Vater hat Tochter wegen Unterhalt verklagt - Gerichtsverhandlung
13.01.2025 14:47
Liebe Mamas,
mein Ex-Freund, der Erzeuger meiner jetzt 15 jährigen Tochter hat sie wegen des Unterhalts verklagt.
Wir sind seit 12 Jahren nicht mehr zusammen, er hat geheiratet, ich habe geheiratet.
Er hat noch zwei weitere Kinder bekommen.
Und letztes Jahr, nachdem er den Unterhalt nicht bezahlt hat, habe ich ihn gefragt, warum. Er hatte erst 1 Jahr (seit 2022) "ordentlich" Unterhalt bezahlt, davor war ich viele Jahre mit 150 Euro oder nichts zufrieden.
Jedenfalls haben wir dann entschieden, dass er sich einen Titel vom Jugendamt besorgt, es notariell beglaubigten lässt und dann bezahlt, was der Notar/Jugendamt bestimmen.
Das hat dann leider nicht mehr funktioniert, und er hat seine Tochter letztes Jahr verklagt, das er zahlungsunfähig sei.
In 2 Wochen haben wir ein Gerichtstermin.
Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt? Meine Tochter ist Gott sei Dank nicht geladen.
Wer kennt das, welche Fragen kommen auf mich zu? Muss ich mich irgendwie vorbereiten?
Wie gesagt, ER hat uns verklagt.
Ich freue mich über eure Hilfe, vielleicht kennt das jemand?
Liebe Grüße Mari
mein Ex-Freund, der Erzeuger meiner jetzt 15 jährigen Tochter hat sie wegen des Unterhalts verklagt.
Wir sind seit 12 Jahren nicht mehr zusammen, er hat geheiratet, ich habe geheiratet.
Er hat noch zwei weitere Kinder bekommen.
Und letztes Jahr, nachdem er den Unterhalt nicht bezahlt hat, habe ich ihn gefragt, warum. Er hatte erst 1 Jahr (seit 2022) "ordentlich" Unterhalt bezahlt, davor war ich viele Jahre mit 150 Euro oder nichts zufrieden.
Jedenfalls haben wir dann entschieden, dass er sich einen Titel vom Jugendamt besorgt, es notariell beglaubigten lässt und dann bezahlt, was der Notar/Jugendamt bestimmen.
Das hat dann leider nicht mehr funktioniert, und er hat seine Tochter letztes Jahr verklagt, das er zahlungsunfähig sei.
In 2 Wochen haben wir ein Gerichtstermin.
Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt? Meine Tochter ist Gott sei Dank nicht geladen.
Wer kennt das, welche Fragen kommen auf mich zu? Muss ich mich irgendwie vorbereiten?
Wie gesagt, ER hat uns verklagt.
Ich freue mich über eure Hilfe, vielleicht kennt das jemand?
Liebe Grüße Mari
13.01.2025 15:11
Ich kann absolut nichts dazu beitragen, aber ich drück euch die Daumen, dass er nicht so einfach davon kommt. Wie armselig.
Wie sieht das denn aus, eigentlich schuldet er doch euch jede Menge Unterhalt für die letzten Jahre, kannst du das nicht einklagen?
Wie sieht das denn aus, eigentlich schuldet er doch euch jede Menge Unterhalt für die letzten Jahre, kannst du das nicht einklagen?
13.01.2025 16:07
Auf was genau klagt er denn? Auf Abänderung des Unterhaltstitels?
13.01.2025 16:43
Ich versteh nicht, warum der Vater seine 15-jährige Tochter verklagt. Was ist denn sein Ziel?
Ich kenne mich mit rechtlichen Dingen nicht aus. Aber es gibt irgendeine Möglichkeit, dass jetzt auch du ihn verklagst (oder deine Tochter). Für mich wäre denkbar, dass du (oder deine Tochter) ihn auf Unterhalt der letzten Jahre verklagst, in denen du mit nur 150 Euro zufrieden warst. Fragt doch mal euren Rechtsanwalt, ob das sinnvoll wäre.
Uns haben vor sehr vielen Jahren unsere Ex-Nachbarn verklagt. Das war das einzige mal, dass ich vor Gericht stand. Und das auch noch als Beklagte.
Jedenfalls endete das Ganze noch vor der eigentlichen Verhandlung mit einem Vergleich im Gerichtssaal. Der war zwar ziemlich "zu unseren Gunsten", aber im nachhinein würde ich mir so etwas noch mal genau überlegen. Im Nachhinein wäre wohl ein glatter Freispruch besser gewesen (Wir hatten sehr viele Beweise auf unserer Seite).
Ich kenne mich mit rechtlichen Dingen nicht aus. Aber es gibt irgendeine Möglichkeit, dass jetzt auch du ihn verklagst (oder deine Tochter). Für mich wäre denkbar, dass du (oder deine Tochter) ihn auf Unterhalt der letzten Jahre verklagst, in denen du mit nur 150 Euro zufrieden warst. Fragt doch mal euren Rechtsanwalt, ob das sinnvoll wäre.
Uns haben vor sehr vielen Jahren unsere Ex-Nachbarn verklagt. Das war das einzige mal, dass ich vor Gericht stand. Und das auch noch als Beklagte.
Jedenfalls endete das Ganze noch vor der eigentlichen Verhandlung mit einem Vergleich im Gerichtssaal. Der war zwar ziemlich "zu unseren Gunsten", aber im nachhinein würde ich mir so etwas noch mal genau überlegen. Im Nachhinein wäre wohl ein glatter Freispruch besser gewesen (Wir hatten sehr viele Beweise auf unserer Seite).
13.01.2025 20:26
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Na. Wie es wohl schon scheint, bin ich ein bisschen doof. Ich war fast 10 Jahre mit ihm zusammen und weiß, das er nicht mit Geld umgehen kann.
Im Endeffekt begann das alles, nachdem er geheiratet hat und sein 3. Kind zur Welt kam.
Er meinte, das er falsch berechnet wurde und hat von mir eine Neuberechnung verlangt. Meine Beraterin beim Jugendamt sagte, das ist erst 2025 (da sind wie ja nun) wieder möglich, alle 2 Jahre.
Er klagt seine eigene Tochter an, weil er behauptet, entgegen seiner Auskünfte und Einkommensnachweise beim Jugendamt, dass er für seine Erstgeborene keinen Unterhalt zahlen kann. Gar nichts.
Ich finde nur Beiträge, dass die Mutter den nicht zahleneden Vater verklagt, umgekehrt habe ich überhaupt nichts gefunden.
Ich habe irgendwie Angst, dass ich da was falsches sage, oder er gut da steht, wenn ich nichts sage. Ich habe keinen Anwalt, mich begleitet nur die Beraterin vom Jugendamt, die für uns zuständig ist.
Oje, ich dachte, hier hat vielleicht jemand den ein oder anderen Tip.
Im Endeffekt begann das alles, nachdem er geheiratet hat und sein 3. Kind zur Welt kam.
Er meinte, das er falsch berechnet wurde und hat von mir eine Neuberechnung verlangt. Meine Beraterin beim Jugendamt sagte, das ist erst 2025 (da sind wie ja nun) wieder möglich, alle 2 Jahre.
Er klagt seine eigene Tochter an, weil er behauptet, entgegen seiner Auskünfte und Einkommensnachweise beim Jugendamt, dass er für seine Erstgeborene keinen Unterhalt zahlen kann. Gar nichts.
Ich finde nur Beiträge, dass die Mutter den nicht zahleneden Vater verklagt, umgekehrt habe ich überhaupt nichts gefunden.
Ich habe irgendwie Angst, dass ich da was falsches sage, oder er gut da steht, wenn ich nichts sage. Ich habe keinen Anwalt, mich begleitet nur die Beraterin vom Jugendamt, die für uns zuständig ist.
Oje, ich dachte, hier hat vielleicht jemand den ein oder anderen Tip.
14.01.2025 08:32
Das wird eine Abänderungsklage sein.
Denn im Moment ist sein Geld durch den Titel in der im Titel angegeben Höhe pfändbar. Und durch den Titel, falls er wirklich zahlungsunfähig ist, bzw. Er runtergestuft werden möchte muss er klagen.
Die Klage geht also nicht gegen deine Tochter, oder dich direkt, sondern gegen den Titel.
Durch das 3 Kind wird er normalerweise auch um 5 Prozent herunter gestuft.
Wegen dem was davor war, schwierig, Vorschuss geht ja nicht da du verheiratet bist. Alles was vorher war und das du dich damit zufrieden gegeben hast ist ziemlich blöd, wie die Forderung da im Nachgang aussieht weißt ich nicht. Eventuell kann man das auch noch einfordern.. da weiß aber ein Anwalt besser bescheid.
Übrigens berechnen Jugendämter oft sehr nett für Kind und Mutter, und lassen Dinge außen vor, also Anwälte sind da oft etwas mehr drin. Falls es dir zusteht, hol dir einen Beratungsschein, oder bezahle dir ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt.
Denn im Moment ist sein Geld durch den Titel in der im Titel angegeben Höhe pfändbar. Und durch den Titel, falls er wirklich zahlungsunfähig ist, bzw. Er runtergestuft werden möchte muss er klagen.
Die Klage geht also nicht gegen deine Tochter, oder dich direkt, sondern gegen den Titel.
Durch das 3 Kind wird er normalerweise auch um 5 Prozent herunter gestuft.
Wegen dem was davor war, schwierig, Vorschuss geht ja nicht da du verheiratet bist. Alles was vorher war und das du dich damit zufrieden gegeben hast ist ziemlich blöd, wie die Forderung da im Nachgang aussieht weißt ich nicht. Eventuell kann man das auch noch einfordern.. da weiß aber ein Anwalt besser bescheid.
Übrigens berechnen Jugendämter oft sehr nett für Kind und Mutter, und lassen Dinge außen vor, also Anwälte sind da oft etwas mehr drin. Falls es dir zusteht, hol dir einen Beratungsschein, oder bezahle dir ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt.
15.01.2025 12:08
Zuerst mal verklagt er nicht eure Tochter. Wenn dann hat er eine Klage auf Abänderung des aktuell bestehenden Titels eingereicht. Und das ist zuerst mal auch sein gutes Recht wenn er den Titel so nicht mehr bedienen kann. Bis der Titel abgeändert wurde durch ein Gericht oder eben durch deine Einwilligung zur Abänderung beim Jugendamt muss der Titel weiterhin bedient werden, da beißt die Maus kein Faden ab. Heißt also für dich, du musst ihn auffordern die Rückstände zu zahlen, andernfalls geht deinem Kind der Unterhalt verloren.
Und jedes weitere Kind was er bekommen hat, muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden.
Eine Abänderung des Titels wird durch ein Gericht nur abgeändert wenn es mindestens 10% sind die abweichen vom Titel. Ist das weniger, wird die Klage abgewiesen. Und dann sind viele Gerichte, die dann ein Urteil fällen wo der UH Zahler zum 40h Job noch ein Nebenjob machen darf um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Ganz so einfach läuft es für ihn dann auch nicht
Und jedes weitere Kind was er bekommen hat, muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden.
Eine Abänderung des Titels wird durch ein Gericht nur abgeändert wenn es mindestens 10% sind die abweichen vom Titel. Ist das weniger, wird die Klage abgewiesen. Und dann sind viele Gerichte, die dann ein Urteil fällen wo der UH Zahler zum 40h Job noch ein Nebenjob machen darf um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Ganz so einfach läuft es für ihn dann auch nicht
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