er in die Schweiz zieht. Ansonsten kannst du es ja erstmal beim Jobcenter angeben und dein Lebenspartner wird sich ja abmelden bzw. neu in der Schweiz anmelden. Schlimmstenfalls werden sie einen Hausbesuch bei dir machen um deine Angaben zu überprüfen. Aber eigentlich müsste das unproblematisch sein.
22.10.2015 18:15
Wie schon geschrieben wurde, brauchst du die Abmeldung, das er sich woanders gemeldet hat.
22.10.2015 18:26
Danke für eure Antworten. Wie sieht es denn mit Unterhalt aus? Er ist nur für unsere Tochter unterhaltspflichtig? Sie ist bei der Trennung 3 Jahre und in der Kita. Er wird etwa 2000€ verdienen, muss also laut http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhalt sberechnung.html
345€- Hälfte Kindergeld "abdrücken"?
345€- Hälfte Kindergeld "abdrücken"?
22.10.2015 19:35
Du musst beim Jobcenter die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt zeigen und denen sonst nur sagen das er nicht mehr bei euch wohnt zwecks Trennung. Dann nehmen die ihn aus der Bedarfsgemeinschaft raus und alles ist erledigt.
22.10.2015 20:14
Die Abmeldung.
Und nicht vergessen einen Antrag zu stellen für alleinerziehenden Geld. Sonst bekommst du weniger . War jedenfalls bei mir so. Und ich musste zusätzlich noch 230 Euro an sie zurück geben als mein freund sich abgemeldet hat und er musste 370 zurück zahlen. Aus welchem Grund auch immer.
Und nicht vergessen einen Antrag zu stellen für alleinerziehenden Geld. Sonst bekommst du weniger . War jedenfalls bei mir so. Und ich musste zusätzlich noch 230 Euro an sie zurück geben als mein freund sich abgemeldet hat und er musste 370 zurück zahlen. Aus welchem Grund auch immer.
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt