Unterhalt nun doch noch bekommen trotz 1 Jahr Verzicht?
31.01.2014 13:42
Hey Mamas & Papas!
Ich hab da mal ne sauwichtige Frage...
Der Vater von meinem mittleren Sohn zahlt an mich keinen Unterhalt (weil er eh nichts hat um zahlen zu können und weil wir die Abmachung getroffen hatten, dass er die Hälfte des Monats seinen Sohn bei sich hat und ihn versorgt und er mir deshalb nichts zahlen muss). Das haben wir auch beim Jugendamt so angegeben und die haben das auch so akzeptiert. Sein Sohn ist inzwischen 1 Jahr und 1 Monat alt und er hat bis heute seinen Sohn noch kein einziges mal den halben Monat bei sich gehabt. Er holt ihn sich ab und zu mal (1-2mal im Monat) für 3 Stunden ab und geht mit ihm spazieren.
Da ich weder neureich bin, noch er auf irgendeine Weise Anstalten macht sich an diese Vereinbarung zu halten wollte ich demnächst mal zum Jugendamt gehen und um den Unterhaltsvorschuss bitten.
Jetzt meine Frage: 1. Kann ich das denn so einfach ändern? Vor allem nach erst so langer Zeit? (bin die allein Sorgeberechtigte)
und 2. Würde ich denn was nachgezahlt bekommen oder eher nicht, weil ich mich ja die ganze Zeit nicht beschwert habe?
Ich hab da mal ne sauwichtige Frage...
Der Vater von meinem mittleren Sohn zahlt an mich keinen Unterhalt (weil er eh nichts hat um zahlen zu können und weil wir die Abmachung getroffen hatten, dass er die Hälfte des Monats seinen Sohn bei sich hat und ihn versorgt und er mir deshalb nichts zahlen muss). Das haben wir auch beim Jugendamt so angegeben und die haben das auch so akzeptiert. Sein Sohn ist inzwischen 1 Jahr und 1 Monat alt und er hat bis heute seinen Sohn noch kein einziges mal den halben Monat bei sich gehabt. Er holt ihn sich ab und zu mal (1-2mal im Monat) für 3 Stunden ab und geht mit ihm spazieren.
Da ich weder neureich bin, noch er auf irgendeine Weise Anstalten macht sich an diese Vereinbarung zu halten wollte ich demnächst mal zum Jugendamt gehen und um den Unterhaltsvorschuss bitten.
Jetzt meine Frage: 1. Kann ich das denn so einfach ändern? Vor allem nach erst so langer Zeit? (bin die allein Sorgeberechtigte)
und 2. Würde ich denn was nachgezahlt bekommen oder eher nicht, weil ich mich ja die ganze Zeit nicht beschwert habe?
31.01.2014 13:50
nur ne frage für´s verständnis:
wieso machst du das erst jetzt? also warum hast du nach 2-3 monaten nicht schon gesagt, dass das so nicht läuft??
warum hast du dir das ein jahr mit angeguckt??
helfen kann ich dir leider nicht
wende dich sonst einmal direkt ans jugendamt!
wieso machst du das erst jetzt? also warum hast du nach 2-3 monaten nicht schon gesagt, dass das so nicht läuft??
warum hast du dir das ein jahr mit angeguckt??
helfen kann ich dir leider nicht
wende dich sonst einmal direkt ans jugendamt!
31.01.2014 13:56
Zitat von Usa83:
nur ne frage für´s verständnis:
wieso machst du das erst jetzt? also warum hast du nach 2-3 monaten nicht schon gesagt, dass das so nicht läuft??
warum hast du dir das ein jahr mit angeguckt??
helfen kann ich dir leider nicht
wende dich sonst einmal direkt ans jugendamt!
Wir sind in guter Freundschaft auseinander gegangen und ich bin leider Gottes schon immer etwas naiv gewesen. Jeden Monat auf´s neue hat er mir versprochen, dass er sich nächsten Monat dran hält...hab leider jetzt erst begriffen, dass daraus wohl nie was wird.
31.01.2014 13:59
du bekommst nichts nach gezahlt. . aber wenn du das jetzt beantragst.. läuft der unterhaltsvorschuss genau sechs jahre .. egal wann du den antrag stellst.. ich hab das bei meinem sohn erst mit 2 gemacht .. und er ist letztes jahr nach 6 jahren ausgelaufen ..
also trau dich beantrage das und schon bekommst du den mindestsatz ..aber klar ist dann .. das der vater von deinem sohn die schulden dafür bekommt.. das jugendamt holt sich das bei ihm wieder .. damit hast du nichts zu tun ..bis auf die adresse und den namen raus rücken
viel erfolg
also trau dich beantrage das und schon bekommst du den mindestsatz ..aber klar ist dann .. das der vater von deinem sohn die schulden dafür bekommt.. das jugendamt holt sich das bei ihm wieder .. damit hast du nichts zu tun ..bis auf die adresse und den namen raus rücken
viel erfolg
01.02.2014 11:13
Zitat von AdyaCaruna:
du bekommst nichts nach gezahlt. . aber wenn du das jetzt beantragst.. läuft der unterhaltsvorschuss genau sechs jahre .. egal wann du den antrag stellst.. ich hab das bei meinem sohn erst mit 2 gemacht .. und er ist letztes jahr nach 6 jahren ausgelaufen ..
also trau dich beantrage das und schon bekommst du den mindestsatz ..aber klar ist dann .. das der vater von deinem sohn die schulden dafür bekommt.. das jugendamt holt sich das bei ihm wieder .. damit hast du nichts zu tun ..bis auf die adresse und den namen raus rücken
viel erfolg
Genauso ist das. Unterhalt steht dem Kind ab dem Zeitpunkt zu ab dem du den Anspruch geltend machst. Das heißt auch, dass er erst ab diesem Zeitpunkt nachzahlen muss.
Wie das für die vergangene Zeit ist, in der er sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat, hängt davon ab, ob eure Vereinbarung schriftlich festgehalten wurde und ob du die nichterbringung beweisen kannst. Dann liegt es im Ermessen des Richters ob er dir für diese zeit etwas nachzahlen muss. Der Unterhaltsvorschuss bleibt davon unberührt. Auf diesen hast du erst ab Antragstellung Anspruch.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt