Vater möchte Eigentum von Kind nicht hergeben
09.08.2024 19:10
Hallo ihr Lieben,
da ich hier gerade einen extrem verzweifelten 9 Jährigen sitzen habe, hoffe ich hier auf Tipps oder Infos zur rechtlichen Situation.
Der Vater und ich sind seit gut 8 Jahren getrennt. Bis Ende letzten Jahres war das Kind alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag beim Vater. Aktuell ( seit 6 Monaten) finden nur begleitete Umgänge und telefonischer Kontakt statt auf bisher nicht absehbare Zeit, da noch Verfahren laufen.
Das Kind hat beim Vater noch einiges an Spielsachen, die ihm persönlich am Herzen liegen.
Besonders geht es ihm um seine Pokemonkarten Sammlung.
Diese ist recht umfangreich. Teils hat er sich die Karten selbst gekauft von Taschen- und Geburtstagsgeld, Teils sind Karten dabei die Ich, meine Familie und seine Freunde geschenkt haben und Teils welche die der Vater und dessen Familie geschenkt haben.
Der Vater " verwaltet " diese Sammlung für ihn und bestimmt darüber, was er damit darf. Er darf keine Karten tauschen, nicht damit spielen. Er darf sie nur anschauen.
Dem Kind geht das gegen den Strich. Es möchte seine Sammlung haben und zwar nicht beim Vater, den es am liebsten gerade gar nicht sehen möchte, sondern hier bei sich.
Er hat das dem Vater erklärt. Der sagt: kriegst du wenn du 18 bist, unterstellt ICH würde diese Karten haben wollen , sagt das Kind würde die Karten eh nur verlieren oder kaputt machen und nimmt ihn absolut nicht ernst.
Das Kind hatte das sogar bei der zuständigen Sachbearbeiterin vom Jugendamt angesprochen und sie meinte nur das sei schon ok so.
Er wird nirgendwo ernst genommen und ich finde das ganz schlimm.
Gerade hat er wieder mit seinem Vater telefoniert nach den Karten gefragt. Das ganze endete in Tränen, weil sein Vater ihm letztlich das Wort abschnitt und meinte er will jetzt nicht mehr mit ihm reden sondern mit dem Bruder.
Meine Frage ist, wie ist das rechtlich?
Die Sammlung gehört ja dem Kind, da es die Karten geschenkt bekam. Wenn es diese unbedingt haben möchte, darf der Vater sie ihm verweigern? Können wir bzw das Kind auf Herausgabe bestehen? Gibt es da rechtlich eine Grundlage auf die man sich berufen könnte?
Vielen Dank für Tipps und Infos schonmal
da ich hier gerade einen extrem verzweifelten 9 Jährigen sitzen habe, hoffe ich hier auf Tipps oder Infos zur rechtlichen Situation.
Der Vater und ich sind seit gut 8 Jahren getrennt. Bis Ende letzten Jahres war das Kind alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag beim Vater. Aktuell ( seit 6 Monaten) finden nur begleitete Umgänge und telefonischer Kontakt statt auf bisher nicht absehbare Zeit, da noch Verfahren laufen.
Das Kind hat beim Vater noch einiges an Spielsachen, die ihm persönlich am Herzen liegen.
Besonders geht es ihm um seine Pokemonkarten Sammlung.
Diese ist recht umfangreich. Teils hat er sich die Karten selbst gekauft von Taschen- und Geburtstagsgeld, Teils sind Karten dabei die Ich, meine Familie und seine Freunde geschenkt haben und Teils welche die der Vater und dessen Familie geschenkt haben.
Der Vater " verwaltet " diese Sammlung für ihn und bestimmt darüber, was er damit darf. Er darf keine Karten tauschen, nicht damit spielen. Er darf sie nur anschauen.
Dem Kind geht das gegen den Strich. Es möchte seine Sammlung haben und zwar nicht beim Vater, den es am liebsten gerade gar nicht sehen möchte, sondern hier bei sich.
Er hat das dem Vater erklärt. Der sagt: kriegst du wenn du 18 bist, unterstellt ICH würde diese Karten haben wollen , sagt das Kind würde die Karten eh nur verlieren oder kaputt machen und nimmt ihn absolut nicht ernst.
Das Kind hatte das sogar bei der zuständigen Sachbearbeiterin vom Jugendamt angesprochen und sie meinte nur das sei schon ok so.
Er wird nirgendwo ernst genommen und ich finde das ganz schlimm.
Gerade hat er wieder mit seinem Vater telefoniert nach den Karten gefragt. Das ganze endete in Tränen, weil sein Vater ihm letztlich das Wort abschnitt und meinte er will jetzt nicht mehr mit ihm reden sondern mit dem Bruder.
Meine Frage ist, wie ist das rechtlich?
Die Sammlung gehört ja dem Kind, da es die Karten geschenkt bekam. Wenn es diese unbedingt haben möchte, darf der Vater sie ihm verweigern? Können wir bzw das Kind auf Herausgabe bestehen? Gibt es da rechtlich eine Grundlage auf die man sich berufen könnte?
Vielen Dank für Tipps und Infos schonmal
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Privatsphäre meines Kindes
09.08.2024 20:31
Hallo, ganz ehrlich, ich habe keine Ahnung. Aber ich selbst wohne in einem kleineren Ort und würde es da tatsächlich letztendlich über die Polizei versuchen, wenn der Vater sich quer stellt. Ob sie helfen dürfen/können, keine Ahnung.
09.08.2024 21:17
Zitat von FräuleinS:So würd ich es auch machen, ich würd als Junge da in die Wache spazieren und eiskalt fragen ob sie mir da helfen können.
Hallo, ganz ehrlich, ich habe keine Ahnung. Aber ich selbst wohne in einem kleineren Ort und würde es da tatsächlich letztendlich über die Polizei versuchen, wenn der Vater sich quer stellt. Ob sie helfen dürfen/können, keine Ahnung.
Ist das nicht Unterschlagung vom Vater?
09.08.2024 21:42
Die Sachen gehören dem Kind, was es damit macht entscheidet es grundsätzlich erstmal selbst.
Tatsächlich sind einige der Pokemon-Karten doch ein bisschen was wert (aus den sets der ersten Generation von 1999 4-5-stellige summen bei gutem Zustand - ich gehe aber nicht davon aus das SOLCHE Wertvollen dabei sind, aber vielleicht welche die 30-50€ wert haben aktuell) und natürlich könnten sie im wert steigen bis zur Volljährigkeit eures Sohnes, inwieweit man das als Kapitalanlage verstehen kann ist aber fraglich, da es ja immernoch sammelobjekte bzw. in erster Linie Spielkarten sind.
Letztendlich würde ich auch mal bei der örtlichen Polizeiwache nachfragen. Frist zur herausgabe setzen, schlimmstenfalls anzeige.
Tatsächlich sind einige der Pokemon-Karten doch ein bisschen was wert (aus den sets der ersten Generation von 1999 4-5-stellige summen bei gutem Zustand - ich gehe aber nicht davon aus das SOLCHE Wertvollen dabei sind, aber vielleicht welche die 30-50€ wert haben aktuell) und natürlich könnten sie im wert steigen bis zur Volljährigkeit eures Sohnes, inwieweit man das als Kapitalanlage verstehen kann ist aber fraglich, da es ja immernoch sammelobjekte bzw. in erster Linie Spielkarten sind.
Letztendlich würde ich auch mal bei der örtlichen Polizeiwache nachfragen. Frist zur herausgabe setzen, schlimmstenfalls anzeige.
09.08.2024 22:05
Nein, aus den ersten Generationen sind keine dabei.
Er hat schon auch ein paar seltene, die was zwischen 20-50£ wert sind.
Sein Vater argumentiert tatsächlich mit, dass es eine Wertanlage sei für die Zukunft.
Das Kind ist da allerdings selbst sehr interessiert und recherchiert selbstständig Preise und Seltenheit. Ich traue ihm durchaus zu, Karten nicht unter wert wegzutauschen bzw seltene gar nicht erst herzutauschen.
Und selbst wenn doch... Es sind doch seine!
Ja bei der Polizei nachfragen können wir mal. Die kennen ihn und uns inzwischen auch schon
Ich wünschte einfach es würde endlich mal Ruhe reinkommen
Er hat schon auch ein paar seltene, die was zwischen 20-50£ wert sind.
Sein Vater argumentiert tatsächlich mit, dass es eine Wertanlage sei für die Zukunft.
Das Kind ist da allerdings selbst sehr interessiert und recherchiert selbstständig Preise und Seltenheit. Ich traue ihm durchaus zu, Karten nicht unter wert wegzutauschen bzw seltene gar nicht erst herzutauschen.
Und selbst wenn doch... Es sind doch seine!
Ja bei der Polizei nachfragen können wir mal. Die kennen ihn und uns inzwischen auch schon
Ich wünschte einfach es würde endlich mal Ruhe reinkommen
10.08.2024 22:19
Ich weiß ja nicht wies in Deutschland ist, aber ich nehme an, ähnlich wie bei uns in Ö und da ist das mal nix für die Polizei sondern eine privatrechtliche Angelegenheit. Da würd ich mal beim Anwalt nachfragen.
Letztendlich würde ich persönlich mir das alles wsl sparen und mit dem Jungen eine neue Sammlung beginnen.
Letztendlich würde ich persönlich mir das alles wsl sparen und mit dem Jungen eine neue Sammlung beginnen.
11.08.2024 10:36
Zitat von Arielle30:
Ich weiß ja nicht wies in Deutschland ist, aber ich nehme an, ähnlich wie bei uns in Ö und da ist das mal nix für die Polizei sondern eine privatrechtliche Angelegenheit. Da würd ich mal beim Anwalt nachfragen.
Letztendlich würde ich persönlich mir das alles wsl sparen und mit dem Jungen eine neue Sammlung beginnen.
Ja, fie Polizei kann nichts machen.. hatte Mail Kontakt mit unserer Zuständigen Gewaltschutzbeauftragten. Sie meinte auch Anwalt.
Du, das mit der neuen Sammlung machen wir ja schon. Nur trauert er eben SEINEN Karten dort hinterher.
Ihn trifft das wirklich hart.. Ich denke, die Sammlung steht da gerade stellvertretend für viele Verluste. Die Familie vom Vater ( Oma, Tanten, Onkels) haben den Kontakt zu den Kindern abgebrochen, weil die ihnen nicht glauben, was der Vater getan hat.
Es ist einfach furchtbar viel momentan
11.08.2024 13:55
Ich denke, bei euch liegt familiär viel mehr im Argen und der "Kampf" um die Pokemonsammlung ist da nur die Spitze des Eisberges. Klar ist es nicht in Ordnung, wenn der Vater die Karten jetzt nicht herausrückt, aber ganz ehrlich- für das Jugendamt, die Polizei oder einen Anwalt ist das kein Thema und ich verstehe auch, dass die bei so einer "Bagatelle" nicht tätig werden.
Ich würde etwas Zeit verstreichen lassen und dann nochmal mit dem Vater reden, vlt habt ihr jemanden, auf den der Vater hört und der ihm dann gut zuredet.
Ich würde etwas Zeit verstreichen lassen und dann nochmal mit dem Vater reden, vlt habt ihr jemanden, auf den der Vater hört und der ihm dann gut zuredet.
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