Verpflegungsgeld für die gemeinsamen Kinder, an den Unterhaltspflichtigen Ex und Kindsvater?
16.03.2018 15:12
Hallo,
Ich bin seit gut 2 Jahren vom Papa meiner 3 Jungs getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, die Jungs leben bei mir und sind laut Regelung alle 14 Tage von Fr-So bei ihm. Weil es mir sehr wichtig ist, dass die Jungs ihren Papa oft sehen können, kann er sie auch innerhalb der 14 Tage zwischen den Wochenenden abholen und sehen, nach Absprache. Ich bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, da er nicht arbeitet. Seit ich vor einigen Wochen mit meinem neuen Partner und den Kindern in eine neue gemeinsame Wohnung gezogen bin, macht mein Ex ein riesen Theater. Jetzt möchte er Geld für die Verpflegung der Kinder, wenn sie bei ihm sind und sagt das stünde ihm zu, da ich ja alle Leistungen ( Unterhaltsvorschuss und Kindergeld ) bekomme. Er behauptet da hätte er rechtlich Anspruch drauf. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Ich zahle ja auch die Kiga und Tagesmutterplätze der Kinder, Essensgeld, Kigaausflüge usw alleine.
Mein Partner und ich arbeiten beide hart für unser Geld und mein Ex ist einfach stinkfaul und versucht von jeder Stelle Geld zu bekommen ohne etwas dafür tun zu müssen. Jetzt versucht er es eben bei mir und mich ärgert das maßlos!
Nun aber zu meiner Frage: hat er irgendeinen rechtlichen Anspruch auf Verpflegungsgeld oder Sachleistungen von meiner Seite aus, wenn die Kinder bei ihm sind?
Kennt sich jemand aus?
Lg
Ich bin seit gut 2 Jahren vom Papa meiner 3 Jungs getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, die Jungs leben bei mir und sind laut Regelung alle 14 Tage von Fr-So bei ihm. Weil es mir sehr wichtig ist, dass die Jungs ihren Papa oft sehen können, kann er sie auch innerhalb der 14 Tage zwischen den Wochenenden abholen und sehen, nach Absprache. Ich bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, da er nicht arbeitet. Seit ich vor einigen Wochen mit meinem neuen Partner und den Kindern in eine neue gemeinsame Wohnung gezogen bin, macht mein Ex ein riesen Theater. Jetzt möchte er Geld für die Verpflegung der Kinder, wenn sie bei ihm sind und sagt das stünde ihm zu, da ich ja alle Leistungen ( Unterhaltsvorschuss und Kindergeld ) bekomme. Er behauptet da hätte er rechtlich Anspruch drauf. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Ich zahle ja auch die Kiga und Tagesmutterplätze der Kinder, Essensgeld, Kigaausflüge usw alleine.
Mein Partner und ich arbeiten beide hart für unser Geld und mein Ex ist einfach stinkfaul und versucht von jeder Stelle Geld zu bekommen ohne etwas dafür tun zu müssen. Jetzt versucht er es eben bei mir und mich ärgert das maßlos!
Nun aber zu meiner Frage: hat er irgendeinen rechtlichen Anspruch auf Verpflegungsgeld oder Sachleistungen von meiner Seite aus, wenn die Kinder bei ihm sind?
Kennt sich jemand aus?
Lg
16.03.2018 15:26
Vielleicht hilft Dir das weiter. Er kann den Kostenaufwand tatsächlich beim Jobcenter geltend machen.
Nicht Du müsstest dafür aufkommen, sondern das Jobcenter.
gegen Hartz-Logo
Suche nach:
Bescheid prüfen
Hartz IV Rechner
Anträge
umgangsrecht hartz iv - Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht
Startseite » Hartz IV News » Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht
Veröffentlicht am 25. Juni 2015 von gegen-hartz.de
Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht
Umgangsrecht: Umgangsberechtigte Väter oder Mütter im Hartz IV Bezug können Kosten der Kinder während der Unterbringungszeit geltend machen. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum ersten Januar 2011
01.06.2011
Die Hartz IV Neuregelung des SGB II brachte eine positive Neuerung beim Umgang mit entfernt lebenden Kinder. Jetzt kann nämlich der Ersatz der Kosten der Kinder (Essen usw.) während der Umgangszeit bei dem für den Umgangsberechtigten bei der Arbeitsagentur geltend gemacht werden. Das Kind hat pro Tag, den es beim Umgangsberechtigten verbringt, Anspruch auf den anteiligen Regelsatz am Sozialgeld. Ein Tag ist erreicht, wenn sich das Kind mehr als 12 Stunden beim Umgangsberechtigten aufhält. Erfolgt die Abholung also nach 12:00 Uhr (mittags) oder das Zurückbringen vor 12:00 Uhr (mittags), besteht für diesen Tag kein Anspruch des Kindes auf Grundsicherung nach dem SGB II. Beispiel: Das Kind ist 6 Jahre alt und hält sich alle vier Wochen von Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 17:00 Uhr beim Vater auf. Der Vater ist Hartz-IV-Empfänger.
Nicht Du müsstest dafür aufkommen, sondern das Jobcenter.
gegen Hartz-Logo
Suche nach:
Bescheid prüfen
Hartz IV Rechner
Anträge
umgangsrecht hartz iv - Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht
Startseite » Hartz IV News » Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht
Veröffentlicht am 25. Juni 2015 von gegen-hartz.de
Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht
Umgangsrecht: Umgangsberechtigte Väter oder Mütter im Hartz IV Bezug können Kosten der Kinder während der Unterbringungszeit geltend machen. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum ersten Januar 2011
01.06.2011
Die Hartz IV Neuregelung des SGB II brachte eine positive Neuerung beim Umgang mit entfernt lebenden Kinder. Jetzt kann nämlich der Ersatz der Kosten der Kinder (Essen usw.) während der Umgangszeit bei dem für den Umgangsberechtigten bei der Arbeitsagentur geltend gemacht werden. Das Kind hat pro Tag, den es beim Umgangsberechtigten verbringt, Anspruch auf den anteiligen Regelsatz am Sozialgeld. Ein Tag ist erreicht, wenn sich das Kind mehr als 12 Stunden beim Umgangsberechtigten aufhält. Erfolgt die Abholung also nach 12:00 Uhr (mittags) oder das Zurückbringen vor 12:00 Uhr (mittags), besteht für diesen Tag kein Anspruch des Kindes auf Grundsicherung nach dem SGB II. Beispiel: Das Kind ist 6 Jahre alt und hält sich alle vier Wochen von Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 17:00 Uhr beim Vater auf. Der Vater ist Hartz-IV-Empfänger.
16.03.2018 15:27
Nein steht ihm nicht zu und soweit ich weiß kannst du auch verlangen, dass er sich zur Hälfte an den Kitakosten zusätzlich zum Unterhalt beteiligt.
16.03.2018 15:32
Steht ihm nicht zu.
Im gegeteil, da er Unterhaltsspflichtig ist, wird sogar die Hälfte des kindergeldes an den unterhalt angerechnet.
Im gegeteil, da er Unterhaltsspflichtig ist, wird sogar die Hälfte des kindergeldes an den unterhalt angerechnet.
16.03.2018 15:37
Natürlich nicht.
Das Kindergeld wird im zur Hälfte ja auch gutgeschrieben, darum mindert sich der Unterhalt den er zahlen müsste.
Du kannst ihm ja mal die Rechnung aufmachen was die Kinder tatsächlich Kosten und das mit Kindergeld und Unterhalts/Vorschuss nicht abgedeckt ist.
Das Kindergeld wird im zur Hälfte ja auch gutgeschrieben, darum mindert sich der Unterhalt den er zahlen müsste.
Du kannst ihm ja mal die Rechnung aufmachen was die Kinder tatsächlich Kosten und das mit Kindergeld und Unterhalts/Vorschuss nicht abgedeckt ist.
17.03.2018 10:52
Wenn er Unterhalt Zahlen würde, würde das gleich davon abgezogen werden. Soviel weiß ich, aber am besten du fragst deinen Anwalt
17.03.2018 13:30
Wenn er Geld fuer die tage moechte,muss er nur zum amt.du musst ihm dann regelmäßig schriftlich geben,wann die kids da waren und dann bekommt er pro Tag 9 eur.
Du musst ihm soweit ich weiss nichts zahlen.
Du musst ihm soweit ich weiss nichts zahlen.
- Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt