Vaterschaftsanerkennung / Frage
13.02.2019 20:06
Guten Abend ihr Lieben
Ich hoffe ich habe dieses Thema in der richtigen Rubrik eröffnet , wenn nicht bitte ich diesen zu verschieben
Zu meiner Frage :
Mein Partner und ich möchte noch vor der Geburt unserer gemeinsamen Tochter die Vaterschaft anerkennen lassen. Was genau wir dazu alles benötigen, wissen wir. Allerdings erschließt sich mir eines nicht so richtig
Ich war bereits einmal verheiratet und wurde 2015 geschieden. Benötige ich trotzdem das Scheidungsurteil ? Ist dieses ehemalige Ehe noch relevant? Das Urteil habe ich nicht, da mein ex Mann mir nie meine Papiere zurück gegeben hat. Ich müsste es also erstmal bei Gericht anfordern.
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank fürs Lesen und einen schönen Abend
Kugelfischli
Ich hoffe ich habe dieses Thema in der richtigen Rubrik eröffnet , wenn nicht bitte ich diesen zu verschieben
Zu meiner Frage :
Mein Partner und ich möchte noch vor der Geburt unserer gemeinsamen Tochter die Vaterschaft anerkennen lassen. Was genau wir dazu alles benötigen, wissen wir. Allerdings erschließt sich mir eines nicht so richtig
Ich war bereits einmal verheiratet und wurde 2015 geschieden. Benötige ich trotzdem das Scheidungsurteil ? Ist dieses ehemalige Ehe noch relevant? Das Urteil habe ich nicht, da mein ex Mann mir nie meine Papiere zurück gegeben hat. Ich müsste es also erstmal bei Gericht anfordern.
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank fürs Lesen und einen schönen Abend
Kugelfischli
13.02.2019 20:17
Zitat von Bauernschnitte:
Nein, brauchst Du nicht.
Super, ich danke dir
13.02.2019 20:20
Haben wir auch vor 4 Monaten machen lassen.
Brauchten wir auch nicht
Brauchten wir auch nicht
13.02.2019 20:51
Wenn du dort anrufst, um einen Termin zu machen, wird dir auch noch gesagt was du brauchst
14.02.2019 14:18
Also ich brauchte zur Anmeldung nach der Geburt eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit dem Scheidungsvermerk.
Dafür musste ich zu dem Standesamt der damaligen Eheschließung. Das ging schnell und einfach und du müsstest dich nicht mit deinem Ex-Mann auseinandersetzen.
Dafür musste ich zu dem Standesamt der damaligen Eheschließung. Das ging schnell und einfach und du müsstest dich nicht mit deinem Ex-Mann auseinandersetzen.
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