Unterhaltsfrage
12.02.2014 17:21
Hallo liebe Mamis.
Entschuldigt die anonym Funktion, aber es gibt hier genug Mädels die gerne mit Steinen werfen und nicht jeder muss meine finanzielle Situation kennen.
Ich habe folgendes Problem.
Zur Zeit beziehe ich Alg2 und habe einen Sohn. Mit dem Kindsvater lebe ich nicht zusammen, wir verstehen uns jedoch gut.
Er geht einer geringfügigen Beschäftigung nach und bekommt ergänzend Alg2. Nun bekam ich ein schreiben vom Jobcenter das ich Unterhaltsvorschuss beantragen soll.
Da Unterhaltsvorschuss auch immer Schulden sind wollte ich mich gerne mit dem Kindsvater selbst einigen.
Wir haben uns jetzt geeinigt das er mir monatlich 50€ für den kleinen Unterhalt zahlt. Somit wäre ja auch der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nichtig, da er ja bereit ist Unterhalt zu zahlen.
Das ich das Geld jetzt angerechnet bekomme ist klar, aber könnte das Jobcenter sagen das er zu wenig zahlt?
Habe ich überhaupt das Recht mich mit dem KV selbst zu einigen?
Immerhin währe der Unterhaltsvorschuss 133€, aber er verdient viel zu wenig um den vollen Unterhalt zu zahlen.
Entschuldigt die anonym Funktion, aber es gibt hier genug Mädels die gerne mit Steinen werfen und nicht jeder muss meine finanzielle Situation kennen.
Ich habe folgendes Problem.
Zur Zeit beziehe ich Alg2 und habe einen Sohn. Mit dem Kindsvater lebe ich nicht zusammen, wir verstehen uns jedoch gut.
Er geht einer geringfügigen Beschäftigung nach und bekommt ergänzend Alg2. Nun bekam ich ein schreiben vom Jobcenter das ich Unterhaltsvorschuss beantragen soll.
Da Unterhaltsvorschuss auch immer Schulden sind wollte ich mich gerne mit dem Kindsvater selbst einigen.
Wir haben uns jetzt geeinigt das er mir monatlich 50€ für den kleinen Unterhalt zahlt. Somit wäre ja auch der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nichtig, da er ja bereit ist Unterhalt zu zahlen.
Das ich das Geld jetzt angerechnet bekomme ist klar, aber könnte das Jobcenter sagen das er zu wenig zahlt?
Habe ich überhaupt das Recht mich mit dem KV selbst zu einigen?
Immerhin währe der Unterhaltsvorschuss 133€, aber er verdient viel zu wenig um den vollen Unterhalt zu zahlen.
12.02.2014 17:28
Du kannst machen was du willst, aber das amt wird dir in jedem Fall 133,- anrechnen.
12.02.2014 18:42
Zitat von khaleesi:
Du kannst machen was du willst, aber das amt wird dir in jedem Fall 133,- anrechnen.
Es kann nur das angerechnet werden, was man auch wirklich bekommt...
TS am besten du gehst zum Juamt, mit deinem Ex und setzt es dort schriftlich auf, das ihr euch auf 50,-€ geeignigt habt.
Beachte aber das du es mit aufnehmen solltest, das in einem Jahr ne Überprüfung statt finden soll ob er net mehr zahlen kann...
Mit dem Schriftstück gehst du zum Amt und legst es denen vor, dann können die dir gar nichts,ausser die 50€ anrechnen.
12.02.2014 19:04
ich bin erstaunt dass du auf das restliche geld einfach so verzichten kannst
alleinerziehend und alg2 und dann statt 133 nur 50?
alleinerziehend und alg2 und dann statt 133 nur 50?
12.02.2014 19:06
Zitat von Juli06:
ich bin erstaunt dass du auf das restliche geld einfach so verzichten kannst
alleinerziehend und alg2 und dann statt 133 nur 50?
Es wird doch eh angerechnet oder nicht? Ob die nun 50 Euro einbehalten oder 133..sie sieht ja vom geld nichts
12.02.2014 19:08
Zitat von ANJUKA:
Zitat von khaleesi:
Du kannst machen was du willst, aber das amt wird dir in jedem Fall 133,- anrechnen.
Es kann nur das angerechnet werden, was man auch wirklich bekommt...
TS am besten du gehst zum Juamt, mit deinem Ex und setzt es dort schriftlich auf, das ihr euch auf 50,-€ geeignigt habt.
Beachte aber das du es mit aufnehmen solltest, das in einem Jahr ne Überprüfung statt finden soll ob er net mehr zahlen kann...
Mit dem Schriftstück gehst du zum Amt und legst es denen vor, dann können die dir gar nichts,ausser die 50€ anrechnen.
nene, das stimmt schon, das amt wird 133 anrechnen, denn diese hätte sie ja bekommen können, verzichtet aber auf den vorschuss und nimmt lieber die 50 euro, also sagt das amt -zu recht- dass sie freiwillig verzichtet, sie den differenzbetrag zu den 50 euro aber nicht zahlen werden.
heißt, sie hat am ende weniger als wenn sie den vorschuss genommen hätte.
wenn ich mich nicht irre
12.02.2014 19:25
Es gibt noch die Möglichkeit das du mit deinem Ex zusammen zum juamt geht...du den UV beantragst, er aber gleichzeitig sagt das er 50€ zahlt. Es liegt im Ermässen des Juamtes ob sie den UV zurück verlangen oder nicht.
12.02.2014 20:00
wenn du geld vom staat bekommt kannst du nicht selber entscheiden ob und wieviel unterhalt du nimmst.zuerst wird der vater rangezogen.ist ja euer vergnügen.es wird nach dt berechnet und anhand des verdienstes des vaters geschaut was er zahlen muss/kann oder ob es unterhaltsvorschuss gibt.das amt kann ja auch verlangen das er sich nen job sucht bei dem er lohn bekommt um zahlen zu können.
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