Unterhalt und Lehrstelle?
26.05.2014 21:03
Mein Sohn (wird im Nov.1 beginnt am 1.8 seine Lehre.
Mein Ex-Mann zahlt Unterhalt,wie sieht es aus ,muss er weiterzahlen?oder nicht,weil Lucas ja dann eigenes einkommen hat?
Und wie sieht dass mit dem Kindergeld aus?
Sorry,hab da gar keine Ahnung von.
viell.kennt sich ja jemand aus....hab keine Lust nachher alles zurückzahlen zu müssen.
Mein Ex-Mann zahlt Unterhalt,wie sieht es aus ,muss er weiterzahlen?oder nicht,weil Lucas ja dann eigenes einkommen hat?
Und wie sieht dass mit dem Kindergeld aus?
Sorry,hab da gar keine Ahnung von.
viell.kennt sich ja jemand aus....hab keine Lust nachher alles zurückzahlen zu müssen.
26.05.2014 21:04
Zitat von engelchen310774:
Mein Sohn (wird im Nov 18 J )beginnt am 1.8 seine Lehre.
Mein Ex-Mann zahlt Unterhalt,wie sieht es aus ,muss er weiterzahlen?oder nicht,weil Lucas ja dann eigenes einkommen hat?
Und wie sieht dass mit dem Kindergeld aus?
Sorry,hab da gar keine Ahnung von.
viell.kennt sich ja jemand aus....hab keine Lust nachher alles zurückzahlen zu müssen.
26.05.2014 21:11
kindergeld gibts auf jeden fall weiter muss nur neu beatragt werden mit angaben vom betrieb usw muss glaub ich auch jährlich denn neu mit nachweis das er nicht zuviel verdient... so wars bei mir
26.05.2014 21:12
Huhu
Also... der kindsvater muss unterhalt bezahlen bis das "kind" die erste Ausbildung fertig hat. Bzw bis max 25 lebensjahr (bin da aber nicht so sicher) und kindergeld bekommt er auch bis zum ende der lehre
Also... der kindsvater muss unterhalt bezahlen bis das "kind" die erste Ausbildung fertig hat. Bzw bis max 25 lebensjahr (bin da aber nicht so sicher) und kindergeld bekommt er auch bis zum ende der lehre
26.05.2014 21:13
Huhu! Also (ich gehe mal davon aus, dass es seine Erstausbildung ist )
Kindergeld gibt es während der Erstausbildung ganz normal weiter.
Die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf den Unterhalt angerechnet. Soweit ich mich erinnere aber nicht ganz, weil ein Mehrbedarf für Fachbücher etc. einbehalten werden darf.
Kindergeld gibt es während der Erstausbildung ganz normal weiter.
Die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf den Unterhalt angerechnet. Soweit ich mich erinnere aber nicht ganz, weil ein Mehrbedarf für Fachbücher etc. einbehalten werden darf.
26.05.2014 21:19
ja ist seine erste Ausbildung.Er hat seinen Quali.Realschulabschluss nach em Hauptschulabschluss gemacht(warum einfach wenns auch kompliziert geht )
Muss ich die KiGe.Kasse dann informieren?oder läuft dass einfach so weiter.Ich weiss wenn er 18 wird muss erselbst beantragen...
Aber mit dem Unterhalt,findet man im Inet nichts aussagekräftiges....
Hoffe ich/er muss dafür nicht zum Anwalt
Muss ich die KiGe.Kasse dann informieren?oder läuft dass einfach so weiter.Ich weiss wenn er 18 wird muss erselbst beantragen...
Aber mit dem Unterhalt,findet man im Inet nichts aussagekräftiges....
Hoffe ich/er muss dafür nicht zum Anwalt
26.05.2014 21:23
Mit Unterhalt kenne ich mich nicht aus, aber die Kindergeldstell meldet sich selbstständig (war zumindest in BY so, keien Ahnung, obs da UNetrschiede gibt) und schickt euch einen Fragebogen. Sie fragt, was er lerbt, wie viel er verdient und wie lange die Ausbildung voraussichtlich dauert. Solche Fragen halt. Der Br.ief kommt dann jedes Jahr.
26.05.2014 21:28
Zitat von engelchen310774:
ja ist seine erste Ausbildung.Er hat seinen Quali.Realschulabschluss nach em Hauptschulabschluss gemacht(warum einfach wenns auch kompliziert geht )
Muss ich die KiGe.Kasse dann informieren?oder läuft dass einfach so weiter.Ich weiss wenn er 18 wird muss erselbst beantragen...
Aber mit dem Unterhalt,findet man im Inet nichts aussagekräftiges....
Hoffe ich/er muss dafür nicht zum Anwalt
Also soweit ich mich erinnere musst DU das Kindergeld dann beantragen. Da er bei dir wohnt entstehen dir Kosten für seinen Unterhalt und darum steht dir das Kindergeld zu. Dein Sohn muss dann nur auf dem Formular AUCH unterschreiben. Am besten rufst du mal bei der Kindergeldkasse an und fragst welche Formulare die so brauchen... seit ich davon betroffen war, hat sich sicherlich einiges geändert.
Mit dem Unterhalt weiß ich leider nun nicht, an wen man sich wenden kann
Evtl. doch anwaltlichen Rat einholen.
26.05.2014 21:30
Hier ist das mit dem Unterhalt eigentlich ganz gut erklärt
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kinde sunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder _66.php
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kinde sunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder _66.php
26.05.2014 21:43
Zitat von Dragon-Lady:
Hier ist das mit dem Unterhalt eigentlich ganz gut erklärt
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kinde sunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder _66.php
dass hab ich gestern auch gelesen...ich habe aber kein einkommen und sein vater zahlt mon.334E und dass seit 8 Jahren.
Ich habs nie anheben/neuberechnen lassen weil ich froh war überhaupt was zu bekommen,und mir den Anwaltsstress sparen wollte.Hab vor meiner Elternzeit auch immer Voll gearbeitet.Von daher hats gepasst.Musste ihn einmal Pfänden lassen weil er 6 Monate nicht gezahlt hat,seitdem zahlt er regelmässig.
Hm werd mal mit meinem Anwalt telefonieren.
Er lernt KFZ Mechatroniker die Lehre läuft über 3 1/2 Jahre,und sein Vater weiss es (noch) nicht.es besteht kaum bis kein Kontakt zwischen den zwei(ist mein ex aber dran schuld)
26.05.2014 21:50
Ich denke mal, dass es auf jeden Fall zu einer Neuberechnung kommt, da bestehende Titel nur bis zum 18. Lebensjahr gelten (hab ich im I-net jetzt so rausgelesen)...
Bei einer Neuberechnung wird dann das volle Kindergeld und die Ausbildungsergütung (-90€ für Fahrkosten, Bücher etc) mit reingerechnet...
Bei einer Neuberechnung wird dann das volle Kindergeld und die Ausbildungsergütung (-90€ für Fahrkosten, Bücher etc) mit reingerechnet...
26.05.2014 22:16
Zitat von engelchen310774:
Mein Sohn (wird im Nov.1 beginnt am 1.8 seine Lehre.
Mein Ex-Mann zahlt Unterhalt,wie sieht es aus ,muss er weiterzahlen?oder nicht,weil Lucas ja dann eigenes einkommen hat?
Und wie sieht dass mit dem Kindergeld aus?
Sorry,hab da gar keine Ahnung von.
viell.kennt sich ja jemand aus....hab keine Lust nachher alles zurückzahlen zu müssen.
Ich hab das selbst gerade durch. Mein Vater musste unterhalt zahlen, solange ich unterbringen gewissen Einkommenssatz lag (hatte da aber auch eine eigene Wohnung und Spritkosten zur Arbeit, das wird einander ggü gestellt). Das ganze wird dann ganz kompliziert gerechnet. Haben es damals vom Anwalt ausrechnen lassen.
Ich hatte 630€ netto plus 184€ Kindergeld Einkommen.
Und Fixkosten warmmiete 240€, Sprit 250€ und Lebensunterhaltungskosten den Pauschalbetrag (glaube 200€ oder so).
Dann wird auch geschaut wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Von meiner Ma gab es 80€ und von Papa irgendwas um die 300€ unterhalt.
Seit Januar 2013 gibt es fürs Kindergeld das Gesetz, dass es während der 1. Ausbildung gezahlt wird (egal wie hoch das Lehrgehalt ist).
Also Kindergeld gibt es auf jeden fall. Du musst es aber beantragen und eine Kopie vom Ausbildungsvertrag oder Schulbescheinigung hinzufügen.
Unterhalt würde ich mal einen Fachmann fragen. Wenn dein Sohn noch zu Hause wohnt und keine enormen Soritkosten hat, stehen denke ich die Chancen schlecht.
26.05.2014 22:19
Zitat von Manveri:
Zitat von engelchen310774:
ja ist seine erste Ausbildung.Er hat seinen Quali.Realschulabschluss nach em Hauptschulabschluss gemacht(warum einfach wenns auch kompliziert geht )
Muss ich die KiGe.Kasse dann informieren?oder läuft dass einfach so weiter.Ich weiss wenn er 18 wird muss erselbst beantragen...
Aber mit dem Unterhalt,findet man im Inet nichts aussagekräftiges....
Hoffe ich/er muss dafür nicht zum Anwalt
Also soweit ich mich erinnere musst DU das Kindergeld dann beantragen. Da er bei dir wohnt entstehen dir Kosten für seinen Unterhalt und darum steht dir das Kindergeld zu. Dein Sohn muss dann nur auf dem Formular AUCH unterschreiben. Am besten rufst du mal bei der Kindergeldkasse an und fragst welche Formulare die so brauchen... seit ich davon betroffen war, hat sich sicherlich einiges geändert.
Mit dem Unterhalt weiß ich leider nun nicht, an wen man sich wenden kann
Evtl. doch anwaltlichen Rat einholen.
Ganz genau und hier in Nordhessen muss man es beantragen, sonst kommt plötzlich einfach kein Geld mehr.
26.05.2014 22:23
Ich habe in meiner Ausbildung kein unterhalt mehr bekommen. Mein Lehrlingsgehalt von 250€ wurde angerechnet. Hinzu kommt das ich noch eine jüngere schwester und einen bruder habe und mein papa eine neue frau hat. Da er nicht die welt verdiente zu der zeit wurden aus 325€ unterhalt, 0€ unterhalt
Wir waren sogar vor Gericht und es gibt ein schönes Urteil.
Wir waren sogar vor Gericht und es gibt ein schönes Urteil.
26.05.2014 23:39
ich kann da auch aus eigener erfahrung mitreden. ich hatte eine eigene wohnung, weil die lehrstelle weit weg war. mein vater musste KEINEN unterhalt mehr zahlen laut berechnung des jugendamtes, da mein netto gehalt bei knapp über 600 netto lag. und der bedarf bei irgendwas mit 620 oder sowas. kindergeld gibt es natürlich weiterhin, wenn man die belege vorlegt.
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