Veränderung des Unterhaltes wenn ...
11.07.2021 20:19
Guten Abend
Mein Exmann und ich sind geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Diese leben bei mir und ich bekomme für beide Unterhalt. Dies ist mit einem Unterhalts Titel "gesichert".
Mein Exmann hat eine neue Freundin und lebt mit deren Kind zusammen.
Frage: Was würde sich am Unterhalt zu unseren gemeinsamen Kindern ändern ,wenn er mit seiner neuen Freundin ein Kind bekommt?
LG
Mein Exmann und ich sind geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Diese leben bei mir und ich bekomme für beide Unterhalt. Dies ist mit einem Unterhalts Titel "gesichert".
Mein Exmann hat eine neue Freundin und lebt mit deren Kind zusammen.
Frage: Was würde sich am Unterhalt zu unseren gemeinsamen Kindern ändern ,wenn er mit seiner neuen Freundin ein Kind bekommt?
LG
11.07.2021 20:33
Die älteren haben Vorrang bzw wird nachher aufgeteilt so wurde uns das mitgeteilt
11.07.2021 20:36
Zitat von Bad_but_nice:
Die älteren haben Vorrang bzw wird nachher aufgeteilt so wurde uns das mitgeteilt
Danke dir.
Das Thema ist bei meiner Freundin und mir aufgekommen. Habe mir da nie Gedanken drüber gemacht. Das was ich im Internet finde ist immer gepaart mit Unterhalt für die Mutter aber das ist bei uns nicht der Fall.
Denn wenn mein Exmann ein Kind mit seiner neuen Freundin bekommt und weiterhin mit ihr zusammen lebt ...
Dann müsste sich doch nix für unsere gemeinsamen Kinder ändern
11.07.2021 20:42
Ich denke es kommt auf den Inhalt/Wortlaut des Titels an.
Sollte er nochmal ein Kind bekommen ist er auch ihm Unterhaltspflichtig. Ohne es genau zu wissen denke ich schon, das sich je nach seinem Einkommen da was für deine Kinder ändern kann. Er hat ja dann 3 statt 2 unterhaltspflichtige Kinder und wenn da sein Selbstbehalt mit rein spielt kann einfach sein das er weniger Unterhalt zahlen muss. Durch 3 teilt es sich eben anders als durch 2.
Sollte er nochmal ein Kind bekommen ist er auch ihm Unterhaltspflichtig. Ohne es genau zu wissen denke ich schon, das sich je nach seinem Einkommen da was für deine Kinder ändern kann. Er hat ja dann 3 statt 2 unterhaltspflichtige Kinder und wenn da sein Selbstbehalt mit rein spielt kann einfach sein das er weniger Unterhalt zahlen muss. Durch 3 teilt es sich eben anders als durch 2.
11.07.2021 20:45
Zitat von nilou:
Ich denke es kommt auf den Inhalt/Wortlaut des Titels an.
Sollte er nochmal ein Kind bekommen ist er auch ihm Unterhaltspflichtig. Ohne es genau zu wissen denke ich schon, das sich je nach seinem Einkommen da was für deine Kinder ändern kann. Er hat ja dann 3 statt 2 unterhaltspflichtige Kinder und wenn da sein Selbstbehalt mit rein spielt kann einfach sein das er weniger Unterhalt zahlen muss. Durch 3 teilt es sich eben anders als durch 2.
Ich verstehe nur nicht, wie es sich so verhalten kann wenn Kind 3 (mit seiner neuen Freundin) bei ihm lebt. Ich dachte Unterhalt fällt nur bei getrennt lebenden Kindern an.
11.07.2021 20:46
Zitat von nilou:
Ich denke es kommt auf den Inhalt/Wortlaut des Titels an.
Sollte er nochmal ein Kind bekommen ist er auch ihm Unterhaltspflichtig. Ohne es genau zu wissen denke ich schon, das sich je nach seinem Einkommen da was für deine Kinder ändern kann. Er hat ja dann 3 statt 2 unterhaltspflichtige Kinder und wenn da sein Selbstbehalt mit rein spielt kann einfach sein das er weniger Unterhalt zahlen muss. Durch 3 teilt es sich eben anders als durch 2.
Lies mal hier nach:
https://www.zurecht.de/familienrecht/unterhalt/unt erhaltsaenderung/
Insbesondere:
„Grundsätzlich muss erst einmal die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Zu diesem Zweck wird von dessen gesamten Einkommen der Selbstbehalt abgezogen. Wenn es um den Unterhalt für minderjährige Kinder geht, sind diese allesamt gleichrangig, so dass das für Kindesunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen unter ihnen aufgeteilt wird. Folglich kann der gezahlte Unterhalt deutlich sinken, wenn neue Kinder hinzukommen.“
11.07.2021 20:48
Zitat von Wolkenlicht:
Zitat von nilou:
Ich denke es kommt auf den Inhalt/Wortlaut des Titels an.
Sollte er nochmal ein Kind bekommen ist er auch ihm Unterhaltspflichtig. Ohne es genau zu wissen denke ich schon, das sich je nach seinem Einkommen da was für deine Kinder ändern kann. Er hat ja dann 3 statt 2 unterhaltspflichtige Kinder und wenn da sein Selbstbehalt mit rein spielt kann einfach sein das er weniger Unterhalt zahlen muss. Durch 3 teilt es sich eben anders als durch 2.
Ich verstehe nur nicht, wie es sich so verhalten kann wenn Kind 3 (mit seiner neuen Freundin) bei ihm lebt. Ich dachte Unterhalt fällt nur bei getrennt lebenden Kindern an.
Auch wenn man zusammenlebt zahlt er ja quasi „barunterhalt“ indem er sich an den Kosten wie Windel, essen etc. beteiligt. Würde er dies nicht tun würde ich der Freundin empfehlen dies einzufordern.
11.07.2021 20:49
Zitat von nilou:
Zitat von nilou:
Ich denke es kommt auf den Inhalt/Wortlaut des Titels an.
Sollte er nochmal ein Kind bekommen ist er auch ihm Unterhaltspflichtig. Ohne es genau zu wissen denke ich schon, das sich je nach seinem Einkommen da was für deine Kinder ändern kann. Er hat ja dann 3 statt 2 unterhaltspflichtige Kinder und wenn da sein Selbstbehalt mit rein spielt kann einfach sein das er weniger Unterhalt zahlen muss. Durch 3 teilt es sich eben anders als durch 2.
Lies mal hier nach:
https://www.zurecht.de/familienrecht/unterhalt/unt erhaltsaenderung/
Insbesondere:
„Grundsätzlich muss erst einmal die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Zu diesem Zweck wird von dessen gesamten Einkommen der Selbstbehalt abgezogen. Wenn es um den Unterhalt für minderjährige Kinder geht, sind diese allesamt gleichrangig, so dass das für Kindesunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen unter ihnen aufgeteilt wird. Folglich kann der gezahlte Unterhalt deutlich sinken, wenn neue Kinder hinzukommen.“
Vielen Dank
11.07.2021 20:51
Zitat von nilou:
Zitat von Wolkenlicht:
Zitat von nilou:
Ich denke es kommt auf den Inhalt/Wortlaut des Titels an.
Sollte er nochmal ein Kind bekommen ist er auch ihm Unterhaltspflichtig. Ohne es genau zu wissen denke ich schon, das sich je nach seinem Einkommen da was für deine Kinder ändern kann. Er hat ja dann 3 statt 2 unterhaltspflichtige Kinder und wenn da sein Selbstbehalt mit rein spielt kann einfach sein das er weniger Unterhalt zahlen muss. Durch 3 teilt es sich eben anders als durch 2.
Ich verstehe nur nicht, wie es sich so verhalten kann wenn Kind 3 (mit seiner neuen Freundin) bei ihm lebt. Ich dachte Unterhalt fällt nur bei getrennt lebenden Kindern an.
Auch wenn man zusammenlebt zahlt er ja quasi „barunterhalt“ indem er sich an den Kosten wie Windel, essen etc. beteiligt. Würde er dies nicht tun würde ich der Freundin empfehlen dies einzufordern.
So hab ich das noch gar nicht betrachtet aber klingt plausibel.
Ich habe mit meinem jetzigen Partner eine gemeinsames Kind. Windeln etc zahle ich. Aber die Kosten für die Krippe werden wir uns teilen.
13.07.2021 07:47
Zitat von Wolkenlicht:
Guten Abend
Mein Exmann und ich sind geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Diese leben bei mir und ich bekomme für beide Unterhalt. Dies ist mit einem Unterhalts Titel "gesichert".
Mein Exmann hat eine neue Freundin und lebt mit deren Kind zusammen.
Frage: Was würde sich am Unterhalt zu unseren gemeinsamen Kindern ändern ,wenn er mit seiner neuen Freundin ein Kind bekommt?
LG
Da ändert sich nichts . Wenn der Unterhalt für sein neues Kind dann nicht gedeckt werden kann durch ihn dann kann er für das Kind was bei ihm lebt Wohngeld etc. beantragen .
13.07.2021 08:25
Zitat von Ronja2014:
Zitat von Wolkenlicht:
Guten Abend
Mein Exmann und ich sind geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Diese leben bei mir und ich bekomme für beide Unterhalt. Dies ist mit einem Unterhalts Titel "gesichert".
Mein Exmann hat eine neue Freundin und lebt mit deren Kind zusammen.
Frage: Was würde sich am Unterhalt zu unseren gemeinsamen Kindern ändern ,wenn er mit seiner neuen Freundin ein Kind bekommt?
LG
Da ändert sich nichts . Wenn der Unterhalt für sein neues Kind dann nicht gedeckt werden kann durch ihn dann kann er für das Kind was bei ihm lebt Wohngeld etc. beantragen .
Das stimmt so pauschal nicht. Er kann den Unterhalt neu berechnen lassen.
13.07.2021 15:11
Zitat von nilou:
Zitat von Ronja2014:
Zitat von Wolkenlicht:
Guten Abend
Mein Exmann und ich sind geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Diese leben bei mir und ich bekomme für beide Unterhalt. Dies ist mit einem Unterhalts Titel "gesichert".
Mein Exmann hat eine neue Freundin und lebt mit deren Kind zusammen.
Frage: Was würde sich am Unterhalt zu unseren gemeinsamen Kindern ändern ,wenn er mit seiner neuen Freundin ein Kind bekommt?
LG
Da ändert sich nichts . Wenn der Unterhalt für sein neues Kind dann nicht gedeckt werden kann durch ihn dann kann er für das Kind was bei ihm lebt Wohngeld etc. beantragen .
Das stimmt so pauschal nicht. Er kann den Unterhalt neu berechnen lassen.
Ja genau kann er natürlich tun . Wenn er genug verdient ist ja ok wenn nicht wird er für das Kind was bei ihm wohnt Wohngeld beantragen müssen damit er für die anderen beiden den mindestunterhalt zahlen kann wenn er natürlich viel mehr als den mindestunterhalt zahlt wird man den Unterhalt für die anderen beiden bis Max. Auf den mindestunterhalt kürzen können und somit dann auf 3 Kinder aufteilen
13.07.2021 16:10
Zitat von Ronja2014:
Zitat von nilou:
Zitat von Ronja2014:
Zitat von Wolkenlicht:
Guten Abend
Mein Exmann und ich sind geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Diese leben bei mir und ich bekomme für beide Unterhalt. Dies ist mit einem Unterhalts Titel "gesichert".
Mein Exmann hat eine neue Freundin und lebt mit deren Kind zusammen.
Frage: Was würde sich am Unterhalt zu unseren gemeinsamen Kindern ändern ,wenn er mit seiner neuen Freundin ein Kind bekommt?
LG
Da ändert sich nichts . Wenn der Unterhalt für sein neues Kind dann nicht gedeckt werden kann durch ihn dann kann er für das Kind was bei ihm lebt Wohngeld etc. beantragen .
Das stimmt so pauschal nicht. Er kann den Unterhalt neu berechnen lassen.
Ja genau kann er natürlich tun . Wenn er genug verdient ist ja ok wenn nicht wird er für das Kind was bei ihm wohnt Wohngeld beantragen müssen damit er für die anderen beiden den mindestunterhalt zahlen kann wenn er natürlich viel mehr als den mindestunterhalt zahlt wird man den Unterhalt für die anderen beiden bis Max. Auf den mindestunterhalt kürzen können und somit dann auf 3 Kinder aufteilen
Alle Kinder sind gleichberechtigt. Wohngeld ist nicht dazu da den Mindestunterhalt für Kinder zahlen zu können. Wenn die Wohngeldvoraussetzungen nicht erfüllt sind bekommt er es nicht. Hier kommt eher Kinderzuschlag in Betracht.
13.07.2021 17:15
Wenn er nicht genug für 3 hat bekommen deinen Kinder den Unterhalt gekürzt.nix mit dir großen gehen vor.. Es wird durch 3 geteilt entsprechend der Altersstufen. Sollte er dann so wenig haben das es unter dem Wert des Unterhalt Vorschuss rutscht kannst du für den Rest Unterhalt Vorschuss beantragen ansonsten musst du mit der Kürzung leben.
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