Vaterschaftsanerkennung
27.10.2019 20:52
Guten Abend!
Ich bin noch verheiratet (im offiziellen Trenungsjahr) und schwanger von meinem Freund. Mein Nochmann weiß Bescheid und zwischen uns ist alles geklärt soweit. Jetzt würde ich gern meinen Freund schon vor Geburt als Vater eintragen lassen. Meine Probleme sind nun:
Auf dem Merkblatt des hiesigen KH steht, ich müsse zum Zeitpunkt der Geburt des Babys bereits die Scheidung eingetragen haben. Das hieße ja aber, dass ich die Vaterschaft auch erst dann und nicht jetzt schon regeln könnte?
Außerdem wohnen mein Nochmann, ich und mein Freund in drei verschiedenen Städten (jede mit eigenem JA). Müssen wir zwingend irgendwo zusammen auflaufen oder kann z.b. mein Nochman einfach nur das Formular unterschreiben mit Ausweiskopie oder so? Oder dass vllt. jeder zu seinem JA geht und die entsprechende Erklärung abgibt?
Ich rufe morgen beim JA an, aber vllt. kann mich hier ja auch schonmal jemand aufklären.
Ich bin noch verheiratet (im offiziellen Trenungsjahr) und schwanger von meinem Freund. Mein Nochmann weiß Bescheid und zwischen uns ist alles geklärt soweit. Jetzt würde ich gern meinen Freund schon vor Geburt als Vater eintragen lassen. Meine Probleme sind nun:
Auf dem Merkblatt des hiesigen KH steht, ich müsse zum Zeitpunkt der Geburt des Babys bereits die Scheidung eingetragen haben. Das hieße ja aber, dass ich die Vaterschaft auch erst dann und nicht jetzt schon regeln könnte?
Außerdem wohnen mein Nochmann, ich und mein Freund in drei verschiedenen Städten (jede mit eigenem JA). Müssen wir zwingend irgendwo zusammen auflaufen oder kann z.b. mein Nochman einfach nur das Formular unterschreiben mit Ausweiskopie oder so? Oder dass vllt. jeder zu seinem JA geht und die entsprechende Erklärung abgibt?
Ich rufe morgen beim JA an, aber vllt. kann mich hier ja auch schonmal jemand aufklären.
27.10.2019 21:14
Hallöchen. Genau diesen Fall hatte ich 2017/2018 und kann dir also helfen
Also. Wichtig ist, dass die Scheidung "anhängig" ist (dh auf gut Deutsch eingereicht") bevor das Baby auf der Welt ist. Dann gehst du zum Standesamt und füllst das Formular aus, dass du bestätigst, dass dein Nochehemann nicht der Vater ist. Am besten kommt der jetzige Vater mit und er gibt auch seine Daten an und seine Unterschrift (dann muss er dafür mal Urlaub nehmen... Ist ja wichtig). Dein Nochehemann unterschreibt selbiges Formular bei seinem Standesamt vor Ort.
Aber: die korrekte Vaterschaft wird erst rechtskräftig wenn die Scheidung durch ist...was ja gerne mal dauern kann... In unserem Fall wurde unsere Tochter im Januar 2018 geboren. Da ich ja noch nicht geschieden war, bekam sie meinen Ehenamen und der Exmann stand als Vater in der Geburtsurkunde. Im Juni 2018 wurde die Scheidung rechtskräftig, ich nahm meinen Mädchennamen wieder an, den bekam meine Tochter auch und wir bekommen eine neue Geburtsurkunde, wo der tatsächliche Vater auch eingetragen war. Die alte ist somit ungültig.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Also. Wichtig ist, dass die Scheidung "anhängig" ist (dh auf gut Deutsch eingereicht") bevor das Baby auf der Welt ist. Dann gehst du zum Standesamt und füllst das Formular aus, dass du bestätigst, dass dein Nochehemann nicht der Vater ist. Am besten kommt der jetzige Vater mit und er gibt auch seine Daten an und seine Unterschrift (dann muss er dafür mal Urlaub nehmen... Ist ja wichtig). Dein Nochehemann unterschreibt selbiges Formular bei seinem Standesamt vor Ort.
Aber: die korrekte Vaterschaft wird erst rechtskräftig wenn die Scheidung durch ist...was ja gerne mal dauern kann... In unserem Fall wurde unsere Tochter im Januar 2018 geboren. Da ich ja noch nicht geschieden war, bekam sie meinen Ehenamen und der Exmann stand als Vater in der Geburtsurkunde. Im Juni 2018 wurde die Scheidung rechtskräftig, ich nahm meinen Mädchennamen wieder an, den bekam meine Tochter auch und wir bekommen eine neue Geburtsurkunde, wo der tatsächliche Vater auch eingetragen war. Die alte ist somit ungültig.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
27.10.2019 21:26
PS. Da mein Exmann bei seinem Standesamt das Formular ausfüllen konnte, geht es sicherlich auch, wenn dein jetziger Freund es bei seinem Standesamt bestätigt, aber da würde ich mal direkt bei deinem Standesamt nachfragen und am besten direkt einen Termin machen. Man muss nämlich ein paar Dokumente haben und das kann sie/er dir dann genau sagen, damit es zügig und ordentlich über die Bühne geht.
So kompliziert diese Angelegenheit auch zu sein scheint, verlief es mit den Standesbeamten wunderbar. Die Kommunikation lief bei dem Standesamt von meinem Exmann über Email (ich musste ihm auch irgendwas schicken, ich glaube meine Geburtsurkunde oder sowas).
Ich hoffe, bei dir wird es auch so problemlos.
So kompliziert diese Angelegenheit auch zu sein scheint, verlief es mit den Standesbeamten wunderbar. Die Kommunikation lief bei dem Standesamt von meinem Exmann über Email (ich musste ihm auch irgendwas schicken, ich glaube meine Geburtsurkunde oder sowas).
Ich hoffe, bei dir wird es auch so problemlos.
27.10.2019 22:27
Zitat von Lealein:
Hallöchen. Genau diesen Fall hatte ich 2017/2018 und kann dir also helfen
Also. Wichtig ist, dass die Scheidung "anhängig" ist (dh auf gut Deutsch eingereicht") bevor das Baby auf der Welt ist. Dann gehst du zum Standesamt und füllst das Formular aus, dass du bestätigst, dass dein Nochehemann nicht der Vater ist. Am besten kommt der jetzige Vater mit und er gibt auch seine Daten an und seine Unterschrift (dann muss er dafür mal Urlaub nehmen... Ist ja wichtig). Dein Nochehemann unterschreibt selbiges Formular bei seinem Standesamt vor Ort.
Aber: die korrekte Vaterschaft wird erst rechtskräftig wenn die Scheidung durch ist...was ja gerne mal dauern kann... In unserem Fall wurde unsere Tochter im Januar 2018 geboren. Da ich ja noch nicht geschieden war, bekam sie meinen Ehenamen und der Exmann stand als Vater in der Geburtsurkunde. Im Juni 2018 wurde die Scheidung rechtskräftig, ich nahm meinen Mädchennamen wieder an, den bekam meine Tochter auch und wir bekommen eine neue Geburtsurkunde, wo der tatsächliche Vater auch eingetragen war. Die alte ist somit ungültig.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Es wird ein Mann als Vater eingetragen, obwohl man weiß, dass es ein anderer ist, nur weil man mit dem Mann noch verheiratet ist? Deutsche Bürokratie auf dem Höhepunkt
27.10.2019 22:32
Zitat von juuLes:
Zitat von Lealein:
Hallöchen. Genau diesen Fall hatte ich 2017/2018 und kann dir also helfen
Also. Wichtig ist, dass die Scheidung "anhängig" ist (dh auf gut Deutsch eingereicht") bevor das Baby auf der Welt ist. Dann gehst du zum Standesamt und füllst das Formular aus, dass du bestätigst, dass dein Nochehemann nicht der Vater ist. Am besten kommt der jetzige Vater mit und er gibt auch seine Daten an und seine Unterschrift (dann muss er dafür mal Urlaub nehmen... Ist ja wichtig). Dein Nochehemann unterschreibt selbiges Formular bei seinem Standesamt vor Ort.
Aber: die korrekte Vaterschaft wird erst rechtskräftig wenn die Scheidung durch ist...was ja gerne mal dauern kann... In unserem Fall wurde unsere Tochter im Januar 2018 geboren. Da ich ja noch nicht geschieden war, bekam sie meinen Ehenamen und der Exmann stand als Vater in der Geburtsurkunde. Im Juni 2018 wurde die Scheidung rechtskräftig, ich nahm meinen Mädchennamen wieder an, den bekam meine Tochter auch und wir bekommen eine neue Geburtsurkunde, wo der tatsächliche Vater auch eingetragen war. Die alte ist somit ungültig.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Es wird ein Mann als Vater eingetragen, obwohl man weiß, dass es ein anderer ist, nur weil man mit dem Mann noch verheiratet ist? Deutsche Bürokratie auf dem Höhepunkt
Ja. Total verrückt eigentlich. wenn man sich drum kümmert, ist es ja aber alles halb so wild
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