Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt Neuberechnung

Erdbärchen
222 Beiträge
26.03.2015 07:21
Guten Morgen!

Ich wollte mal fragen ob hier irgendjemand fit ist in Sachen Unterhaltsberechnung. Mein Mann wechselt den AG und unsere Anwältin wird erst tätig ,wenn der Beratungshilfeschein vorliegt. Auf diesen warten wir seit 3 Wochen.. Nerv. Das Jugendamt verweist an die Anwältin.

Jedenfalls würde uns interessieren, was er bei einem Netto von 1.850 an 3 Kinder aus erster Ehe zahlen muss. Wir haben ein gemeinsames Kind, das wird ja auch noch berücksichtigt. Der Selbstbehalt liegt jetzt bei 1080€. Dazu kommen wenn ich mich nicht irre noch eine Berufsaufwandspauschale von 5%.

Wäre toll wenn hier jemand pfiffiges ist, der das mal hochrechnen könnte. Viellricht auch zu einem Netto von 1700

Vielen lieben Dank, vielleicht kann ja jemand helfen
Erdbärchen
222 Beiträge
26.03.2015 07:35
Achso, ich habe im Netz einen aktuellen Unterhaltsrechner gefunden. Das wären dann bei Netto 1850 546€ Unterhalt und bei Netto 1700 433€ Unterhalt. Kind 4 lebt ja bei ubs. Kommt das hin?
Sina307
1145 Beiträge
26.03.2015 07:36
Hast dus hiermit schon versucht?

http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html
Erdbärchen
222 Beiträge
26.03.2015 08:11
Zitat von Sina307:

Hast dus hiermit schon versucht?

http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html


Danke, ja genau mit dem hab ichs gemacht. Kann man sich auf sowas verlassen? Gehe natürlich von einem Richtwert aus, meine nur, dasa es nicht total abweicht.
ANJUKA
23753 Beiträge
26.03.2015 10:10
Seit ihr verheiratet?
Wenn nein, dann dürfte dein netto nicht mit rein fallen....bei nem Selbstbehalt von 1080 wird euer Sohn mit einbezogen...der Rest geht ja an die anderen beiden....i glaube das sind 600€

Aber Respekt das er für die drei aufkommt, wenn mal jeder so wäre
26.03.2015 12:50
Zitat von ANJUKA:

Seit ihr verheiratet?
Wenn nein, dann dürfte dein netto nicht mit rein fallen....bei nem Selbstbehalt von 1080 wird euer Sohn mit einbezogen...der Rest geht ja an die anderen beiden....i glaube das sind 600€

Aber Respekt das er für die drei aufkommt, wenn mal jeder so wäre


das fällt auch so nicht mit rein,man kann die TS nicht zur Unterhaltszahlung der Kinder des Ehepartners heranziehn ,währe ja noch schöner .
ANJUKA
23753 Beiträge
26.03.2015 12:52
Zitat von Aurora40:

Zitat von ANJUKA:

Seit ihr verheiratet?
Wenn nein, dann dürfte dein netto nicht mit rein fallen....bei nem Selbstbehalt von 1080 wird euer Sohn mit einbezogen...der Rest geht ja an die anderen beiden....i glaube das sind 600€

Aber Respekt das er für die drei aufkommt, wenn mal jeder so wäre


das fällt auch so nicht mit rein,man kann die TS nicht zur Unterhaltszahlung der Kinder des Ehepartners heranziehn ,währe ja noch schöner .

in gewisserweise schon...sie Haushalten zusammen...laut meinem Juamt kann unter Umständen die Ehefrau mit heran gezogen werden. Sogar Großeltern können zum Unterhalt herangezogen werden, wenn der Vater nicht in der Lage ist selber /genug zu zahlen.
26.03.2015 13:01
ne Du das iss ne aussage vom JA ich war schon mal bei ,bei einer Gerichtsverhandlung da hat der Richter die Ehefrau gefragt ob sie bereit ist unterhalt zu zahlen aber sie wurde nicht dazu verdonnert ,sie hat rechtlich keinerlei rechte oder pflichten diesen Kindern gegenüber,das die Großeltern unter umständen herangezogen werden könnten das kann wohl stimmen aber bestimmt nicht so zu sagen über dritte.
Erdbärchen
222 Beiträge
26.03.2015 15:43
Also die Gegenseite hat bei uns im Unterhaltsverfahren angegeben, dass 5-10% geltend gemacht werden können, wenn zusammen gehaushaltet wird. Aus reiner Kulanz würden sie aber nur 5% anrechnen naja bei der Berechnung des Amtsgerichts wurde ich wieder außen vor gelassen. Ist also logisch, dass nur sein Einkommen zählt.

Natürlich kommt er seiner Verpflichtung nach, wobei uns auch lieber wäre nix zu zahlen. Die Kindsmutter hat leider die Kinder soweit, dass sie nicht mehr zu uns wollen und das Jugendamt auch auf Ihrer Seite, weil er "sich nicht kümmert ".aber das ist ne andere Geschichte.

Wäre jedenfalls schön zu wissen, ob die Berechnung von so ner Seite in etwa hinhauen.
26.03.2015 15:58
Zitat von Erdbärchen:

Also die Gegenseite hat bei uns im Unterhaltsverfahren angegeben, dass 5-10% geltend gemacht werden können, wenn zusammen gehaushaltet wird. Aus reiner Kulanz würden sie aber nur 5% anrechnen naja bei der Berechnung des Amtsgerichts wurde ich wieder außen vor gelassen. Ist also logisch, dass nur sein Einkommen zählt.

Natürlich kommt er seiner Verpflichtung nach, wobei uns auch lieber wäre nix zu zahlen. Die Kindsmutter hat leider die Kinder soweit, dass sie nicht mehr zu uns wollen und das Jugendamt auch auf Ihrer Seite, weil er "sich nicht kümmert ".aber das ist ne andere Geschichte.

Wäre jedenfalls schön zu wissen, ob die Berechnung von so ner Seite in etwa hinhauen.

da Ihr ein Kind habt wird dieses mit in Rechnung reingenommen somit ist er 4 Kindern Unterhaltspflichtig ,mehr kann ich dazu jetzt aber auch nicht sagen,da ich sonst damit kein Plan habe.
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